1.      Schriftliche Anfrage des Ktabg. Vorgelpohl vom 01.05.2006 betr. sozialpädagogische Fachkräfte:

„In der aktuellen berufspädagogischen Diskussion wird die Notwendigkeit der sozialpädagogischen Flankierung der Arbeit der Lehrer/innen an den Berufskollegs hervorgehoben. In welchem Umfang und nach welchen Konzepten werden gegenwärtig bzw. wurden in den letzten Jahren sozialpädagogische Fachkräfte an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld eingesetzt?“

 

FBL Schütt beantwortet die Frage wie folgt:

Die kommunalen Spitzenverbände haben in den vergangenen Jahren wiederholt eine Neuregelung der Schulfinanzierung verlangt haben. Hintergrund ist u.a. die Frage, der Zuständigkeit für pädagogisches Personal, das nicht die formale Qualifikation von Lehrpersonen besitzt. Derzeit beschäftigt das Land an Grund-, Haupt- und Gesamtschulen –nicht aber an Berufskollegs– sozialpädagogische Fachkräfte.

 

Das Havixbecker Modell hat in den Jahren 2001 – 2003 zeitweise für die sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern der „Quazi-Klasse“ (Kombination Schule und Praktikum – inzwischen als Bildungsgang „Klassen für Schüler/innen ohne Berufsausbildungsverhältnis“ in einjähriger Organisationsform nach der APO-BK vorgesehen) am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen eine Kraft eingesetzt.

Weitere sozialpädagogische Fachkräfte sind gegenwärtig und waren in den letzten Jahren an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld nicht tätig. 

 

Im Rahmen des Werkstattjahres soll ab dem nächsten Schuljahr eine Betreuung mit einem Schlüssel von 1:30 finanziert werden. Das Betreuungspersonal wird beim Bildungsträger – im Kreis Coesfeld sind das die Handwerks-Bildungsstätten e.V. – eingestellt.

 

2.      Schriftliche Anfrage des Ktabg. Vorgelpohl vom 01.05.2006 betr. Schulrechtsänderungsgesetz:

„Die Landesregierung beabsichtigt weitere Veränderungen im Bildungsbereich. So sind im Referentenentwurf für das 2. Schulrechtsänderungsgesetz u.a. vorgesehen:

            - Sprachtests für Kinder im vierten Lebensjahr,

            - Probeunterricht zur Überprüfung der Grundschulgutachten,

            - Änderungen in der Lernmittelfreiheit und

            - Neuorganisationen der Schulaufsicht, etc.

 

Diese Neuerungen haben neben der bildungspolitischen auch eine organisatorische und damit auch eine finanzielle Dimension. Ktabg. Vogelpohl fragt daher, ob bzw. in welchem Umfang  

- seitens der Verwaltung bereits Überlegungen zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen

   Vorgaben angestellt worden sind,

- hier Möglichkeiten zur Kooperation im Kreis Coesfeld gesehen werden,

- hier finanzielle Mehrbelastungen für den Haushalt des Kreises Coesfeld zu erwarten sind.“

 

FBL Schütt beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die meisten der Änderungen des Schulgesetzes sollen bereits am 01.08.2006 in Kraft treten. Zurzeit steht noch nicht fest, welche Fassung das Gesetz tatsächlich erhält. Überlegungen zur Umsetzung des Gesetzes sind daher auch noch nicht angestellt worden.

Eine Kooperation zwischen den Schulen ist heute schon in vielen Bereichen Realität und wird nach Einschätzung des Schulamtes für den Kreis Coesfeld nach Änderung des Schulgesetzes auch in weitern Bereichen möglich und notwendig sein.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat mit Schreiben vom 10.04.2006 an die Ministerin und die Vorsitzenden der Fraktionen des Landtags den Verstoß des Regierungsentwurfs gegen das Konnexitätsprinzip gerügt und zwar in Bezug auf die Bereiche

- Feststellung und Verbesserung der Sprachkenntnisse von Kindern vor der Einschulung

  und

- Verpflichtung der Schulaufsichtsbehörden zur Beratung und Unterstützung der Schulen

   in ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwortung. 

 

Im Bereich der Lernmittelfreiheit ist die noch im Referentenentwurf vorgesehene Befreiung der Arbeitslosengeld II-Empfänger vom Eigenanteil nicht mehr vorgesehen. Der Eigenanteil soll somit weiterhin nur für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe nach dem SGB XII entfallen. Ein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip ist daher nicht mehr gegeben.

Die Schulträger erhalten nach dem Gesetzentwurf die Möglichkeit, über weitere Entlastungen vom Eigenanteil in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

 

FBL Schütt weist abschließend darauf hin, dass nach einer aktuellen Pressemitteilung die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Verfahrensvereinbarung über die finanziellen Auswirkungen getroffen habe.

 

3.         Ktabg. Vogelpohl fragt an, ob der Kreis Coesfeld im Hinblick auf die verschärfte Ausbildungssituation auch in diesem Jahr eine Aktion „Ich bilde aus im Kreis Coesfeld“ wie im Vorjahr, oder ggf. mit Abweichungen plane.

 

FBL Schütt berichtet, dass es eine gemeinsame Aktion mit der Industrie- und Handelskammer, der Kreishandwerkerschaft gebe, an der auch Personal der Agentur für Arbeit und des Zentrums für Arbeit beteiligt seien. Die Werbung würde jedoch nicht in dem Umfang wie im Vorjahr betrieben. Bewerber würden darin unterstützt, sich bei Ausbildungsstellen vorzustellen. Im Übrigen wurden bis dato die Aktivitäten des Vorjahres aufbereitet.

 

4.         Vorsitzender Specker fragt nach dem Stand der Realisierung der Eingangsgestaltung am

Pictorius-Berufskolleg. Für diese Maßnahme seien 40.000 € im Haushalt veranschlagt.

 

FBL Schütt teilt mit, dass das Pictorius-Berufskolleg in Absprache mit der Verwaltung im Rahmen einer Projektarbeit die Unterlagen für die Projektarbeit erstellt habe. Der Kreis Coesfeld habe den Bauantrag bei der Stadt Coesfeld eingereicht.

Die weitere Umsetzung der Maßnahme wird zwischen der Abteilung 10 und der Schule abgestimmt.