Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Bedingungen und welche Konsequenzen eine Auflösung der Tarifgemeinschaft Münsterland für den Kreis Coesfeld zu erfüllen sind bzw. zu tragen sind.


Ktabg. Vogt erläutert, dass es Ziel des Antrages der SPD-Fraktion sei, die politische Hoheit über die Tarifgestaltung zurückzuerlangen. Die Auswirkungen sollen in der nächsten Sitzungsperiode von der Verwaltung dargestellt werden.

 

Ktabg. Koch verweist darauf, dass man sich bei der Tarifgestaltung alljährlich auf ein bestimmtes Vorgehen geeinigt habe. Es sei auch schon in der Vergangenheit versucht worden, Anpassungen vorzunehmen, und man habe zum Beispiel das Mittel der Einstimmigkeit durchaus zur Durchsetzung der Interessen des Kreises genutzt.  Allerdings müsse man sehr sensibel mit dieser Thematik umgehen und bedenken, dass der Kreis auf die Zusammenarbeit mit den anderen Aufgabenträgern angewiesen sei. Der Gedanke hinter dem Antrag sei jedoch nicht verkehrt. Man müsse nun die Ergebnisse des Prüfauftrages abwarten und im Ausschuss detailliert darüber beraten.

 

Ktabg. Dropmann merkt an, dass sich der Kreis Coesfeld in den letzten Jahren an einigen Stellen durchaus durchsetzen konnte bei Fragen der Tarifgestaltung. Er sehe es aber z. B. für die Busfahrer als nachteilig an, wenn es kein einheitliches Tarifsystem gebe. Die Struktur müsse auf den Prüfstand gestellt werden, aber eine Auflösung der Tarifgemeinschaft sei nicht der richtige Weg.

 

SB Nawrocki hält einen Alleingang des Kreises angesichts des komplexen Gefüges für schwierig und plädiert dafür, sich hier die Unterstützung anderer Kreise zu sichern.

 

Ktabg. Vogt erklärt, dass hier kein Widerspruch zu dem Antrag bestehe, sondern es gerade das Ziel des Antrages sei, die eigenen Interessen im Zusammenschluss mit anderen Kreisen umzusetzen. Ärgernisse wie der eigenwirtschaftliche Verkehr, der unter TOP 7 behandelt werde, müssten aber verhindert werden.     

 

Ktabg. Koch macht den Vorschlag, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass die Verwaltung alternativ prüfen soll, unter welchen Bedingungen eine Modifizierung der Vertragsmodalitäten erreicht werden kann.

 

KD Dr. Tepe weist zur Klarstellung des Antrages darauf hin, dass eine Auflösung der Tarifgemeinschaft durch den Kreis nicht vorgenommen werden kann, sondern dieser lediglich seine Geschäftsanteile zurückgeben kann.

 

Ktabg. Pohlmann erkundigt sich, ob in diesem Fall der Kreis die verkehrlichen Leistungen selbst bestellen kann und dann vollkommen autark ist.

 

MA Tranel antwortet, das die Art der Streckenvergabe von der Tarifgemeinschaft unabhängig sei. In der Tarifgemeinschaft gehe es in erster Linie darum, die Einnahmen zu verteilen.

 

Ktabg. Vogt macht deutlich, dass ein Ausstieg um jeden Preis nicht das Ziel des Antrages sei. Man wolle aber erreichen, dass die Politik die Tarife gemeinschaftlich bestimmt und die Verkehrsunternehmen sich auf ihre beratende Funktion beschränken.

 

Vors. Bednarz greift den Vorschlag des Ktabg. Koch auf und schlägt ihrerseits vor, den Prüfauftrag entsprechend zu erweitern und den Antrag in diesem Sinne zu verstehen. Die Ausschussmitglieder sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Auf eine ausdrückliche Änderung des Beschlusswortlautes wird im Einvernehmen mit dem Ktabg. Koch verzichtet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0