Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Kreis Coesfeld ist bereit, die Förderung der vom Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. betriebenen Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen Behinderungen auf der Grundlage einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung ab 01.01.2021 bis zunächst 31.12.2022 mit einem Betrag in Höhe von jährlich bis zu 145.887 € fortzusetzen. Es steht eine Refinanzierung in Höhe von 80 % dieser Summe durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Aussicht.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Angebotsträger und in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

 


Dez. Schütt verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und erläutert kurz die Ziele der seit 2004 vom Kreis Coesfeld unterstützten Kontakt- und Beratungsstelle (KBST) für Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen Behinderungen.

Zum 01.01.2020 sei die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für die von der KBST betreuten Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. Behinderungen auf den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übergegangen. Lediglich für die Kosten der Daseinsfürsorge, unter die die Beratung der Angehörigen der in der KBST betreuten Menschen gehöre, sei weiterhin der Kreis Coesfeld Kostenträger. Seitens des Kreises werde grundsätzlich die Auffassung vertreten, dass der LWL die KBST in voller Höhe zu finanzieren habe. Angesichts der vom örtlichen Sozialhilfeträger zu finanzierenden Leistungen der Daseinsfürsorge habe man sich mit dem LWL auf eine Finanzierungsquote von 80 % zu Lasten des LWL und zu 20 % zu Lasten des Kreises Coesfeld geeinigt, wobei diese Regelung zunächst für die Jahre 2020 und 2021 gelten solle. Mit dem entsprechenden Vereinbarungsentwurf habe sich der LWL einverstanden erklärt. Es sei gut und wichtig, dass das Angebot der KBST beibehalten werde. Ob der LWL dieses in Zukunft in Gänze übernimmt bzw. wie künftige Regelungen aussehen könnten, bleibe zunächst abzuwarten.

 

Vorsitzende Schäpers lobt die Arbeit der KBST und erklärt, dass die SPD-Fraktion keine Bedenken zu dem Beschlussvorschlag habe. Die Arbeit der KBST müsse auf jeden Fall fortgeführt werden.

 

Ktabg. Wessels bestätigt, dass die KBST eine große Akzeptanz erfahre und die Arbeit dort zu würdigen sei. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Formulierung im Beschlussvorschlag, dass eine Refinanzierung zu 80 % durch den LWL „in Aussicht“ stehe, aus seiner Sicht nicht klar genug sei. Ferner stelle sich die Frage, wer für die Prüfung von Qualität und für die Entwicklung von Standards zuständig sei. Der Kreis sei hierbei möglichst zu entlasten. Dieser Fragen werde auch im Rahmen der kommenden Haushaltsplanungen nachzugehen sein.

 

Dez. Schütt erläutert, dass für die Jahre 2020 und 2021 bereits das Einverständnis des LWL vorliege, 80 % der Kosten der KBST zu tragen. Der vom LWL bereits akzeptierte Vereinbarungsentwurf regele daher verbindlich diese Kostenverteilung für das laufende und das kommende Jahr. Im Laufe des Jahres 2021 solle dann das Verhältnis der Eingliederungshilfekosten zu den Leistungen der Daseinsfürsorge, also das Verhältnis der Beratung von Betroffenen und Angehörigen, evaluiert werden. Es werde davon ausgegangen, dass der Anteil des LWL dann ab 2022 über 80 % liegen werde, so dass die aktuelle Quote von 80 % eher als Minimum anzusehen sei.

Hinsichtlich der angesprochenen Standards erläutert Dez. Schütt, dass, da die Aufgabe der Eingliederungshilfe beim LWL liege, er davon ausgehe, dass der LWL im Laufe der Jahre 2021 und 2022 zunächst prüfen werde, was es in dessen Zuständigkeitsbereich alles an Angeboten und Verträgen gibt, um dann selbst Ideen und Strategien sowie Standards zu entwickeln. Das bleibe jedoch abzuwarten.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0