Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung und Umsetzung des beschlossenen Erweiterungsbaus am Kreishaus I im Wege eines Architektenwettbewerbs durchzuführen.

 


KD Dr. Tepe weist einleitend darauf hin, dass die geplante Erweiterung des Kreishauses I bereits im Ältestenrat sowie im Beirat für Finanzmanagement und Aufgabekritik behandelt worden sei und auch weiterhin eng von der Politik begleitet werden solle. Mit dem vorgeschlagenen Architektenwettbewerb könne unter Berücksichtigung von Anregungen der Politik die sowohl ästhetisch als auch funktional beste Lösung gefunden werden. Die hierfür auszulobenden Preisgelder rentieren sich voraussichtlich durch das Finden besonders wirtschaftlicher Ausführungsvorschläge selbst.

 

Ktabg. Dropmann steht der Durchführung eines Architektenwettbewerbs aufgrund der damit verbundenen Vergleichsmöglichkeiten grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings vermisse er in der Begründung zur Sitzungsvorlage den wichtigen Aspekt der Auswirkungen auf die CO2-Bilanz. Diese sollten seiner Ansicht nach auf jeden Fall von den Architekten bei der Ideenfindung berücksichtigt werden.

 

KD Dr. Tepe bestätigt, dass dieser Aspekt natürlich berücksichtigt werde und der Bau innerhalb des Finanzrahmens möglichst nachhaltig zu realisieren sei.

 

Ktabg. Wobbe möchte wissen, ob die Verwaltung nach der Auswahl des besten Vorschlages gezwungen sei, das Projekt so umzusetzen, oder ob noch Handlungsoptionen für eine Änderung des Projektes bestehen.

 

MA Wolber erläutert hierzu, dass der Auftraggeber zwar eine Preisreihenfolge festlege, jedoch nicht verpflichtet sei, den mit dem ersten Preis prämierten Vorschlag auszuwählen, wenn andere Merkmal überwiegen. Veränderungen an den jeweiligen Vorschlägen seien aber aufgrund des Urheberrechtsanspruchs nur mit Zustimmung des Planverfassers möglich.

 

KD Dr. Tepe ergänzt, dass es sich bei einem Architektenwettbewerb nicht um ein Tagesgeschäft handle und die Verwaltung sich daher zurzeit noch hinsichtlich der Durchführung beraten lasse. So finde ein entsprechendes Beratungsgespräch am 21.08.2020 statt, bei dem unter anderem die vom Ktabg. Wobbe aufgeworfene Frage angesprochen werden solle.  

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Kortmann nach der Bildung eines Gestaltungsbeirates entgegnet KD Dr. Tepe, dass der Prozess inhaltlich durch ein Sach- und Fachgericht begleitet werde und die frühzeitige politische Beteiligung über den Beirat für Finanzmanagement und Aufgabenkritik erfolge.

 

Ktabg. Schulze Esking erklärt, dass die CDU-Fraktion den Architektenwettbewerb befürworte. Wichtig sei insbesondere die Festlegung der Kriterien im Vorfeld des Wettbewerbs. Er bittet, den Hochbauausschuss hierbei zu beteiligen. Bezüglich der vorgeschlagenen Besetzung des Preisgerichtes ist er der Auffassung, dass diese die Mehrheitsverhältnisse ungenügend widerspiegle. Seitens der CDU-Fraktion werde daher vorgeschlagen, die Entscheidung über die Besetzung des Preisgerichtes bis zur Bildung des neuen Kreistages zurückzustellen.

 

Ktabg. Vogt erinnert an den Neubau des Kreishauses V, bei dem die Stadt Coesfeld gestalterisch beteiligt gewesen sei, und hält es für sinnvoll, auch bei diesem Projekt die Stadt direkt zu beteiligen.

 

KD Dr. Tepe merkt hierzu an, dass sich das Kreishaus I anders als das Kreishaus V nicht im Bereich eines Bebauungsplanes befinde und sich daher nach § 34 BauGB lediglich in die vorhandene Bebauung einfügen müsse. Unabhängig davon werde man aber die Maßnahme frühzeitig mit der Stadt Coesfeld abstimmen.

 

Ktabg. Koch bittet ausdrücklich darum, dass viel Wert auf eine möglichst präzise Formulierung der Wettbewerbsbedingungen und Angebotskriterien gelegt wird, da diese im Nachhinein nicht mehr ohne weiteres geändert werden können.

 

Ktabg. Vogt wirft die Frage auf, wie mit der vom Ktabg. Schulze Esking angesprochenen Beteiligung des Ausschusses angesichts des geplanten zeitlichen Ablaufs des Wettbewerbs umgegangen werden soll, da eine Beratung über die Kriterien damit erst im nächsten Jahr möglich wäre.

 

KD Dr. Tepe entgegnet, dass grundsätzlich die Umsetzung des Architektenwettbewerbs möglichst zügig geplant sei, da insbesondere durch die Verhältnisse in der Leitstelle ein gewisser zeitlicher Druck bestehe. Ein vollständiges Aufschieben bis nach der Kommunalwahl und Bildung der neuen Ausschüsse halte er vor diesem Hintergrund für problematisch. Stattdessen halte er es für sinnvoll, in der Angelegenheit interfraktionell zu besprechen, wie die Übergangszeit gestaltet werden könne (z. B. über den Beirat für Finanzmanagement und Aufgabenkritik).

 

Ktabg. Schulze Esking schlägt daraufhin vor, den Beirat für Finanzmanagement und Aufgabenkritik im Oktober über die Ergebnisse der weiteren Vorbereitungen zum Architektenwettbewerb beraten zu lassen.

 

KD Dr. Tepe sagt zu, diesem Vorschlag entsprechend zu verfahren.

 

Ktabg. Schulze Esking beantragt wie schon zuvor ausgeführt, nur über den ersten Punkt des Beschlussvorschlages der Verwaltung abzustimmen.

 

Vors. Bednarz lässt sodann über den entsprechend geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0