Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Kreistag nimmt den Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Kreises Coesfeld vom 10.08.2020 sowie die schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs. 3 GO NRW vom 01.09.2020 für das Haushaltsjahr 2019 zustimmend zur Kenntnis.

 

2.       Der Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2019 wird in der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 01.09.2020 testierten Fassung mit einer Bilanzsumme von 404.329.550,55 € und einem Jahresüberschuss von 5.555.099,31 € festgestellt.

 

3.       Dem Landrat wird für den Jahresabschluss 2019 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.

 

4.       Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 5.555.099,31 € wird gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

5.       Für das Haushaltsjahr 2019 wird eine Abrechnung des aus der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt erzielten Überschusses in Höhe von 3.181.363,00 € gemäß § 56 Abs. 5 S. 2 KrO NRW i.V.m § 6 Abs. 2 S. 2 u. 3 der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld vorgenommen. Die Erstattung an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt ist im Haushaltsjahr 2021 auf der Basis der für das Haushaltsjahr 2019 geltenden Umlagegrundlagen vorzunehmen.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und übergibt die Sitzungsleitung an den stv. Vorsitzenden des Kreisausschusses Kleerbaum. Dieser bedankt sich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit und lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig