Sitzung: 02.09.2020 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1787
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag
nimmt den Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des
Jahresabschlusses und des Lageberichts des Kreises Coesfeld vom 10.08.2020
sowie die schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59
Abs. 3 GO NRW vom 01.09.2020 für das Haushaltsjahr 2019 zustimmend zur
Kenntnis.
2. Der
Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2019 wird in der vom
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 01.09.2020 testierten Fassung
mit einer Bilanzsumme von 404.329.550,55 € und einem Jahresüberschuss von
5.555.099,31 € festgestellt.
3. Dem Landrat wird
für den Jahresabschluss 2019 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96
Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.
4. Der
Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 5.555.099,31 € wird
gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW in voller Höhe der
Ausgleichsrücklage zugeführt.
5. Für das
Haushaltsjahr 2019 wird eine Abrechnung des aus der Kreisumlage Mehrbelastung
Jugendamt erzielten Überschusses in Höhe von 3.181.363,00 € gemäß § 56
Abs. 5 S. 2 KrO NRW i.V.m § 6 Abs. 2 S. 2 u. 3 der Haushaltssatzung des Kreises
Coesfeld vorgenommen. Die Erstattung an die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden ohne eigenes Jugendamt ist im Haushaltsjahr 2021 auf der Basis der
für das Haushaltsjahr 2019 geltenden Umlagegrundlagen vorzunehmen.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und übergibt die Sitzungsleitung an den stv. Vorsitzenden des Kreisausschusses Kleerbaum. Dieser bedankt sich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit und lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig