Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Reallabors „Mobiles Münsterland“ zusammen mit der Kreispolizeibehörde und der Bezirksregierung die Nutzung aller Radwege durch S-Pedelecs im Rahmen eines Feldversuchs zu untersuchen.


Ktabg. Vogelpohl regt eine Anpassung bzw. Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Pkw im Zuge der Prüfung der Nutzung der Radwege für S-Pedelecs an.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass die Anregung mit aufgenommen werde. Große Erfolgsaussichten sehe er bei dieser Anregung allerdings nicht. Die Leichtigkeit des (Auto-)Verkehrs habe in den Regelwerken zum Straßenverkehr eine hohe Wertigkeit.

 

Anmerkungen der Verwaltung:

 

Nachtrag 1:

 

Der sich aus der benannten Beschlussfassung ergebende Prüfauftrag an die Verwaltung wurde am 10.09.2020 im Zuge der Dienstbesprechung der Straßenverkehrsbehörden im Regierungsbezirk Münster mit der Höheren Straßenverkehrsbehörde erörtert. Einem etwaigen Antrag des Kreises Coesfeld zur Durchführung eines Verkehrsversuchs zur abschnittsweisen Freigabe von Außerorts-Radwegen für S-Pedelecs würde aktuell nicht stattgegeben. Begründet wird dies damit, dass die Thematik aktuell auf Landesebene zwischen den zuständigen Abteilungen im nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium grundsätzlich erörtert wird, um eine klare Position zu erarbeiten. Diese grundlegende Klärung soll zunächst abgewartet werden, bevor lokal über einzelne Verkehrsversuche entschieden wird. Die Bezirksregierung Münster – sowie im Übrigen auch die weiteren vertretenen Straßenverkehrsbehörden – äußerten starke Bedenken gegenüber der Einführung eines Zusatzzeichens „S-Pedelecs frei“. Die Argumentation zielte dabei insbesondere auf die großen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen S-Pedelecs und Radfahrern sowie auch Fußgängern ab. Auch wurden starke Bedenken geäußert, dass es an Ein- und Ausfahrten zu Abbiegeunfällen kommt, wenn Pkw-Fahrer die Geschwindigkeit von S-Pedelec-Fahrern unterschätzen. Dies waren auch die zentralen Argumente, die die Verwaltung in ihren Stellungnahmen angeführt hatte.

 

Nachtrag 2:

 

In der Diskussion in der Kreisausschuss-/Kreistagssitzung wurde auch angeregt, an Stellen, an denen S-Pedelecs die Radwege und/oder die Straße nutzen, parallel die Geschwindigkeit für den motorisierten Verkehr zu drosseln. Hierzu nimmt die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld wie folgt Stellung: Der Gesetzgeber hat gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge auf 100 km/h festgesetzt. Gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind gem. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO aber nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Nach Satz 2 dieser Vorschrift dürfen Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigende Gefahrenlage besteht. Dies bedeutet auch, dass eine „übliche“ Gefahrenlage in Kauf zu nehmen ist.

 

Wenn Straßen von S-Pedelec-Fahrern genutzt werden, stellt das keine das übliche Maß übersteigende Gefahrenlage dar, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würde.  Zumal sich die Frage stellen würde, welche Straßen davon überhaupt betroffen sind. Eine „vorbeugende Geschwindigkeitsreduzierung“ auf allen Straßen die evtl. von S-Pedelec-Fahrern genutzt werden sieht die StVO nicht vor.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig