LR Püning verliest folgende Mitteilungsvorlage :

 

Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2006 ist am 23.05.2006 vom Landtag beschlossen und am 29.05.2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht worden. Gegenüber der ersten Modellrechnung zum vorläufigen Finanzausgleich 2006 haben sich u.a. geringe Änderungen bei den Umlagegrundlagen ergeben.

 

Unter Berücksichtigung der endgültigen Daten zum Finanzausgleich 2006 ergibt sich für den Kreis Coesfeld gegenüber der Veranschlagung im Produkthaushalt 2006 folgende Entwicklung:

- Wenigereinnahme bei der Schlüsselzuweisung konsumtiv                                    3.433 €

- Wenigereinnahme bei der Kreisumlage allgemein                                                  3.939 €

- Wenigereinnahme bei der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt                       1.303 €

- Wenigerausgabe bei der Landschaftsumlage                                                         2.542 €.

Insgesamt bedeutet dies für den Verwaltungshaushalt für 2006 eine Verschlechterung von  6.133 €.

 

Bei der Investitions- und Schulpauschale ergeben sich gegenüber der Veranschlagung im Produkthaushalt 2006 keine Veränderungen.

 

Die Verteilung der Wohngeldentlastung des Landes NRW mit einer Gesamthöhe von ca. 290 Mio. € wird in diesem Jahr nicht mehr im GFG, sondern im Ausführungsgesetz zum SGB II geregelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist bisher noch nicht abgeschlossen. Hier muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.

 

 

 

 

 

Im Nachgang zum Tagesordnungspunkt 1 teilt KD Gilbeau mit, dass ein Bericht zur Geschäftsprozessoptimierung hinsichtlich des Abrechnungsverfahrens des DRK noch nicht vorliegt.