Sitzung: 25.08.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1763
Beschluss:
Der Verein Klingendes Spiel Seppenrade e.V. wird nach § 75 SGB VIII in
Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im
Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.
Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich
hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig