Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Vorfeld der Jugendhilfeausschusssitzung mehrere Anfragen an die Kreisverwaltung gerichtet.

 

Wie oft haben von März bis Juli (in der bisherigen Corona Zeit) die Jugendämter/Vormünder o.ä. die Mündel getroffen, besucht, gesprochen? Hat es persönliche Gespräche und Kontakte gegeben? Konnten die vorgegebenen Intervalle eingehalten werden?

Dez. Schütt berichtet, dass grundsätzlich alle unbedingt notwendigen Gespräche auch während der Pandemie stattgefunden hätten. Auch Hilfeplangespräche hätten digital oder unter Wahrung des Hygiene- und Abstandsregeln stattgefunden. Während des Lockdowns seien jedoch Gespräche, die nicht dringend erforderlich waren, verschoben worden. Teilweise hätten auch Gesprächspartner (z.B. Jugendhilfeeinrichtungen) nicht zur Verfügung gestanden, da keine Besuche erwünscht gewesen seien, um die Kontakte und damit das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Eine Steigerung der Inobhutnahmen sei nicht zu verzeichnen gewesen.

 

Wie stellt sich die regionale Verteilung der Unterbringung der Kinder und Jugendlichen dar?

Dazu erläutert die stellvertretende Jugendamtsleiterin Frau Beck, dass die Art und Weise der stationären Unterbringung eines jungen Menschen stets eine Einzelfallentscheidung sei und nach den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet werde. Es gebe Unterbringungsmöglichkeiten mit verschiedenen Schwerpunkten und unterschiedlich intensiver Betreuung. Zudem sei die Unterbringung auch immer abhängig von den verfügbaren Kapazitäten der Jugendhilfeanbieter. In der Regel werde jedoch eine wohnortnahe Unterbringungsmöglichkeit gesucht. Zum einen zum Kontakte zur Herkunftsfamilie zu erhalten und zum anderen um eine gute Steuerung der Hilfe durch das Jugendamt zu ermöglichen.

 

Laut Produktbeschreibung für Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche sei das Ziel einen Anteil der ambulanten Fälle von mindestens 65 % zu realisieren. Diese Zielstellung wurde in der Vergangenheit verfehlt. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, um die Zielstellung zu realisieren?

Dez. Schütt erklärt, dass grundsätzlich ambulante Maßnahmen Vorrang vor stationären Maßnahmen haben sollten. Jedoch habe stets der Kinderschutz oberste Priorität. Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit einer Hilfe werde in jedem Einzelfall im Team getroffen. Der Anteil der ambulanten Fälle habe im Jahr 2019 bei 55,02 % gelegen und werde auch im laufenden Jahr voraussichtlich unter dem Zielwert von 65 % liegen.

 

Der Kreistag hat am 25.09.2019 beschlossen, dass eine Kooperation der beteiligten Akteure zum Thema „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ stattfinden solle. In diesem Zusammenhang solle eine Überprüfung der Bedarfe erfolgen und ggf. eine Anpassung, Fortentwicklung oder Erweiterung des bestehenden Angebotes (s. SV-9-1436/1). Mit welchen Akteuren ist der Kreis Coesfeld inzwischen in einen Kooperationsprozess eingetreten?

Bereits seit Jahren finde eine Zusammenarbeit mit den Kommunen, dem runden Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern, der Kreispolizeibehörde, den Kommunalen Präventionsketten (jetzt: Kinder stark – NRW schafft Chancen), dem deutschen Kinderschutzbund und der Schulsozialarbeit statt, so Dez. Schütt. Die regelmäßigen Arbeitssitzungen und Netzwerktreffen hätten im laufenden Jahr wegen der Pandemie jedoch nicht im üblichen Umfang durchgeführt werden können. Grundsätzlich gebe es regelmäßige Austauschtreffen der Jugendamtsleitungen, Arbeitskreise AG 78, Arbeitskreise in den Städten und Gemeinden unter Beteiligung des Allgemeinen Sozialen Dienstes, Schulsprechstunden des Kommunalen Integrationszentrums und eine Facharbeitsgruppe schulische Inklusion.

Mit Blick auf die Missbrauchsfälle in Lügde, Bergisch Gladbach und zuletzt Münster sei in diesem Jahr insbesondere die Kooperation mit der Kreispolizeibehörde weiter ausgebaut worden.

 

Welche Arbeitsergebnisse wurden erreicht? Welche Projekte oder Maßnahmen konnten eingeleitet werden?

Dez. Schütt verweist an dieser Stelle auf die Mitteilungsvorlagen „Fachtag für das Kindeswohl“ und „Qualitätsentwicklung im Kinderschutz“.

 

 

 

 

 

Herr Nitz von der Kreispolizeibehörde berichtet, dass ab dem 01.09.2020 eine neue Beratungsstelle der Polizei eingerichtet werde. Diese biete mit seiner Lage in der Innenstadt von Coesfeld und seinen erweiterten Öffnungszeiten ein niederschwelliges Beratungsangebot zu verschiedenen Themen. Es werde Beratung zu den Themen technische Prävention (z.B. Einbruchschutz), Prävention von Alltagskriminalität sowie Sucht- und Gewaltprävention beraten.

 

 

Ktabg. Schäpers bedankt sich im Namen des Jugendhilfeausschusses bei dem Vorsitzenden Wobbe für seine geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit in der nun ablaufenden Legislaturperiode.