Sitzung: 09.09.2020 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1675/1
Dringlichkeitsentscheidung
vom 24.03.2020:
Für Maßnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Corona-Virus werden außerplanmäßig Finanzmittel in Höhe von 4,0 Mio. Euro bereitgestellt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW
Es wird entsprechend vorstehendem Beschlussvorschlag beschlossen:
gez. gez. Carsten Rampe
24.03.2020 Landrat Kreisausschussmitglied
Beschluss:
Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW genehmigt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig