Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dringlichkeitsentscheidung vom 24.03.2020:

 

Für Maßnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Corona-Virus werden außerplanmäßig Finanzmittel in Höhe von 4,0 Mio. Euro bereitgestellt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW

 

Es wird entsprechend vorstehendem Beschlussvorschlag beschlossen:

 

                                                gez.                                                        gez. Carsten Rampe

24.03.2020                           Landrat                                                 Kreisausschussmitglied

 

 

Beschluss:

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW genehmigt.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig