Sitzung: 09.09.2020 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1676/1
Dringlichkeitsentscheidung vom
30.03.2020:
Der Kreis Coesfeld setzt die
Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzungen des Kreises Coesfeld für
die Inanspruchnahme von
- Angeboten
zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG)
sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
- Angeboten
zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24
SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
-
Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene
und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01.
bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum
eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Diese Entscheidung ergeht als
dringliche Entscheidung gemäß § 50 Absatz 3 Satz 2 KrO NRW und ist dem Kreistag
in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
gez. gez.
Margarete Schäpers
30.03.2020 Landrat Kreisausschussmitglied
Beschluss:
Die Dringlichkeitsentscheidung wird
gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW genehmigt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig