Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilungen vor:

 

Verabschiedung der ausscheidenden Kreistagsmitglieder

 

„Die mit Ablauf der Wahlperiode am 31.10.2020 ausscheidenden Kreistagsmitglieder sollen wie in der Vergangenheit in einer kleinen Feierstunde offiziell verabschiedet werden. Diese Veranstaltung findet am 05.11.2020 um 19.00 Uhr statt. Hierzu ergeht zu gegebener Zeit noch eine gesonderte Einladung. Gleichwohl bitte ich Sie, sich diesen Termin schon einmal vorsorglich zu notieren.“

 

Prüfungsergebnis der Bezirksregierung Münster zu den Jahresabschlüssen 2017 und 2018

 

„Die vom Kreistag am 24.09.2018 bzw. 25.09.2019 festgestellten Jahresabschlüsse für die Jahre 2017 und 2018 wurden der Bezirksregierung Münster am 26.09.2018 bzw. 26.09.2019 gemäß § 53 Absatz 1 KrO i. V. m. § 96 Absatz 2 GO NRW angezeigt.

 

Die Bezirksregierung Münster hat dem Kreis Coesfeld ihr Prüfergebnis bezüglich der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 mit Verfügung vom 02.09.2020 mitgeteilt. Danach vermitteln die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Coesfeld. In ihrer Verfügung weist die Bezirksregierung Münster zum wiederholten Mal auf die weiterhin als gering einzustufende Eigenkapitalquote des Kreises Coesfeld hin, die zum 31.12.2018 auf 5,2 % gesunken ist.

 

Die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 02.09.2020 wird der Niederschrift zur Kreistagssitzung vom 09.09.2020 beigefügt.“

 

Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2021

„Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Kommunen. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten (vgl. § 55 Absatz 1 KrO NRW).

Mit der Einleitung des Benehmensherstellungsverfahrens ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein erläuterndes Eckpunktepapier vorzulegen, aus dem die bis dahin erwartete Deckungslücke zwischen den Aufwendungen und den sonstigen Erträgen des Kreises hervorgeht. Außerdem sind in dem Eckpunktepapier die bis dahin erwarteten Umlagegrundlagen anzuführen und ein möglicher Umlagesatz zur Festsetzung der Kreisumlage zu benennen. Die zur Festsetzung der Kreisumlage erforderlichen Umlagegrundlagen (bestehend aus den Steuerkraftmesszahlen und den Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden) werden durch den Landesgesetzgeber im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetz NRW vorgegeben.

Der Landkreistag NRW hat seine Mitglieder davon informiert, dass das Land NRW basierend auf einer so genannten Arbeitskreisrechnung voraussichtlich erst im Oktober 2020 Daten zu den Umlagegrundlagen herausgeben wird. Die Auswertung und Verarbeitung der vom Land NRW bekanntgegeben Umlagegrundlagendaten zur Erstellung des Eckpunktepapiers wird daher frühestens Ende Oktober 2020 möglich sein.

Um die gesetzlich vorgeschriebene 6-Wochen-Frist zur Einleitung des Benehmens zu wahren, wird dem Kreistag der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit seinen Anlagen nicht wie ursprünglich vorgesehen am 26.11.2020, sondern erst in seiner Sitzung am 16.12.2020 zugeleitet.“

 

Entwicklung im Budget 51 – Erzieherische Hilfen; Anfrage des Ktabg. Vogelpohl

Zur o.g. Anfrage erläutert Dezernent Schütt, dass mit einem Defizit von 2,9 Mio. Euro zu rechnen sei. hiervon würden 1,9 Mio. auf den Bereich Kindergärten und 1 Mio. Euro auf den Bereich Hilfe zur Erziehung (stationäre Hilfen) entfallen. Diese Entwicklung sei wegen der Kürzung des Budgets um 2,2 Mio. Euro zu erwarten gewesen.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr ergänzt, dass in der Planung bewusst die Absenkung der Jugendamtsumlage beschlossen worden sei. Durch das gute Ergebnis 2019 könne man hier aber einen Ausgleich schaffen.