Sitzung: 09.09.2020 Kreistag
Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilungen vor:
Verabschiedung der ausscheidenden Kreistagsmitglieder
„Die mit Ablauf der Wahlperiode am 31.10.2020 ausscheidenden
Kreistagsmitglieder sollen wie in der Vergangenheit in einer kleinen Feierstunde
offiziell verabschiedet werden. Diese Veranstaltung findet am 05.11.2020 um
19.00 Uhr statt. Hierzu ergeht zu gegebener Zeit noch eine gesonderte
Einladung. Gleichwohl bitte ich Sie, sich diesen Termin schon einmal
vorsorglich zu notieren.“
Prüfungsergebnis der
Bezirksregierung Münster zu den Jahresabschlüssen 2017 und 2018
„Die vom Kreistag am 24.09.2018
bzw. 25.09.2019 festgestellten Jahresabschlüsse für die Jahre 2017 und 2018
wurden der Bezirksregierung Münster am 26.09.2018 bzw. 26.09.2019 gemäß § 53
Absatz 1 KrO i. V. m. § 96 Absatz 2 GO NRW angezeigt.
Die Bezirksregierung Münster hat
dem Kreis Coesfeld ihr Prüfergebnis bezüglich der Jahresabschlüsse 2017 und
2018 mit Verfügung vom 02.09.2020 mitgeteilt. Danach vermitteln die Jahresabschlüsse
2017 und 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Coesfeld. In ihrer
Verfügung weist die Bezirksregierung Münster zum wiederholten Mal auf die
weiterhin als gering einzustufende Eigenkapitalquote des Kreises Coesfeld hin,
die zum 31.12.2018 auf 5,2 % gesunken ist.
Die Verfügung der
Bezirksregierung Münster vom 02.09.2020 wird der Niederschrift zur
Kreistagssitzung vom 09.09.2020 beigefügt.“
Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Jahr
2021
„Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den
kreisangehörigen Kommunen. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des
Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten (vgl. § 55 Absatz 1 KrO NRW).
Mit der Einleitung des Benehmensherstellungsverfahrens ist den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein erläuterndes Eckpunktepapier
vorzulegen, aus dem die bis dahin erwartete Deckungslücke zwischen den
Aufwendungen und den sonstigen Erträgen des Kreises hervorgeht. Außerdem sind
in dem Eckpunktepapier die bis dahin erwarteten Umlagegrundlagen anzuführen und
ein möglicher Umlagesatz zur Festsetzung der Kreisumlage zu benennen. Die zur
Festsetzung der Kreisumlage erforderlichen Umlagegrundlagen (bestehend aus den
Steuerkraftmesszahlen und den Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen
Gemeinden) werden durch den Landesgesetzgeber im Rahmen des
Gemeindefinanzierungsgesetz NRW vorgegeben.
Der Landkreistag NRW hat seine Mitglieder davon informiert, dass
das Land NRW basierend auf einer so genannten Arbeitskreisrechnung
voraussichtlich erst im Oktober 2020 Daten zu den Umlagegrundlagen herausgeben
wird. Die Auswertung und Verarbeitung der vom Land NRW bekanntgegeben
Umlagegrundlagendaten zur Erstellung des Eckpunktepapiers wird daher frühestens
Ende Oktober 2020 möglich sein.
Um die gesetzlich vorgeschriebene 6-Wochen-Frist zur Einleitung
des Benehmens zu wahren, wird dem Kreistag der Entwurf der Haushaltssatzung
2021 mit seinen Anlagen nicht wie ursprünglich vorgesehen am 26.11.2020,
sondern erst in seiner Sitzung am 16.12.2020 zugeleitet.“
Entwicklung
im Budget 51 – Erzieherische Hilfen; Anfrage des Ktabg. Vogelpohl
Zur o.g. Anfrage erläutert Dezernent Schütt, dass mit einem
Defizit von 2,9 Mio. Euro zu rechnen sei. hiervon würden 1,9 Mio. auf den
Bereich Kindergärten und 1 Mio. Euro auf den Bereich Hilfe zur Erziehung
(stationäre Hilfen) entfallen. Diese Entwicklung sei wegen der Kürzung des
Budgets um 2,2 Mio. Euro zu erwarten gewesen.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr ergänzt, dass in der Planung bewusst die Absenkung der Jugendamtsumlage beschlossen worden sei. Durch das gute Ergebnis 2019 könne man hier aber einen Ausgleich schaffen.