Sitzung: 09.09.2020 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1668/1
Beschluss des
Kreisausschusses vom 18.03.2020:
Der Teilstandort
in Ahlen, das sogenannte Regenbogenschulhaus wird zum 31.07.2020 endgültig
aufgelöst. Der Kreistag fasst als Schulträger gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz
NRW (SchulG NRW) die entsprechenden Beschlüsse.
- Der Kreis Coesfeld beschließt die
vorzeitige endgültige Auflösung des Teilstandortes „Regenbogenschulhaus“
der Steverschule, Förderschule in Nottuln, vorher Astrid-Lindgren-Schule
in Lüdinghausen.
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und dem Kreis
Coesfeld über den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
„Emotionale und soziale Entwicklung“ wird zum 31.07.2020 einvernehmlich
aufgehoben.
- Die Aufhebung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird gem. § 24 Abs.5 Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW der Bezirksregierung Münster als
zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt
Beschluss:
Der v.g. Dringlichkeitsbeschluss des Kreisausschusses vom 18.03.2020 wird gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW genehmigt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig