Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die der Sitzungsvorlage im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern wird beschlossen.


Ktabg. Vogelpohl bemängelt, dass in den Grafiken das Jahreseinkommen mit den monatlich zu leistenden Beiträgen gegenübergestellt wird sowie eine verzerrte Darstellung in der Grafik ab den Jahreseinkommen von 80.000 €. Tatsächlich gäbe es von 80.000 € bis 100.000 € nur noch geringe und ab 100.000 € quasi keine Beitragssteigerungen mehr. Die relative Belastung sei bei höheren Einkommen geringer.

 

Ktabg. Schäpers hält die neue Beitragssatzung für nicht gerecht. In unteren Bereichen müssten teilweise höhere Beiträge gezahlt werden. Jahreseinkommen bis zu 49.000 € müssten grundsätzlich beitragsfrei sein. Daher könne man dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Lt. Ktabg. Höne müsste auch die finanzielle Lage der Kommunen in den Blick genommen werden. Die Rechnung für Entlastungen bei den Beiträgen würde man an andere weiterleiten. Grundsätzlich sehe er hier aber auch Entlastungen. Weiter hält er aber auch die Qualität der Betreuung, insbesondere das Angebot und die Zeiten, für sehr wichtig.

 

Dezernent Schütt hält den vorgelegten Vorschlag für gerecht. Die Stufen seien an die der Städte Coesfeld und Dülmen angeglichen worden. Bis 34.000 € Jahreseinkommen sei es bei allen günstiger geworden, bis 46.000 € noch bei fast allen.

 

Auch Ktabg. Kleerbaum hält den Beschlussvorschlag für ein ausgewogenes Ergebnis.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 11 JA-Stimmen

                                                                  6 NEIN-Stimmen

 

Anmerkung:

 

Die genannte Anlage wurde zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Sie werden daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.