Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt die Kreistagsabgeordneten in das
Mandat ein. Diese erheben sich von ihren Plätzen und sprechen folgende vom
Landrat vorgesprochene Verpflichtungsformel nach:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde. So wahr mir
Gott helfe.“
Die religiöse Beteuerung wird nicht von allen Kreistagsabgeordneten gesprochen.