Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 2, Enthaltungen: 13, Befangen: 0

Wahl:

 

Der Kreistag wählt für die Dauer seiner Wahlzeit die Kreistagsabgeordnete Angelika Selhorst zur 1. stellvertretenden Landrätin.

 

Zum 2. stellvertretenden Landrat wird der Kreistagsabgeordnete Hermann-Josef Vogt gewählt.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass es einen einheitlichen Wahlvorschlag von den Kreistagsfraktionen der CDU und der SPD gebe. Benannt worden seien Ktabg. Angelika Selhorst als erste stv. Landrätin und Ktabg. Hermann-Josef Vogt als zweiter stv. Landrat.

 

Wie bei der Besetzung der Ausschüsse bedürfte der einheitliche Wahlvorschlag – so Landrat Dr. Schulze Pellengahr – auch hier der Einstimmigkeit. Sofern es eine NEIN-Stimme gebe, müsste eine erneute Wahl stattfinden, dann als Listenwahl. Enthaltungen seien unschädlich.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr bittet um Benennung von vier Stimmenauszählern. Folgende Kreistagsabgeordnete werden von den jeweiligen Fraktionen benannt: Coulibaly (GRÜNE), Verspohl (SPD), Prof. Dr. Gochermann (CDU), Schürkötter (FDP).

 

Sodann bittet er die Stimmzettel zu verteilen und die Wahl in den Wahlkabinen auszuüben.

 

 


Erster Wahlgang – einheitlicher Wahlvorschlag:

 

Form der Abstimmung:                 geheim

Abstimmungsergebnis:                 44 JA-Stimmen

                                                                  2 NEIN-Stimmen

                                                                13 Enthaltungen

 

Einstimmigkeit nicht erreicht. Der einheitliche Wahlvorschlag gilt daher als nicht angenommen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr bittet sodann um Verteilung der Stimmzettel für einen weiteren Wahlgang.

 

Zweiter Wahlgang – Listenwahl:

 

Form der Abstimmung:                 geheim

Abstimmungsergebnis:                 44 JA-Stimmen

                                                                  2 NEIN-Stimmen

                                                                11 Enthaltungen

 

Da eine einfache Mehrheit erreicht ist, gilt der Wahlvorschlag als angenommen.

 

 

Nach Abschluss der Stimmenauszählung gibt Landrat Dr. Schulze Pellengahr das Wahlergebnis bekannt und fragt beide Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. Die Gewählten erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

Sodann verpflichtet Landrat Dr. Schulze Pellengahr die erste stv. Landrätin Selhorst und den zweiten stv. Landrat Vogt, indem diese folgenden vom Landrat vorgesprochenen Verpflichtungstext wiederholen:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Er gratuliert beiden Gewählten und bedankt sich herzlich bei den ausscheidenden stv. Landrätinnen Anneliese Haselkamp und Margarete Schäpers. Beide hätten den Kreis Coesfeld hervorragend in der Öffentlichkeit vertreten.