Sitzung: 16.12.2020 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0064
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgesehene Grunderneuerung der
Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) zunächst zurückzustellen. Dieser Beschluss
steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Gemeinde Havixbeck eine
Umgestaltung beschließt. In Abstimmung mit der Gemeinde und der
Bewilligungsbehörde sind sodann die Planungen für eine Umgestaltung der K 51
aufzunehmen.
Ktabg. Waldmann erklärt, dass er grundsätzlich einverstanden sein, jedoch eine Zurückstellung der Maßnahme auch als unglücklich bewerte.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert die Gründe für die im Beschlussvorschlag der Vorlage genannte Entscheidung. Zusammenfassend sei es wichtig, dass die Maßnahme auf eine breite Akzeptanz vor Ort treffen. Aus diesem Grund seien Gestaltungseinzelheiten zunächst zu klären.
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig