Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgesehene Grunderneuerung der Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) zunächst zurückzustellen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Gemeinde Havixbeck eine Umgestaltung beschließt. In Abstimmung mit der Gemeinde und der Bewilligungsbehörde sind sodann die Planungen für eine Umgestaltung der K 51 aufzunehmen.

 


Ktabg. Waldmann erklärt, dass er grundsätzlich einverstanden sein, jedoch eine Zurückstellung der Maßnahme auch als unglücklich bewerte.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert die Gründe für die im Beschlussvorschlag der Vorlage genannte Entscheidung. Zusammenfassend sei es wichtig, dass die Maßnahme auf eine breite Akzeptanz vor Ort treffen. Aus diesem Grund seien Gestaltungseinzelheiten zunächst zu klären.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig