Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gültigkeit der Landratswahl am 13. September 2020 wird gem. § 46 b Abs. 1 KWahlG NRW i.V.m. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW festgestellt.


Ktabg. Selhorst übernimmt als stellvertretende Vorsitzende des Kreisausschusses die Sitzungsleitung.

 

Sodann stellt sie den Beschluss der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig