Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 16.12.2020 KA/094/2020 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0 |
Vorlage: | SV-10-0014 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Sitzungsvorlage 536 KB |
Beschluss:
Die Gültigkeit der Landratswahl am 13. September 2020 wird gem. § 46 b Abs. 1 KWahlG NRW i.V.m. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW festgestellt.
Ktabg. Selhorst übernimmt als stellvertretende Vorsitzende des Kreisausschusses die Sitzungsleitung.
Sodann stellt sie den Beschluss der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig