Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02 

Produktgruppen                                                                                                              ab Seite

40.01

Leistungen der Schulen

169

 

40.02

Schülerbezogene Leistungen

183

 

40.03

Serviceleistungen

188

 

40.04

Schulamt

197

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung/ Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


Vors. Schäpers bittet zunächst Dez. Schütt um Vorstellung der Sitzungsvorlage und schlägt vor, die vorliegenden Anträge zum Haushaltsentwurf 2021 der Kreistagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen und der SPD im Anschluss zu beraten. Dem Vorschlag wird allgemein zugestimmt.

 

Dez. Schütt teilt mit, dass in Ergänzung des klar und deutlichen Zahlenwerks der Sitzungsvorlage zu den Produktgruppen 40.01 – Leistungen der Schulen, 40.02 – Schülerbezogene Leistungen, 40.03 –  Serviceleistungen und 40.04 – Schulamt, der Niederschrift weitere Unterlagen zur noch umfassenderen Information und als Diskussionsgrundlage beigefügt werden.

Dabei handele es sich im Einzelnen um die

-          Schülerzahlen der Berufskollegs (Anlage 1),

-          Handlungsfelder Projektpläne Berufskollegs (Anlage 2),

-          mittelfristige Finanzplanung Berufskollegs (Anlage 3),

-          Mittelverplanung DigitalPakt kreiseigene Schulen (Anlage 4), 

-          Übersicht über beantragte und beschaffte Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung (Anlage 5).

 

Da Fragen zur Sitzungsvorlage und dem Entwurf des Haushalts 2021 nicht bestehen, greift Vors. Schäpers die vorliegenden drei Anträgen der SPD-Kreistagsfraktion sowie den Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Kreistagsfraktion auf.

 

1. Antrag SPD: Erwerb der Schulgebäude der Pestalozzischule

 

Zur Begründung dieses Antrags führt Ktabg. Verspohl aus, dass Schülerinnen und Schüler eine gute Umgebung brauchen. Dazu spiele die Renovierung und Instandhaltung der Schulgebäude eine wichtige Rolle, um insgesamt ein hochwertiges Angebot an den Schulstandorten vorzuhalten. Sinnvoll sei daher, dass die Schulgebäude dem Kreis als Schulträger gehören und nicht den Städten und Gemeinden. Daher sollte Kontakt zu den Städten Coesfeld und Dülmen aufgenommen und geprüft werden, ob die Möglichkeit des Kaufs bestehe.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr hält die Initiative für keine schlechte Idee, obgleich es nicht schade, wenn eine Kommune Gebäude-Eigentümerin und der Kreis Schulträger ist.

Der Vorschlag könne nicht nur für die Pestalozzischule, sondern auch für die Peter-Pan-Schule aufgegriffen werden. Diese werde ebenfalls seit vielen Jahren von der Stadt Dülmen angemietet. Grundsätzlich müssten aber die Einzelheiten ausgelotet und bewertet werden, was strukturell machbar ist.

 

Ktabg. Lütkecosmann berichtet von einem vergleichbaren Fall aus Bocholt. Dort hätten sich vor rund 30 Jahren die Bestrebungen zum Kauf über mehrere Jahre hingezogen. Letztlich habe der Kreis die Kosten der Sanierungsmaßnahmen übernommen und beim Kauf von der Stadt mit dem Kaufpreis verrechnet; die Übertragung sei relativ einfach gewesen. Es mache seines Erachtens aber keinen Sinn, für den Erwerb derzeit einen fiktiven Betrag im Haushalt 2021 anzusetzen. Daher sollte der letzte Satz des Antrags für die Beschlussfassung gestrichen werden.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr bestätigt, dass bis zum Haushaltsbeschluss kein konkreter Betrag vorliegen werde. Zunächst müsse sich der Gutachterausschuss mit dem Thema beschäftigen und Verhandlungen mit den Städten aufgenommen werden. Die Instandhaltung der Gebäude sollte angegangen und die Möglichkeit der Verrechnung berücksichtigt werden. Perspektivisch sehe er eine Veranschlagung im Haushalt 2022, wenn sich die Städte Coesfeld und Dülmen verkaufsbereit zeigten. Er teilt zudem mit, dass in anderen Fällen vorab Kreistagsbeschlüsse gefasst worden seien.

 

Vors. Schäpers sieht damit den ersten Schritt zu einem möglichen Erwerb getan.

Zur Frage von Ktabg. Verspohl, ob zur nächsten Sitzung eine erste Einschätzung vorliege, bestätigt Landrat Dr. Schulze Pellengahr, dass bis dahin eine Tendenz da sein werde.

 

Sodann lässt Vors. Schäpers über folgenden geänderten Beschlussvorschlag des Antrags abstimmen:

 

Beschluss:

Der Landrat wird beauftragt, die Verhandlungen zum Erwerb der Schulgebäude der Pestalozzischule und der Peter-Pan-Schule mit den Städten Coesfeld und Dülmen aufzunehmen und den Gremien einen entscheidungsreifen Vorschlag zu unterbreiten.

 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig – 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

Damit ist der Antrag angenommen; dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag vorstehenden Beschlussvorschlag zu machen.

 

Eine Änderung für den Haushaltsentwurf 2021 ergibt sich daraus nicht.

 

 

2. Antrag SPD: Kommunales Zentrum für schulischen IT-Support

 

Ktabg. Verspohl begründet den Antrag damit, dass an vielen Schulen der IT-Support nicht ausreiche und deshalb häufig von den Lehrkräften übernommen werde. Einige Schulträger hätten zwar Supportstellen eingerichtet, jedoch dürfe es nicht sein, dass finanzschwächere Kommunen und ihre Schulen dadurch in Nachteil geraten, dass dort keine Supportstellen vorhanden sind. Daher laute der Vorschlag, ein übergeordnetes Zentrum für alle Schulen im Kreisgebiet mit Spezialkräften für IT-Probleme bzw. IT-Support einzurichten.

 

Ktabg. Schäfer sieht in ihrer Eigenschaft als Schulleiterin das Problem, dass die Einrichtung einer übergeordneten Stelle kaum vorstellbar sei, da die Kommunen ihren IT-Support äußerst unterschiedlich regeln. Sie halte es für kaum vorstellbar, dass es funktioniere, da man die jeweilige Schule wegen der unterschiedlichen Systeme sehr gut kennen müsse und die verschiedenen Schulen in ihren Anforderungen an den Support sehr unterschiedlich seien. 

 

Laut Ktabg. Lütkecosmann habe der Antrag zwei Facetten. Einerseits sei der Antrag überholt, da es für die Beschaffung Pläne aus der vorherigen Periode gebe; andererseits sei es zu früh, da damit ein noch ausstehendes Ergebnis beantragt werde. Er erläutert weiter, dass beispielsweise der Support für ein Berufskolleg und eine Grundschule in keiner Weise vergleichbar seien. Außerdem müsse zwischen First- und Second-Level-Support unterschieden werden. Vom Ergebnis her sei eine zentrale Einheit vorstellbar und sinnvoll, allerdings erst realistisch, wenn bei allen Schulträgern im Kreis der Bedarf abgefragt worden sei. Daher hält er den Antrag nicht für unterstützbar, zumal zurzeit ein entsprechendes Projekt, begleitet durch das Regionale Bildungsbüro, bereits laufe.

 

Nach Meinung von Ktabg. Lützenkirchen ist der Vorschlag gut, es sei aber wichtig, keine Doppelstrukturen zu schaffen, sondern zunächst mit den Gemeinden Konzepte zu erarbeiten.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit, sich der Auffassung lückenlos anschließen zu können, zumal sich das Regionale Bildungsbüro von der Systematik her in der fortgeschrittenen Abstimmung befinde.

 

Im Zuge der Digitalisierung haben sich alle Schulträger im Kreis bereits auf einen Orientierungsrahmen für eine sich sukzessiv aufbauende IT-Beschaffung geeinigt. Allein das bewerte er als ein kleines Wunder, dass sich alle Schulträger auf gemeinsame Standards geeinigt haben. Aufgrund der Aussagen, den IT-Support allein nicht zu schaffen, sei dann der Weg der interkommunalen Zusammenarbeit beschritten worden, um unterschiedliche Systeme zu harmonisieren und kontinuierlich Doppelungen abzubauen. In Absprache und nach Vorstellung sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, das inzwischen als Entwurf vorliege und die Einzelbelange berücksichtige. Aber wo es angesiedelt wird und wie die Handlungsfelder fixiert werden, müsse noch vorangetrieben werden; im Prinzip befinde man sich derzeit also – wie beantragt – mitten im Prozess.

 

Dez. Schütt ergänzt, dass am 27.01.2021 ein Beratungstermin mit den Städten und Gemeinden stattfinde, nachdem von ihnen bereits früher Stellungnahmen eingeholt und ausgewertet worden seien, die u.a. folgende beispielsweise aufgeführte Umsetzungsempfehlungen enthielten und an dem vorgenannten Termin zur Diskussion stünden:

-          Art und Weise der interkommunalen Zusammenarbeit definieren (Kommunikationstool),

-          Definition gemeinsamer Standards,

-          Personalausstattung und –qualifikation,

-          Organisation / Ticketsystem,

-          ggf. einheitliche Beschaffungsmöglichkeiten über die Citeq.

Dez. Schütt bewertet den Antrag daher ebenfalls als gut, aber noch zu früh.

Ktabg. Dr. Wenning möchte der SPD eine Brücke bauen und verliest einen Änderungsvorschlag, den Ktabg. Verspohl um den Zeitaspekt ergänzt wissen möchte und der in Fragmenten mit Änderungsvorschlägen diskutiert wird.

Dez. Schütt betont unter Hinweis auf den Termin am 27.01.2021 die Dringlichkeit als Selbstverständnis. In der nächsten Sitzung könne ein „Fahrplan“ vorgelegt werde.

Ktabg. Klaus macht den Vorschlag zur Güte, dass heute der eindeutige politische Impuls an den Kreis gegangen sei und schlägt vor, den in Rede stehenden Antrag zur weiteren Beratung an den Kreisausschuss zu verweisen.

Ktabg. Vogt erklärt für die SPD-Kreistagsfraktion, dass die Wichtigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit herausgearbeitet worden sei. Seiner Fraktion sei es eine Herzensangelegenheit, dies auf den Weg gebracht zu haben; das sei erreicht worden. Er sehe das weitere Handeln jetzt bei der Verwaltung und könne sich dem Vorschlag von Ktabg. Klaus gut anschließen. Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

Vors. Schäpers stellt fest, dass der Antrag ohne förmliche Abstimmung zur weiteren Beratung an den Kreisausschuss verwiesen wird.

 

 

3. Antrag SPD: Neue Zielsetzung für die regionale Schulberatungsstelle

Der Antrag wird von Ktabg. Verspohl vorgestellt

   sowie

4. Antrag Bündnis90/Die Grünen: Stärkung der Schulsozialarbeit und der Schulberatung,

zu dem Ktabg. Raack feststellt, dass dieser dem Antrag der SPD inhaltlich sehr ähnelt.

Daher differenziert sie ihre Ausführungen ab dieser Stelle, dass sie zudem die Stellen für Schulsozialarbeiter anheben möchten.

Ktabg. Lütkecosmann bittet, den Antrag zurückzustellen bzw. zur Beratung an den Kreisausschuss zu verweisen, da für eine Änderung des Stellenplans die Aussagen der Verwaltung erforderlich seien und ihm eine Gesamtübersicht fehle. Die Schulsozialarbeit sei eigentlich Landesaufgabe und für den Kreis eine freiwillige Aufgabe, die teilweise als Stellen im Haushaltsplan zu berücksichtigen seien.

Im Fachausschuss sollte heute kein Beschluss getroffen werden.

 

Ktabg. Schäfer schließt sich den Ausführungen an und ergänzt, dass Herr Zeuner bei früheren Gelegenheiten mitgeteilt habe, dass der Wert von 30 Tagen ein Durchschnittswert sei. In Notfällen ginge es wesentlich schneller, deshalb halte sie zunächst eine Rücksprache mit Herrn Zeuner für nötig.

Dez. Schütt bestätigt dies und erklärt, dass die IST-Werte in den Jahren 2018 und 2019 dahin gingen, so dass ein durchschnittlicher Wert von 20 Tagen okay ist. 

 

Zudem werden 1,0 Stellen Schulpsychologe/-psychologin durch das Land zusätzlich eingerichtet und tatsächlich auch besetzt, sodass insgesamt 5,4 Stellen zur Verfügung stehen, wenn auch die vom Kreis vorgesehenen 0,5 Stellen besetzt werden.

 

Zur Frage von Ktabg. Verspohl, wie sich der Durchschnittwert berechne, verweist Dez. Schütt auf frühere Diskussionen zu diesem Punkt und dass es eine Frage der Definition sei. In der nächsten Sitzung werde der nächste Jahresbericht der Regionalen Schulberatungsstelle vorgetragen, der diese Fragen kläre. Dez. Schütt berichtet weiter von den im Jahresrhythmus stattfindenden Abstimmungsgesprächen mit der Bezirksregierung zu den Zielabsprachen. 

 

Bezüglich der Schulsozialarbeit führt er aus, dass einige dieser Stellen z.B. zu 50 % u.a. durch BuT-Mittel kofinanziert werden, andere wiederum nicht. Das bedeutet, dass ein sehr großer Aufwand vom Kreis getragen werde. Ktabg. Raack ist der Meinung, dass die Schüler derzeit in einer besonders schwierigen Lage seien und es dem Kreis das Geld für die Stellen wert sein sollte.

 

Vors. Schäpers schließt die Diskussion und lässt über den Teil 1 Änderung der Wartezeit auf ein Erstgespräch abstimmen:

 

Beschluss:

Der Kreistag beschließt für die Produktgruppe 40.03.01 Regionale Schulberatungsstelle die neue Zielsetzung von 20 Tagen bis zum Erstgespräch.

 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig – 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

 

Die Änderung wird in die Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2021 aufgenommen. 

 

 

Der Teil 2 der Anträge auf Stärkung der Schulsozialarbeit und der Schulberatung durch Anhebung der Stellen wird ohne förmliche Abstimmung an den Kreisausschuss verwiesen.

 

 

Nach Abschluss der Beratungen zu den Anträgen der SPD- und der Bündnis90/Die Grünen-Kreistagsfraktionen berichtet Dez. Schütt über den Antrag des Bezirksschülersprechers auf Teilnahme an den Fachausschuss-Sitzungen sowie auf finanzielle Unterstützung. Er erläutert, dass die Voraussetzungen für eine Berufung als sachkundiger Bürger/ Einwohner nicht vorlägen. Denkbar sei aber eine Hinzuziehung mittels persönlicher Einladung als Fachberater, d.h. als Vertreter einer Bevölkerungsgruppe, die von den zu beratenden Sachverhalten betroffen ist. Ein eigenes Rederecht bestehe nicht, aber im öffentlichen Teil könne der Fachberater anwesend sein und Stellung nehmen, sofern der Ausschuss es wünsche.

 

Zur Frage von Vors. Schäpers, wie hoch die beantragten Mittel seien, teilt Dez. Schütt mit, dass insgesamt 2.000 € beantragt worden seien. Die finanzielle Ausstattung sei Landesaufgabe und obliege nicht dem Kreis. Der Antragsteller könne jedoch bereits jetzt unentgeltlich die Poststelle beim Kreis für seinen Schrift- und Paketwechselverkehr nutzen.

Ktabg. Raack bittet um Übersendung des Antrags auf Übernahme der finanziellen Mittel.

Auf Anfrage teilt Herr Oberstudiendirektor Tews, Leiter des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs mit, dass er mit einer Beteiligung des Bezirksschülersprechers als Fachberater einverstanden sei.

Der Vorschlag auf Hinzuziehung findet ohne förmliche Abstimmung allgemeine Zustimmung.

 

 

Sodann lässt Vors. Schäpers über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

0

Enthaltung:

0