Sitzung: 21.01.2021 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0083
Beschlussvorschlag:
Die
im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen
Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppen ab Seite
40.01 |
Leistungen der Schulen |
169 |
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40.02 |
Schülerbezogene Leistungen |
183 |
|
40.03 |
Serviceleistungen |
188 |
|
40.04 |
Schulamt |
197 |
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einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung/ Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Vors. Schäpers
bittet zunächst Dez. Schütt um Vorstellung der Sitzungsvorlage und schlägt vor,
die vorliegenden Anträge zum Haushaltsentwurf 2021 der Kreistagsfraktionen von
Bündnis90/Die Grünen und der SPD im Anschluss zu beraten. Dem Vorschlag wird
allgemein zugestimmt.
Dez. Schütt
teilt mit, dass in Ergänzung des klar und deutlichen Zahlenwerks der
Sitzungsvorlage zu den Produktgruppen 40.01 – Leistungen der Schulen, 40.02 –
Schülerbezogene Leistungen, 40.03 –
Serviceleistungen und 40.04 – Schulamt, der Niederschrift weitere
Unterlagen zur noch umfassenderen Information und als Diskussionsgrundlage beigefügt
werden.
Dabei handele es
sich im Einzelnen um die
-
Schülerzahlen der
Berufskollegs (Anlage 1),
-
Handlungsfelder
Projektpläne Berufskollegs (Anlage 2),
-
mittelfristige
Finanzplanung Berufskollegs (Anlage 3),
-
Mittelverplanung
DigitalPakt kreiseigene Schulen (Anlage 4),
-
Übersicht über
beantragte und beschaffte Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung (Anlage 5).
Da Fragen zur
Sitzungsvorlage und dem Entwurf des Haushalts 2021 nicht bestehen, greift Vors.
Schäpers die vorliegenden drei Anträgen der SPD-Kreistagsfraktion sowie den
Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Kreistagsfraktion auf.
1. Antrag SPD:
Erwerb der Schulgebäude der Pestalozzischule
Zur Begründung
dieses Antrags führt Ktabg. Verspohl aus, dass Schülerinnen und Schüler eine
gute Umgebung brauchen. Dazu spiele die Renovierung und Instandhaltung der
Schulgebäude eine wichtige Rolle, um insgesamt ein hochwertiges Angebot an den
Schulstandorten vorzuhalten. Sinnvoll sei daher, dass die Schulgebäude dem
Kreis als Schulträger gehören und nicht den Städten und Gemeinden. Daher sollte
Kontakt zu den Städten Coesfeld und Dülmen aufgenommen und geprüft werden, ob
die Möglichkeit des Kaufs bestehe.
Landrat Dr.
Schulze Pellengahr hält die Initiative für keine schlechte Idee, obgleich es
nicht schade, wenn eine Kommune Gebäude-Eigentümerin und der Kreis Schulträger
ist.
Der Vorschlag
könne nicht nur für die Pestalozzischule, sondern auch für die Peter-Pan-Schule
aufgegriffen werden. Diese werde ebenfalls seit vielen Jahren von der Stadt
Dülmen angemietet. Grundsätzlich müssten aber die Einzelheiten ausgelotet und
bewertet werden, was strukturell machbar ist.
Ktabg.
Lütkecosmann berichtet von einem vergleichbaren Fall aus Bocholt. Dort hätten
sich vor rund 30 Jahren die Bestrebungen zum Kauf über mehrere Jahre
hingezogen. Letztlich habe der Kreis die Kosten der Sanierungsmaßnahmen
übernommen und beim Kauf von der Stadt mit dem Kaufpreis verrechnet; die
Übertragung sei relativ einfach gewesen. Es mache seines Erachtens aber keinen
Sinn, für den Erwerb derzeit einen fiktiven Betrag im Haushalt 2021 anzusetzen.
Daher sollte der letzte Satz des Antrags für die Beschlussfassung gestrichen
werden.
Landrat Dr.
Schulze Pellengahr bestätigt, dass bis zum Haushaltsbeschluss kein konkreter
Betrag vorliegen werde. Zunächst müsse sich der Gutachterausschuss mit dem
Thema beschäftigen und Verhandlungen mit den Städten aufgenommen werden. Die
Instandhaltung der Gebäude sollte angegangen und die Möglichkeit der
Verrechnung berücksichtigt werden. Perspektivisch sehe er eine Veranschlagung
im Haushalt 2022, wenn sich die Städte Coesfeld und Dülmen verkaufsbereit
zeigten. Er teilt zudem mit, dass in anderen Fällen vorab Kreistagsbeschlüsse gefasst
worden seien.
Vors. Schäpers
sieht damit den ersten Schritt zu einem möglichen Erwerb getan.
Zur Frage von
Ktabg. Verspohl, ob zur nächsten Sitzung eine erste Einschätzung vorliege,
bestätigt Landrat Dr. Schulze Pellengahr, dass bis dahin eine Tendenz da sein
werde.
Sodann lässt
Vors. Schäpers über folgenden geänderten Beschlussvorschlag des Antrags
abstimmen:
Beschluss:
Der Landrat wird
beauftragt, die Verhandlungen zum Erwerb der Schulgebäude der Pestalozzischule
und der Peter-Pan-Schule mit den Städten Coesfeld und Dülmen aufzunehmen und
den Gremien einen entscheidungsreifen Vorschlag zu unterbreiten.
Form der
Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig – 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Damit ist der
Antrag angenommen; dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag vorstehenden
Beschlussvorschlag zu machen.
Eine Änderung
für den Haushaltsentwurf 2021 ergibt sich daraus nicht.
2. Antrag SPD:
Kommunales Zentrum für schulischen IT-Support
Ktabg. Verspohl
begründet den Antrag damit, dass an vielen Schulen der IT-Support nicht
ausreiche und deshalb häufig von den Lehrkräften übernommen werde. Einige
Schulträger hätten zwar Supportstellen eingerichtet, jedoch dürfe es nicht
sein, dass finanzschwächere Kommunen und ihre Schulen dadurch in Nachteil
geraten, dass dort keine Supportstellen vorhanden sind. Daher laute der
Vorschlag, ein übergeordnetes Zentrum für alle Schulen im Kreisgebiet mit
Spezialkräften für IT-Probleme bzw. IT-Support einzurichten.
Ktabg. Schäfer
sieht in ihrer Eigenschaft als Schulleiterin das Problem, dass die Einrichtung
einer übergeordneten Stelle kaum vorstellbar sei, da die Kommunen ihren
IT-Support äußerst unterschiedlich regeln. Sie halte es für kaum vorstellbar,
dass es funktioniere, da man die jeweilige Schule wegen der unterschiedlichen
Systeme sehr gut kennen müsse und die verschiedenen Schulen in ihren
Anforderungen an den Support sehr unterschiedlich seien.
Laut Ktabg.
Lütkecosmann habe der Antrag zwei Facetten. Einerseits sei der Antrag überholt,
da es für die Beschaffung Pläne aus der vorherigen Periode gebe; andererseits
sei es zu früh, da damit ein noch ausstehendes Ergebnis beantragt werde. Er
erläutert weiter, dass beispielsweise der Support für ein Berufskolleg und eine
Grundschule in keiner Weise vergleichbar seien. Außerdem müsse zwischen First-
und Second-Level-Support unterschieden werden. Vom Ergebnis her sei eine
zentrale Einheit vorstellbar und sinnvoll, allerdings erst realistisch, wenn
bei allen Schulträgern im Kreis der Bedarf abgefragt worden sei. Daher hält er
den Antrag nicht für unterstützbar, zumal zurzeit ein entsprechendes Projekt,
begleitet durch das Regionale Bildungsbüro, bereits laufe.
Nach Meinung von
Ktabg. Lützenkirchen ist der Vorschlag gut, es sei aber wichtig, keine
Doppelstrukturen zu schaffen, sondern zunächst mit den Gemeinden Konzepte zu
erarbeiten.
Landrat Dr.
Schulze Pellengahr teilt mit, sich der Auffassung lückenlos anschließen zu
können, zumal sich das Regionale Bildungsbüro von der Systematik her in der
fortgeschrittenen Abstimmung befinde.
Im Zuge der
Digitalisierung haben sich alle Schulträger im Kreis bereits auf einen
Orientierungsrahmen für eine sich sukzessiv aufbauende IT-Beschaffung geeinigt.
Allein das bewerte er als ein kleines Wunder, dass sich alle Schulträger auf
gemeinsame Standards geeinigt haben. Aufgrund der Aussagen, den IT-Support
allein nicht zu schaffen, sei dann der Weg der interkommunalen Zusammenarbeit
beschritten worden, um unterschiedliche Systeme zu harmonisieren und
kontinuierlich Doppelungen abzubauen. In Absprache und nach Vorstellung sei ein
Gutachten in Auftrag gegeben worden, das inzwischen als Entwurf vorliege und
die Einzelbelange berücksichtige. Aber wo es angesiedelt wird und wie die Handlungsfelder
fixiert werden, müsse noch vorangetrieben werden; im Prinzip befinde man sich
derzeit also – wie beantragt – mitten im Prozess.
Dez. Schütt
ergänzt, dass am 27.01.2021 ein Beratungstermin mit den Städten und Gemeinden
stattfinde, nachdem von ihnen bereits früher Stellungnahmen eingeholt und
ausgewertet worden seien, die u.a. folgende beispielsweise aufgeführte
Umsetzungsempfehlungen enthielten und an dem vorgenannten Termin zur Diskussion
stünden:
-
Art und Weise der
interkommunalen Zusammenarbeit definieren (Kommunikationstool),
-
Definition gemeinsamer
Standards,
-
Personalausstattung und
–qualifikation,
-
Organisation /
Ticketsystem,
-
ggf. einheitliche
Beschaffungsmöglichkeiten über die Citeq.
Dez. Schütt
bewertet den Antrag daher ebenfalls als gut, aber noch zu früh.
Ktabg. Dr. Wenning möchte der SPD eine
Brücke bauen und verliest einen Änderungsvorschlag, den Ktabg. Verspohl um den
Zeitaspekt ergänzt wissen möchte und der in Fragmenten mit Änderungsvorschlägen
diskutiert wird.
Dez. Schütt betont unter Hinweis auf den
Termin am 27.01.2021 die Dringlichkeit als Selbstverständnis. In der nächsten
Sitzung könne ein „Fahrplan“ vorgelegt werde.
Ktabg. Klaus macht den Vorschlag zur Güte,
dass heute der eindeutige politische Impuls an den Kreis gegangen sei und
schlägt vor, den in Rede stehenden Antrag zur weiteren Beratung an den
Kreisausschuss zu verweisen.
Ktabg. Vogt erklärt für die
SPD-Kreistagsfraktion, dass die Wichtigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit
herausgearbeitet worden sei. Seiner Fraktion sei es eine Herzensangelegenheit,
dies auf den Weg gebracht zu haben; das sei erreicht worden. Er sehe das
weitere Handeln jetzt bei der Verwaltung und könne sich dem Vorschlag von
Ktabg. Klaus gut anschließen. Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.
Vors. Schäpers stellt fest, dass der
Antrag ohne förmliche Abstimmung zur weiteren Beratung an den Kreisausschuss
verwiesen wird.
3. Antrag SPD: Neue Zielsetzung für die
regionale Schulberatungsstelle
Der Antrag wird von Ktabg. Verspohl
vorgestellt
sowie
4. Antrag Bündnis90/Die Grünen: Stärkung
der Schulsozialarbeit und der Schulberatung,
zu dem Ktabg. Raack feststellt, dass
dieser dem Antrag der SPD inhaltlich sehr ähnelt.
Daher differenziert sie ihre Ausführungen
ab dieser Stelle, dass sie zudem die Stellen für Schulsozialarbeiter anheben
möchten.
Ktabg. Lütkecosmann bittet, den Antrag
zurückzustellen bzw. zur Beratung an den Kreisausschuss zu verweisen, da für
eine Änderung des Stellenplans die Aussagen der Verwaltung erforderlich seien
und ihm eine Gesamtübersicht fehle. Die Schulsozialarbeit sei eigentlich
Landesaufgabe und für den Kreis eine freiwillige Aufgabe, die teilweise als
Stellen im Haushaltsplan zu berücksichtigen seien.
Im Fachausschuss sollte heute kein
Beschluss getroffen werden.
Ktabg. Schäfer schließt sich den
Ausführungen an und ergänzt, dass Herr Zeuner bei früheren Gelegenheiten
mitgeteilt habe, dass der Wert von 30 Tagen ein Durchschnittswert sei. In
Notfällen ginge es wesentlich schneller, deshalb halte sie zunächst eine Rücksprache
mit Herrn Zeuner für nötig.
Dez. Schütt bestätigt dies und erklärt,
dass die IST-Werte in den Jahren 2018 und 2019 dahin gingen, so dass ein
durchschnittlicher Wert von 20 Tagen okay ist.
Zudem werden 1,0 Stellen
Schulpsychologe/-psychologin durch das Land zusätzlich eingerichtet und
tatsächlich auch besetzt, sodass insgesamt 5,4 Stellen zur Verfügung stehen,
wenn auch die vom Kreis vorgesehenen 0,5 Stellen besetzt werden.
Zur Frage von Ktabg. Verspohl, wie sich
der Durchschnittwert berechne, verweist Dez. Schütt auf frühere Diskussionen zu
diesem Punkt und dass es eine Frage der Definition sei. In der nächsten Sitzung
werde der nächste Jahresbericht der Regionalen Schulberatungsstelle
vorgetragen, der diese Fragen kläre. Dez. Schütt berichtet weiter von den im
Jahresrhythmus stattfindenden Abstimmungsgesprächen mit der Bezirksregierung zu
den Zielabsprachen.
Bezüglich der Schulsozialarbeit führt er
aus, dass einige dieser Stellen z.B. zu 50 % u.a. durch BuT-Mittel kofinanziert
werden, andere wiederum nicht. Das bedeutet, dass ein sehr großer Aufwand vom
Kreis getragen werde. Ktabg. Raack ist der Meinung, dass die Schüler derzeit in
einer besonders schwierigen Lage seien und es dem Kreis das Geld für die
Stellen wert sein sollte.
Vors. Schäpers schließt die Diskussion und
lässt über den Teil 1 Änderung der Wartezeit auf ein Erstgespräch
abstimmen:
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt für die Produktgruppe 40.03.01 Regionale Schulberatungsstelle die
neue Zielsetzung von 20 Tagen bis zum Erstgespräch.
Form der
Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig – 23 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Die Änderung
wird in die Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2021 aufgenommen.
Der Teil 2 der Anträge auf Stärkung der
Schulsozialarbeit und der Schulberatung durch Anhebung der Stellen wird
ohne förmliche Abstimmung an den Kreisausschuss verwiesen.
Nach Abschluss der Beratungen zu den
Anträgen der SPD- und der Bündnis90/Die Grünen-Kreistagsfraktionen berichtet
Dez. Schütt über den Antrag des Bezirksschülersprechers auf Teilnahme an
den Fachausschuss-Sitzungen sowie auf finanzielle Unterstützung. Er erläutert,
dass die Voraussetzungen für eine Berufung als sachkundiger Bürger/ Einwohner
nicht vorlägen. Denkbar sei aber eine Hinzuziehung mittels persönlicher Einladung
als Fachberater, d.h. als Vertreter einer Bevölkerungsgruppe, die von den zu
beratenden Sachverhalten betroffen ist. Ein eigenes Rederecht bestehe nicht,
aber im öffentlichen Teil könne der Fachberater anwesend sein und Stellung
nehmen, sofern der Ausschuss es wünsche.
Zur Frage von Vors. Schäpers, wie hoch die
beantragten Mittel seien, teilt Dez. Schütt mit, dass insgesamt 2.000 €
beantragt worden seien. Die finanzielle Ausstattung sei Landesaufgabe und
obliege nicht dem Kreis. Der Antragsteller könne jedoch bereits jetzt
unentgeltlich die Poststelle beim Kreis für seinen Schrift- und
Paketwechselverkehr nutzen.
Ktabg. Raack bittet um Übersendung des
Antrags auf Übernahme der finanziellen Mittel.
Auf Anfrage teilt Herr Oberstudiendirektor
Tews, Leiter des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs mit, dass er mit einer
Beteiligung des Bezirksschülersprechers als Fachberater einverstanden sei.
Der Vorschlag auf Hinzuziehung findet ohne
förmliche Abstimmung allgemeine Zustimmung.
Sodann lässt Vors. Schäpers über den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |