Sitzung: 26.01.2021 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0084
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 2
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Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter |
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50.10 |
Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung,
Haushalt, Abrechnung) |
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50.20 |
Ambulante Leistungen |
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50.30 |
Stationäre Pflege |
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50.40 |
Jobcenter |
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Produktbereich 53 - Gesundheitsamt |
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53.10 |
Amtsärztlicher Dienst |
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53.20 |
Gesundheitsförderung / -hilfe |
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53.30 |
Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer
Dienst |
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53.40 |
Gesundheitsschutz |
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53.50 |
Feststellungsverfahren nach dem SchwbR /
Gesundheitskoordination und -planung |
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53.60 |
Betrieb eines Impfzentrums (neu über Änderungsliste) |
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einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe
50.10 Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung)
beschlossen:
Im Produkt 50.10.01 wird
der Ertrag aus Leistungen anderer Sozialleistungsträgern außerhalb von
Einrichtungen von 500 € um 16.280 € auf 16.780 € erhöht. Hintergrund des
zusätzlichen Ertrages ist, dass der LWL die Übernahme eines Teils des vom Kreis
bewilligten Zuschusses an die Beratungsstelle für Gehörlose übernehmen wird.
Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe
50.20 Ambulante Leistungen beschlossen:
Im Produkt 50.20.03 wird
der Ertrag aus Kostenerstattung von 33.945 € um 4.185 € auf 38.130 € erhöht.
Hintergrund des zusätzlichen Ertrages ist die Erhöhung der Förderung für
Wohnberatungsstellen durch die Pflegekassen.
Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe
50.40 Jobcenter beschlossen:
1.
Im Rahmen der
Konferenz der Haushaltskommission am 10.12.2020 wurde seitens der
Bürgermeisterinnen/Bürgermeister die Forderung aufgestellt, die coronabedingten
Mehraufwendungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2021 nicht wie im vorliegenden
Entwurf der Haushaltsplanung 2021 vorgesehen über einen Abzug der erhöhten
Bundeserstattung an den Kosten der Unterkunft im SGB II (KdU) zu decken,
sondern diese Aufwendungen zu isolieren und in 2024 zu entscheiden, ob die
coronabedingten Schäden ab 2025 abgeschrieben werden bzw. eine Buchung gegen
die Allgemeine Rücklage erfolgen soll. Die um 25 Prozentpunkte erhöhte
Bundeserstattung KdU soll demnach im Jahr 2021 in voller Höhe als Ertrag in den
öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Abrechnung der KdU mit den Städten und
Gemeinden einfließen. Gegenüber dem bisherigen vorläufigen Haushaltsentwurf
würden sich damit die Nettokosten der Unterkunft entsprechend verringern. Nach
den Regelungen des abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages würden diese
Minderaufwendungen die Städte und Gemeinden zu 50 % nach den Kreisumlagesätzen
und zu 50 % nach dem Schlüssel der anteiligen KdU entlasten.
Im Ergebnis wird damit im
Produkt 50.40.01 der Ertrag aus der Bundeserstattung an den Kosten der
Unterkunft im SGB II von 9.126.239 € um 1.559.152 € auf 10.685.392 € erhöht.
Gleichzeitig wird der Ertrag aus den Zuweisungen der Städte und Gemeinden an
den Kosten der Unterkunft im SGB II von 4.042.730 € um 779.576 € auf 3.263.154
€ reduziert, sodass sich die Änderung insgesamt ebenfalls nur zu 779.576 €
entlastend auf die Kreisumlage auswirkt.
2.
Im Produkt 50.40.01 wird der Ertrag aus der Erstattung der
Wohngeldersparnis von 1.917.000 € um 315.000 € auf 1.602.000 € reduziert. Die
Reduzierung des Ertrages ergibt sich aus einer aktuellen Prognose des LKT NRW
zur möglichen Verteilung der Wohngeldersparnis.
3.
Im Zuge der reduzierten Erstattung aus der Wohngeldersparnis wird Produkt
50.40.01 der Ertrag aus den Zuweisungen der Städte und Gemeinden zu den Kosten
der Unterkunft im SGB II von 3.263.154 € (siehe Ziff. 1) um 157.500 € auf 3.420.654
€ erhöht. Die reduzierte Erstattung aus der Wohngeldersparnis fließt nach dem
öffentlich-rechtlichen Vertrag vollständig in die Abrechnung mit den Städten
und Gemeinden ein, sodass sich 50 % hiervon auf die Abschlagszahlungen
auswirken.
Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe
53.40 Gesundheitsschutz beschlossen:
1.
Im Produkt 53.40.10 im Bereich „Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“ wird der Ansatz von 21.100 € um 62.620 € auf 83.720 € erhöht.
Die Erhöhung beinhaltet Aufwendungen für den Dienstleistungsvertrag mit dem
Reisebüro Schlagheck (33.000 €), Unterbringungskosten für die Soldaten
(26.220 €) sowie Kosten für den Betrieb der Covid-19 Abstrichstelle in Dülmen
im Januar 2021 (3.400 €).
2.
Im Produkt 53.40.10 im Bereich „Erträge aus Kostenerstattungen –
übrige Bereiche“ wird der Ansatz in Höhe von 3.400 € gebildet, da die Kosten
für den Betrieb der Covid-19 Abstrichstelle in Dülmen durch die Kassenärztliche
Vereinigung erstattet werden.
3.
Im Produkt 53.40.10 im Bereich „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“
wird der Ansatz von 118 € um 312.000 € auf 312.118 € erhöht. Bei dieser
Zuweisung handelt es sich um die Förderung des Landes für die Einstellung von
Containment-Scouts zur Unterstützung der Kontaktnachverfolgung.
Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe
53.50 Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung
beschlossen:
Im Produkt 53.50.20 im
Bereich „Transferaufwendungen“ wird der Ansatz um 85.500 € auf 917.787 €
erhöht, da die bisher veranschlagten Kosten unter Berücksichtigung der
aktuellen Werte der KGSt aus dem Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes
2020/2021“ nicht auskömmlich sind.
Die Einrichtung einer neuen Produktgruppe 53.60
Betrieb eines Impfzentrums wird mit folgenden Ansätzen beschlossen:
Aufwendungen:
Mietkosten
für Gebäude und Notstromaggregat: 69.000
€
Dienstleistungsverträge
DRK und Sicherheitsdienst: 1.325.000 €
Reinigungskosten:
45.000 €
Gesamt: 1.439.000 €
Als Ertrag wird im
Produkt 53.60.10 im Bereich „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ eine
Erstattung des Landes in gleicher Höhe (1.439.000 €) veranschlagt.
Anmerkung:
Die sich in
dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss /
Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Es haben
sich bereits seit der Haushaltsaufstellung Änderungen ergeben, auf die in
dieser Sitzungsvorlage hingewiesen wird. Verwaltungsseitig wird hierzu eine
Aufnahme der dargestellten Änderungen in die Änderungsliste vorgeschlagen.
Dez. Schütt stellt unter Hinweis auf die Sitzungsvorlage die sich
bereits seit der Haushaltsaufstellung ergebenen Änderungen bei den
Produktgruppen 50.10 Finanzen, 50.20 Ambulante Leistungen, 50.40 Jobcenter,
53.40 Gesundheitsschutz sowie 53.50 Feststellungsverfahren nach dem
SchwbR/Gesundheitskoordination und -planung dar. Er weist ferner darauf hin,
dass die Einrichtung der neuen Produktgruppe 53.60 Betrieb eines Impfzentrums
als erforderlich angesehen worden sei.
Ktabg. Lützenkirchen fragt nach, ob die Kosten für einen
Schulbegleiter/eine Schulbegleiterin auch für den Fall weiter übernommen
würden, dass das zu begleitende Kind aufgrund einer Erkrankung die Schule nicht
besuchen könne. Er ergänzt, dass für die Schulbegleitung eine finanzielle
Sicherheit notwendig sei. Dez. Schütt antwortet, dass grundsätzlich die
Schulbegleitung einen Individualanspruch des betroffenen Kindes darstelle.
Allerdings habe der Bereich Soziales mit verschiedenen Leistungsanbietern
Verträge zur Schulbegleitung geschlossen. Es werde auch versucht, soweit mehrere
Kinder beschult würden, die Leistungen zu „poolen“. Er weist darauf hin, dass
die Übernahme der Kosten für die Schulbegleitung im Bereich Soziales anders
geregelt sei als im Bereich des Jugendamtes.
S.B. Dr. Stauch bittet zum Produkt 53.40.10 um Erläuterungen zu
den Planwerten in folgenden Bereichen: Beurteilung von Schadstoffen, Anzahl der
umweltmedizinischen Stellungnahmen, Anzahl der infektionshygienischen
Kontrollen, Anzahl der durchgeführten Belehrungen nach dem
Infektionsschutzgesetz, Anzahl der kontrollierten Trinkwasserbrunnen, Anzahl
veranlasster HIV-Tests und zur individuellen Risikoberatung (HIV/AIDS). Zum
Produkt 53.50.10 Schwerbehindertenausweis fragt s. B. Dr. Stauch nach den
Gründen, warum in den Bereichen Erstanträge, Änderungsanträge und Nachprüfungen
von Amts wegen von sinkenden Zahlen ausgegangen werde.
Dez. Schütt sagt zu, dass entsprechende Erläuterungen dem
Protokoll (siehe Anlage 5) beigefügt
werden.
Vorsitzende Raack weist darauf hin, dass im Rahmen der
Haushaltsberatungen der Antrag des Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e. V.
auf anteilige Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle Tamar-Münsterland
vorliege.
Dez. Schütt teilt mit, dass der Antrag den Fraktionen bereits
zugeleitet worden sei. Die beantragte Förderung sei im Haushaltsentwurf nicht
enthalten.
Ktabg. Schäpers spricht sich für eine Unterstützung aus.
Ktabg. Willms führt für die CDU-Fraktion aus, dass der Antrag noch
gar nicht so lange vorliege. Es fehle noch das notwendige Hintergrundwissen für
die Beurteilung, ob es sich um ein vernünftiges Projekt handle, das eine
finanzielle Unterstützung rechtfertige. Die CDU-Fraktion habe diesbezüglich einen
Fragenkatalog zusammengestellt. Es sei z. B. zu klären, ob es eine gesetzliche
Verpflichtung für den Kreis gebe, hier tätig zu werden oder ob es eine
freiwillige Leistung sei. Ferner müsse geklärt werden, welche weiteren Angebote
und gewachsenen Strukturen es für diesen Personenkreis im Kreis Coesfeld gebe. Außerdem
sei eine Abstimmung mit den anderen Münsterlandkreisen sowie der Stadt Münster
wünschenswert. Klärungsbedarf bestehe auch zu der Frage, ob es nur diesen einen
Finanzierungsplan anhand der Einwohnerzahl oder weitere Finanzierungsmodelle
gebe.
Ktabg. Willms regt an, zunächst nicht über diesen Antrag
abzustimmen.
Ktabg. Schäpers schlägt vor, über den Antrag im Kreisausschuss zu beraten
und zu entscheiden.
Dez. Schütt weist darauf hin, dass nach dem
Prostituiertenschutzgesetz sowohl dem Ordnungsamt als auch dem Gesundheitsamt
Beratungspflichten obliegen, z. B. auch im Hinblick auf eine Ausstiegsberatung.
Es sei nicht gesetzlich festgelegt, wie viele Stellen hierfür vorgehalten
werden müssen.
Dez. Schütt sagt zu, differenziert Angebote abzufragen und eine
tagesaktuelle Information bei den anderen Münsterlandkreisen sowie bei der
Stadt Münster einzuholen.
Ktabg. Lützenkirchen spricht sich ebenfalls für eine Verschiebung
des Antrages aus.
S.B. Bickhove-Swiderski unterstützt ebenfalls die Verschiebung des
Antrages und regt an, dass Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle
Tamar-Münsterland diese im Ausschuss vorstellen.
Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass sich freie Träger
rechtzeitig vor Auslaufen der Finanzierung um eine Anschlussfinanzierung
bemühen müssen.
Vorsitzende Raack lässt über Folgendes abstimmen:
Die Entscheidung über den Antrag des Evangelischen Frauenhilfe in
Westfalen e. V. auf anteilige Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle
Tamar wird in den Kreisausschuss verschoben.
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 23
JA-Stimmen
Vorsitzende Raack lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja: |
23 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |