Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.              -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

 

Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter

 

 

50.10

Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung)

 

 

50.20

Ambulante Leistungen

 

 

50.30

Stationäre Pflege

 

 

50.40

Jobcenter

 

 

 

 

 

 

Produktbereich 53 - Gesundheitsamt

 

 

53.10

Amtsärztlicher Dienst

 

 

53.20

Gesundheitsförderung / -hilfe

 

 

53.30

Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

 

 

53.40

Gesundheitsschutz

 

 

53.50

Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung

 

 

53.60

Betrieb eines Impfzentrums (neu über Änderungsliste)

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 50.10 Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung) beschlossen:

 

Im Produkt 50.10.01 wird der Ertrag aus Leistungen anderer Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen von 500 € um 16.280 € auf 16.780 € erhöht. Hintergrund des zusätzlichen Ertrages ist, dass der LWL die Übernahme eines Teils des vom Kreis bewilligten Zuschusses an die Beratungsstelle für Gehörlose übernehmen wird.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 50.20 Ambulante Leistungen beschlossen:

 

Im Produkt 50.20.03 wird der Ertrag aus Kostenerstattung von 33.945 € um 4.185 € auf 38.130 € erhöht. Hintergrund des zusätzlichen Ertrages ist die Erhöhung der Förderung für Wohnberatungsstellen durch die Pflegekassen.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 50.40 Jobcenter beschlossen:

 

1.      Im Rahmen der Konferenz der Haushaltskommission am 10.12.2020 wurde seitens der Bürgermeisterinnen/Bürgermeister die Forderung aufgestellt, die coronabedingten Mehraufwendungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2021 nicht wie im vorliegenden Entwurf der Haushaltsplanung 2021 vorgesehen über einen Abzug der erhöhten Bundeserstattung an den Kosten der Unterkunft im SGB II (KdU) zu decken, sondern diese Aufwendungen zu isolieren und in 2024 zu entscheiden, ob die coronabedingten Schäden ab 2025 abgeschrieben werden bzw. eine Buchung gegen die Allgemeine Rücklage erfolgen soll. Die um 25 Prozentpunkte erhöhte Bundeserstattung KdU soll demnach im Jahr 2021 in voller Höhe als Ertrag in den öffentlichen-rechtlichen Vertrag zur Abrechnung der KdU mit den Städten und Gemeinden einfließen. Gegenüber dem bisherigen vorläufigen Haushaltsentwurf würden sich damit die Nettokosten der Unterkunft entsprechend verringern. Nach den Regelungen des abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages würden diese Minderaufwendungen die Städte und Gemeinden zu 50 % nach den Kreisumlagesätzen und zu 50 % nach dem Schlüssel der anteiligen KdU entlasten.

Im Ergebnis wird damit im Produkt 50.40.01 der Ertrag aus der Bundeserstattung an den Kosten der Unterkunft im SGB II von 9.126.239 € um 1.559.152 € auf 10.685.392 € erhöht. Gleichzeitig wird der Ertrag aus den Zuweisungen der Städte und Gemeinden an den Kosten der Unterkunft im SGB II von 4.042.730 € um 779.576 € auf 3.263.154 € reduziert, sodass sich die Änderung insgesamt ebenfalls nur zu 779.576 € entlastend auf die Kreisumlage auswirkt.

 

2.      Im Produkt 50.40.01 wird der Ertrag aus der Erstattung der Wohngeldersparnis von 1.917.000 € um 315.000 € auf 1.602.000 € reduziert. Die Reduzierung des Ertrages ergibt sich aus einer aktuellen Prognose des LKT NRW zur möglichen Verteilung der Wohngeldersparnis.

 

3.      Im Zuge der reduzierten Erstattung aus der Wohngeldersparnis wird Produkt 50.40.01 der Ertrag aus den Zuweisungen der Städte und Gemeinden zu den Kosten der Unterkunft im SGB II von 3.263.154 € (siehe Ziff. 1) um 157.500 € auf 3.420.654 € erhöht. Die reduzierte Erstattung aus der Wohngeldersparnis fließt nach dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vollständig in die Abrechnung mit den Städten und Gemeinden ein, sodass sich 50 % hiervon auf die Abschlagszahlungen auswirken.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 53.40 Gesundheitsschutz beschlossen:

 

1.      Im Produkt 53.40.10 im Bereich „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ wird der Ansatz von 21.100 € um 62.620 € auf 83.720 € erhöht. Die Erhöhung beinhaltet Aufwendungen für den Dienstleistungsvertrag mit dem Reisebüro Schlagheck (33.000 €), Unterbringungskosten für die Soldaten (26.220 €) sowie Kosten für den Betrieb der Covid-19 Abstrichstelle in Dülmen im Januar 2021 (3.400 €).

 

2.      Im Produkt 53.40.10 im Bereich „Erträge aus Kostenerstattungen – übrige Bereiche“ wird der Ansatz in Höhe von 3.400 € gebildet, da die Kosten für den Betrieb der Covid-19 Abstrichstelle in Dülmen durch die Kassenärztliche Vereinigung erstattet werden.

 

3.      Im Produkt 53.40.10 im Bereich „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ wird der Ansatz von 118 € um 312.000 € auf 312.118 € erhöht. Bei dieser Zuweisung handelt es sich um die Förderung des Landes für die Einstellung von Containment-Scouts zur Unterstützung der Kontaktnachverfolgung.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 53.50 Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung beschlossen:

 

Im Produkt 53.50.20 im Bereich „Transferaufwendungen“ wird der Ansatz um 85.500 € auf 917.787 € erhöht, da die bisher veranschlagten Kosten unter Berücksichtigung der aktuellen Werte der KGSt aus dem Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes 2020/2021“ nicht auskömmlich sind.

 

Die Einrichtung einer neuen Produktgruppe 53.60 Betrieb eines Impfzentrums wird mit folgenden Ansätzen beschlossen:

 

Aufwendungen:

Mietkosten für Gebäude und Notstromaggregat:                     69.000 €

Dienstleistungsverträge DRK und Sicherheitsdienst:             1.325.000 €

Reinigungskosten:                                                                        45.000 €

Gesamt:                                                                                   1.439.000 €

 

Als Ertrag wird im Produkt 53.60.10 im Bereich „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ eine Erstattung des Landes in gleicher Höhe (1.439.000 €) veranschlagt.

 

 

Anmerkung:

Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Es haben sich bereits seit der Haushaltsaufstellung Änderungen ergeben, auf die in dieser Sitzungsvorlage hingewiesen wird. Verwaltungsseitig wird hierzu eine Aufnahme der dargestellten Änderungen in die Änderungsliste vorgeschlagen.

 

 


Dez. Schütt stellt unter Hinweis auf die Sitzungsvorlage die sich bereits seit der Haushaltsaufstellung ergebenen Änderungen bei den Produktgruppen 50.10 Finanzen, 50.20 Ambulante Leistungen, 50.40 Jobcenter, 53.40 Gesundheitsschutz sowie 53.50 Feststellungsverfahren nach dem SchwbR/Gesundheitskoordination und -planung dar. Er weist ferner darauf hin, dass die Einrichtung der neuen Produktgruppe 53.60 Betrieb eines Impfzentrums als erforderlich angesehen worden sei.

 

Ktabg. Lützenkirchen fragt nach, ob die Kosten für einen Schulbegleiter/eine Schulbegleiterin auch für den Fall weiter übernommen würden, dass das zu begleitende Kind aufgrund einer Erkrankung die Schule nicht besuchen könne. Er ergänzt, dass für die Schulbegleitung eine finanzielle Sicherheit notwendig sei. Dez. Schütt antwortet, dass grundsätzlich die Schulbegleitung einen Individualanspruch des betroffenen Kindes darstelle. Allerdings habe der Bereich Soziales mit verschiedenen Leistungsanbietern Verträge zur Schulbegleitung geschlossen. Es werde auch versucht, soweit mehrere Kinder beschult würden, die Leistungen zu „poolen“. Er weist darauf hin, dass die Übernahme der Kosten für die Schulbegleitung im Bereich Soziales anders geregelt sei als im Bereich des Jugendamtes.

S.B. Dr. Stauch bittet zum Produkt 53.40.10 um Erläuterungen zu den Planwerten in folgenden Bereichen: Beurteilung von Schadstoffen, Anzahl der umweltmedizinischen Stellungnahmen, Anzahl der infektionshygienischen Kontrollen, Anzahl der durchgeführten Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Anzahl der kontrollierten Trinkwasserbrunnen, Anzahl veranlasster HIV-Tests und zur individuellen Risikoberatung (HIV/AIDS). Zum Produkt 53.50.10 Schwerbehindertenausweis fragt s. B. Dr. Stauch nach den Gründen, warum in den Bereichen Erstanträge, Änderungsanträge und Nachprüfungen von Amts wegen von sinkenden Zahlen ausgegangen werde.

Dez. Schütt sagt zu, dass entsprechende Erläuterungen dem Protokoll (siehe Anlage 5) beigefügt werden.

 

Vorsitzende Raack weist darauf hin, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen der Antrag des Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e. V. auf anteilige Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle Tamar-Münsterland vorliege.

Dez. Schütt teilt mit, dass der Antrag den Fraktionen bereits zugeleitet worden sei. Die beantragte Förderung sei im Haushaltsentwurf nicht enthalten.

Ktabg. Schäpers spricht sich für eine Unterstützung aus.

Ktabg. Willms führt für die CDU-Fraktion aus, dass der Antrag noch gar nicht so lange vorliege. Es fehle noch das notwendige Hintergrundwissen für die Beurteilung, ob es sich um ein vernünftiges Projekt handle, das eine finanzielle Unterstützung rechtfertige. Die CDU-Fraktion habe diesbezüglich einen Fragenkatalog zusammengestellt. Es sei z. B. zu klären, ob es eine gesetzliche Verpflichtung für den Kreis gebe, hier tätig zu werden oder ob es eine freiwillige Leistung sei. Ferner müsse geklärt werden, welche weiteren Angebote und gewachsenen Strukturen es für diesen Personenkreis im Kreis Coesfeld gebe. Außerdem sei eine Abstimmung mit den anderen Münsterlandkreisen sowie der Stadt Münster wünschenswert. Klärungsbedarf bestehe auch zu der Frage, ob es nur diesen einen Finanzierungsplan anhand der Einwohnerzahl oder weitere Finanzierungsmodelle gebe.

Ktabg. Willms regt an, zunächst nicht über diesen Antrag abzustimmen.

Ktabg. Schäpers schlägt vor, über den Antrag im Kreisausschuss zu beraten und zu entscheiden.

Dez. Schütt weist darauf hin, dass nach dem Prostituiertenschutzgesetz sowohl dem Ordnungsamt als auch dem Gesundheitsamt Beratungspflichten obliegen, z. B. auch im Hinblick auf eine Ausstiegsberatung. Es sei nicht gesetzlich festgelegt, wie viele Stellen hierfür vorgehalten werden müssen.

Dez. Schütt sagt zu, differenziert Angebote abzufragen und eine tagesaktuelle Information bei den anderen Münsterlandkreisen sowie bei der Stadt Münster einzuholen.

Ktabg. Lützenkirchen spricht sich ebenfalls für eine Verschiebung des Antrages aus.

S.B. Bickhove-Swiderski unterstützt ebenfalls die Verschiebung des Antrages und regt an, dass Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle Tamar-Münsterland diese im Ausschuss vorstellen.

Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass sich freie Träger rechtzeitig vor Auslaufen der Finanzierung um eine Anschlussfinanzierung bemühen müssen.

 

Vorsitzende Raack lässt über Folgendes abstimmen:

Die Entscheidung über den Antrag des Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e. V. auf anteilige Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle Tamar wird in den Kreisausschuss verschoben.

Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 23 JA-Stimmen

 

Vorsitzende Raack lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ja:

23

Nein:

0

Enthaltung:

0