Sitzung: 26.01.2021 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
S. B. Ahlers weist darauf hin, dass das Jugendamt bei der Geburt
eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet seien, lediglich die Mutter des
Kindes anschreibe und auf entsprechende Unterhaltspflichten des Kindesvaters
hinweise. Dieses Verfahren sei nach seiner Auffassung nicht zeitgemäß, da
ebenso gut der Kindervater entsprechende Unterhaltsansprüche gegen die
Kindesmutter haben könnte. Dez. Schütt weist zunächst auf die fehlende
Zuständigkeit des Ausschusses hin und bittet um eine Kopie des Schreibens, damit
die Problematik mit der entsprechenden Stelle thematisiert werden könne.
Ktabg. Niermann erklärt, dass sie der Presse entnommen habe, dass
sich die Suchtberatung neu aufgestellt habe. Sie fragt nach, ob der Ausschuss
über die Arbeit der Suchtberatung informiert werde. Dez. Schütt antwortet, dass
der Ausschuss in der letzten Legislaturperiode über das
Interessenbekundungsverfahren ausführlich informiert worden sei. Letztlich
seien drei Anbieter zum Zuge gekommen.