S. B. Ahlers weist darauf hin, dass das Jugendamt bei der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet seien, lediglich die Mutter des Kindes anschreibe und auf entsprechende Unterhaltspflichten des Kindesvaters hinweise. Dieses Verfahren sei nach seiner Auffassung nicht zeitgemäß, da ebenso gut der Kindervater entsprechende Unterhaltsansprüche gegen die Kindesmutter haben könnte. Dez. Schütt weist zunächst auf die fehlende Zuständigkeit des Ausschusses hin und bittet um eine Kopie des Schreibens, damit die Problematik mit der entsprechenden Stelle thematisiert werden könne.

 

Ktabg. Niermann erklärt, dass sie der Presse entnommen habe, dass sich die Suchtberatung neu aufgestellt habe. Sie fragt nach, ob der Ausschuss über die Arbeit der Suchtberatung informiert werde. Dez. Schütt antwortet, dass der Ausschuss in der letzten Legislaturperiode über das Interessenbekundungsverfahren ausführlich informiert worden sei. Letztlich seien drei Anbieter zum Zuge gekommen.