Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. wird durch den Änderungsvertrag zum Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Erziehungsberatung (Anlage 1) über den 31.12.2005 hinaus weiterhin die Leistung der Erziehungsberatung übertragen.

 

Die vom Caritasverband zu erbringenden Leistungen und Tätigkeitsschwerpunkte der Erziehungsberatung sind im Vertrag (§§ 2 und 3 incl. Anlagen) festgelegt.

 

Der Caritasverband erhält für erbrachte Leistungen eine Pauschalförderung in Höhe von 80 v. H. der anerkennungsfähigen Kosten für Beratungen mit einem unmittelbaren Zugang der Klienten zur Beratungsstelle (§ 6 des Vertrages).

 

Für Leistungen mit dem Zugang der Klienten über das Kreisjugendamt (Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII) erhält der Caritasverband die Förderung über die Entgeltung der geleisteten Fachleistungsstunden.

 

Die Auslastungsgarantie für diese Leistungen vermindert sich gemäß § 9 des Vertrages in 2006 um 25 v.H. im Vergleich zur bisher geltenden Regelung.

 

Das Vertragsverhältnis ist befristet auf das Kalenderjahr 2006.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig