Sitzung: 27.01.2021 Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
Beschluss: Kenntnis genommen
KD Dr. Tepe teilt
Folgendes mit:
Prüfauftrag hinsichtlich Auflösung der
Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH
Problem
Der Kreistag hatte am 09.09.2020 die Verwaltung beauftragt zu
prüfen, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um die Tarifgemeinschaft
Münsterland aufzulösen, und welche Konsequenzen der Kreis Coesfeld dann zu
tragen hätte. Der Antrag ist so zu verstehen, dass geprüft werden soll, unter
welchen Bedingungen eine Modifizierung der Vertragsmodalitäten erreicht werden
kann.
Auslöser für diesen nahezu einstimmig gefassten Beschluss war
ein Antrag der SPD. In der Diskussion im Fachausschuss wurden die Ziele für diesen
Prüfauftrag deutlich: Im Kern geht es darum, dass die politischen
Vertreterinnen und Vertreter die Hoheit über die Tarifgestaltung zurückerlangen
wollen. Die Politik solle die Tarife gemeinschaftlich bestimmen und die
Verkehrsunternehmen sollten sich auf ihre beratende Funktion beschränken.
In den langen Diskussionen in den Gremien der
Tarifgemeinschaft war deutlich geworden, dass die im Sinne des Fahrgastes
argumentierenden politischen Vertreterinnen und Vertreter diese Interessen
gegen die, anderer Partner, z.B. der wirtschaftlich argumentierenden,
eigenwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen und des Aufgabenträgers Schiene
(NWL), nicht vollständig durchsetzen konnten: Es mussten einstimmige Beschlüsse
gefasst werden, die immer einen Kompromiss darstellten.
Lösung
Die Fahrgäste im Kreis Coesfeld bewegen sich mit Bus und Bahn
mit Fahrkarten im WestfalenTarif (WT). Er bildet den Verkehrsunternehmens- und
verkehrsmittelübergreifenden Rahmen für die Fahrpreis- und Fahrkartenmerkmale.
Alle erlösverantwortlichen Partner in der Tarifgemeinschaft erkennen diese
Fahrkarten an und werden andere Fahrausweise nicht für die Beförderung
akzeptieren. Daran knüpft die technische Umsetzung des Fahrkartenverkaufs an,
der eine umfangreiche Datenbank zugrunde liegt. Auch der landesweit vorgesehene
e-Tarif wird darüber gemanagt werden.
Eine Anwendung von Fahrkarten im WT ist demnach zwingend.
Für das Erreichen des Ziels, dass die Politik im Kreis
Coesfeld die Fahrkartenpreise für ihre Bürgerinnen und Bürger selbst bestimmt,
gibt es aktuell drei Möglichkeiten:
1. Ausschreibung und ÖDA
Der Kreis Coesfeld wird nach Ausschreibung
aller Busleistungen einziger Erlösverantwortlicher im Kreis Coesfeld für die
Buslinien. Dann kann er den räumlichen Geltungsbereich seiner Fahrkarten analog
zum Beispiel Kreis Unna neu und größer fassen (z.B. nur noch 2 Preisstufen A
und B für Stadt/Gemeinde und Kreisgebiet). Dadurch kann das Bus- und Bahnfahren
günstiger und einfacher, insgesamt attraktiver werden.
Mit dem Eisenbahn-Aufgabenträger NWL muss eine Regelung über
die Höhe des Erlösanspruches getroffen werden.
2. Eigener Vertrieb
Der Kreis Coesfeld baut einen eigenen Vertrieb auf und meldet
in die Tarifgemeinschaft die Fahrkartenpreise in der vereinbarten Höhe, gibt
Fahrkarten aber an die Fahrgäste zu einem rabattierten Preis aus (Beispiel
Kreis Lippe: LippeTicket one, LippeAbo und LippeTicket). Den Unterschiedsbetrag
trägt der Kreis aus seinem Haushalt.
3. Vertragsänderung
Der Kreis Coesfeld wirkt in der Tarifgemeinschaft darauf hin,
dass das Einstimmigkeitsprinzip, das aktuell für alle Beschlüsse gilt,
aufgehoben wird und sich die Mehrheitsverhältnisse z.B. an den Festlegungen für
den WestfalenTarif-Ausschuss (WTA) orientieren (vgl. §3 Stimmrechte und §4
Beschlussfassung).
Die Verwaltung untersucht aktuell die Umsetzbarkeit aller 3
Optionen und wird eine Handlungsempfehlung in der kommenden Sitzungsfolge
vorstellen.
Es besteht Konsens im Ausschuss zum dritten
Lösungsvorschlag.
COE Tarifprojekt 2020 „Feier die Fünfzig“
Der Kreis Coesfeld will in einem Projekt die Kunden mit
Wohnsitz im Kreis Coesfeld, die sich als Zeitkarten-Kunden mit einem 9 Uhr Abo
oder einem 60plus Abo umwelt- und klimaschonend verhalten, belohnen und von den
Kosten für ihre Fahrkarten entlasten. Gleichzeitig will der Kreis Erkenntnisse
darüber sammeln, welche Zielgruppen für einen Umstieg auf Bus und Bahn gewonnen
werden und mit welchen Kommunikationsmaßnahmen sie erreicht werden können.
Zudem erwartet er Erkenntnisse zur Beurteilung der Qualität und Optimierungsmöglichkeiten
von Bus und Bahn.
Für die Umsetzung hat der ZVM Bus für den COE ein
Erstattungsverfahren etabliert, Marketingmaßnahmen entwickelt und umgesetzt und
eine Fahrgastbefragung initiiert.
Für das erste Abrechnungsquartal haben rund 400 Abo-Kundinnen
und -Kunden einen Erstattungsantrag an den COE gestellt, darunter 300 Fahrgäste
mit einem 60 plus Abo und 100 mit einem 9 Uhr Abo. Die technische Umsetzung des
Erstattungsverfahrens war mit einigen Problemen behaftet, die aber bis zum
Dezember ausgeräumt werden konnten. Das erste Abrechnungsquartal konnte im
Dezember abgeschlossen werden. Für das 2. Abrechnungsquartal wird jetzt für
neue Antragsteller ein optimierter Erstattungsantrag zur Verfügung gestellt.
Für die Bekanntmachung wurden im August 2020 Radiospots und
Anzeigen geschaltet und eine Presseinformation veröffentlicht.
Alle bestehenden Kundinnen und Kunden wurden von ihren
Abo-Vertragspartnern angeschrieben und auf die Aktion aufmerksam gemacht. Alle
Informationen und der Erstattungsantrag sind auf bubim.de zu finden bzw. auf
bubim.de auszufüllen.
Die Bundes- und Landesregierungen hatte infolge der
Corona-Pandemie alle Bürgerinnen und Bürger gerufen, zuhause zu bleiben.
Entsprechend konnten auch für die Fahrkarten 60plus Abo und 9 Uhr Abo, die in
erster Linie für Freizeitfahrten genutzt werden können, keine Werbung gemacht
werden. Alle Verkehrsunternehmen im Münsterland hatten ihre fahrkartenbezogene
Werbung erstellt.
Im nahenden Frühjahr wird es eine SchnupperAbo-Aktion im
WestfalenTarif geben. In diesem Zusammenhang und mit dann voraussichtlich
wieder abnehmenden Corona-Inzidenzwerten und der Aufhebung des Lockdowns können
auch wieder Werbemaßnahmen starten.
Die Marktforschung, die sich an bestehende und neue
Abo-Kundinnen und -Kunden richtet, ist im Januar auf bubim.de gestartet worden.
Die Rabatt-Aktion wird mit Juli 2021 beendet werden.
Energiebericht 2019
Der Energiebericht für das Jahr 2019 ist
fertiggestellt.
Aufgrund der ausgefallenen Sitzung Ende
letzten Jahres wird der Energiebericht 2019 nachträglich in die erste Sitzung
des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung vorgelegt.
Die elektronische Versendung des Berichts
erfolgt im Nachgang zur Sitzung an die Mitglieder des Fachausschusses.
Eventuelle Fragen zum Energiebericht 2019
bitte ich möglichst bis zum 14.05.2021 einzureichen.
Eine Beantwortung erfolgt dann in der
Sitzung am 14.06.2021.