Beschluss: Kenntnis genommen

KD Dr. Tepe teilt Folgendes mit:

Prüfauftrag hinsichtlich Auflösung der Tarifgemeinschaft Münsterland GmbH

 

Problem

Der Kreistag hatte am 09.09.2020 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um die Tarifgemeinschaft Münsterland aufzulösen, und welche Konsequenzen der Kreis Coesfeld dann zu tragen hätte. Der Antrag ist so zu verstehen, dass geprüft werden soll, unter welchen Bedingungen eine Modifizierung der Vertragsmodalitäten erreicht werden kann.

Auslöser für diesen nahezu einstimmig gefassten Beschluss war ein Antrag der SPD. In der Diskussion im Fachausschuss wurden die Ziele für diesen Prüfauftrag deutlich: Im Kern geht es darum, dass die politischen Vertreterinnen und Vertreter die Hoheit über die Tarifgestaltung zurückerlangen wollen. Die Politik solle die Tarife gemeinschaftlich bestimmen und die Verkehrsunternehmen sollten sich auf ihre beratende Funktion beschränken.

In den langen Diskussionen in den Gremien der Tarifgemeinschaft war deutlich geworden, dass die im Sinne des Fahrgastes argumentierenden politischen Vertreterinnen und Vertreter diese Interessen gegen die, anderer Partner, z.B. der wirtschaftlich argumentierenden, eigenwirtschaftlichen Verkehrsunternehmen und des Aufgabenträgers Schiene (NWL), nicht vollständig durchsetzen konnten: Es mussten einstimmige Beschlüsse gefasst werden, die immer einen Kompromiss darstellten.

Lösung

Die Fahrgäste im Kreis Coesfeld bewegen sich mit Bus und Bahn mit Fahrkarten im WestfalenTarif (WT). Er bildet den Verkehrsunternehmens- und verkehrsmittelübergreifenden Rahmen für die Fahrpreis- und Fahrkartenmerkmale. Alle erlösverantwortlichen Partner in der Tarifgemeinschaft erkennen diese Fahrkarten an und werden andere Fahrausweise nicht für die Beförderung akzeptieren. Daran knüpft die technische Umsetzung des Fahrkartenverkaufs an, der eine umfangreiche Datenbank zugrunde liegt. Auch der landesweit vorgesehene e-Tarif wird darüber gemanagt werden.

Eine Anwendung von Fahrkarten im WT ist demnach zwingend.

Für das Erreichen des Ziels, dass die Politik im Kreis Coesfeld die Fahrkartenpreise für ihre Bürgerinnen und Bürger selbst bestimmt, gibt es aktuell drei Möglichkeiten:

1. Ausschreibung und ÖDA

Der Kreis Coesfeld wird nach Ausschreibung aller Busleistungen einziger Erlösverantwortlicher im Kreis Coesfeld für die Buslinien. Dann kann er den räumlichen Geltungsbereich seiner Fahrkarten analog zum Beispiel Kreis Unna neu und größer fassen (z.B. nur noch 2 Preisstufen A und B für Stadt/Gemeinde und Kreisgebiet). Dadurch kann das Bus- und Bahnfahren günstiger und einfacher, insgesamt attraktiver werden.

 

Mit dem Eisenbahn-Aufgabenträger NWL muss eine Regelung über die Höhe des Erlösanspruches getroffen werden.

 

2. Eigener Vertrieb

Der Kreis Coesfeld baut einen eigenen Vertrieb auf und meldet in die Tarifgemeinschaft die Fahrkartenpreise in der vereinbarten Höhe, gibt Fahrkarten aber an die Fahrgäste zu einem rabattierten Preis aus (Beispiel Kreis Lippe: LippeTicket one, LippeAbo und LippeTicket). Den Unterschiedsbetrag trägt der Kreis aus seinem Haushalt.

 

3. Vertragsänderung

Der Kreis Coesfeld wirkt in der Tarifgemeinschaft darauf hin, dass das Einstimmigkeitsprinzip, das aktuell für alle Beschlüsse gilt, aufgehoben wird und sich die Mehrheitsverhältnisse z.B. an den Festlegungen für den WestfalenTarif-Ausschuss (WTA) orientieren (vgl. §3 Stimmrechte und §4 Beschlussfassung).

Die Verwaltung untersucht aktuell die Umsetzbarkeit aller 3 Optionen und wird eine Handlungsempfehlung in der kommenden Sitzungsfolge vorstellen.

 

Es besteht Konsens im Ausschuss zum dritten Lösungsvorschlag.

 

 

COE Tarifprojekt 2020 „Feier die Fünfzig“

 

Der Kreis Coesfeld will in einem Projekt die Kunden mit Wohnsitz im Kreis Coesfeld, die sich als Zeitkarten-Kunden mit einem 9 Uhr Abo oder einem 60plus Abo umwelt- und klimaschonend verhalten, belohnen und von den Kosten für ihre Fahrkarten entlasten. Gleichzeitig will der Kreis Erkenntnisse darüber sammeln, welche Zielgruppen für einen Umstieg auf Bus und Bahn gewonnen werden und mit welchen Kommunikationsmaßnahmen sie erreicht werden können. Zudem erwartet er Erkenntnisse zur Beurteilung der Qualität und Optimierungsmöglichkeiten von Bus und Bahn.

Für die Umsetzung hat der ZVM Bus für den COE ein Erstattungsverfahren etabliert, Marketingmaßnahmen entwickelt und umgesetzt und eine Fahrgastbefragung initiiert.

Für das erste Abrechnungsquartal haben rund 400 Abo-Kundinnen und -Kunden einen Erstattungsantrag an den COE gestellt, darunter 300 Fahrgäste mit einem 60 plus Abo und 100 mit einem 9 Uhr Abo. Die technische Umsetzung des Erstattungsverfahrens war mit einigen Problemen behaftet, die aber bis zum Dezember ausgeräumt werden konnten. Das erste Abrechnungsquartal konnte im Dezember abgeschlossen werden. Für das 2. Abrechnungsquartal wird jetzt für neue Antragsteller ein optimierter Erstattungsantrag zur Verfügung gestellt.

Für die Bekanntmachung wurden im August 2020 Radiospots und Anzeigen geschaltet und eine Presseinformation veröffentlicht.

 

Alle bestehenden Kundinnen und Kunden wurden von ihren Abo-Vertragspartnern angeschrieben und auf die Aktion aufmerksam gemacht. Alle Informationen und der Erstattungsantrag sind auf bubim.de zu finden bzw. auf bubim.de auszufüllen.

 

Die Bundes- und Landesregierungen hatte infolge der Corona-Pandemie alle Bürgerinnen und Bürger gerufen, zuhause zu bleiben. Entsprechend konnten auch für die Fahrkarten 60plus Abo und 9 Uhr Abo, die in erster Linie für Freizeitfahrten genutzt werden können, keine Werbung gemacht werden. Alle Verkehrsunternehmen im Münsterland hatten ihre fahrkartenbezogene Werbung erstellt.

 

Im nahenden Frühjahr wird es eine SchnupperAbo-Aktion im WestfalenTarif geben. In diesem Zusammenhang und mit dann voraussichtlich wieder abnehmenden Corona-Inzidenzwerten und der Aufhebung des Lockdowns können auch wieder Werbemaßnahmen starten.

Die Marktforschung, die sich an bestehende und neue Abo-Kundinnen und -Kunden richtet, ist im Januar auf bubim.de gestartet worden.

Die Rabatt-Aktion wird mit Juli 2021 beendet werden.

 

Energiebericht 2019

 

Der Energiebericht für das Jahr 2019 ist fertiggestellt.

Aufgrund der ausgefallenen Sitzung Ende letzten Jahres wird der Energiebericht 2019 nachträglich in die erste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung vorgelegt.

Die elektronische Versendung des Berichts erfolgt im Nachgang zur Sitzung an die Mitglieder des Fachausschusses.

 

Eventuelle Fragen zum Energiebericht 2019 bitte ich möglichst bis zum 14.05.2021 einzureichen.

Eine Beantwortung erfolgt dann in der Sitzung am 14.06.2021.