Sitzung: 28.01.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0099
Beschluss:
1) Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. –fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 2
Produktgruppen |
ab Seite |
|
|
51.10 Prävention und Regelangebote |
279 |
51.20 Hilfen zur Erziehung |
291 |
51.30 Sonstige Leistungen |
300 |
einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung des während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2) In der Produktgruppe 51.10 reduziert sich der Zuschussbedarf um 10.000 € (s. Erläuterungen S. 3 - Spielgruppen).
3) In der Produktgruppe 51.20 reduziert sich der Zuschussbedarf um 12.321 € (s. Erläuterungen S. 5 – Brückeneinrichtung umF).
Anmerkung:
Die sich in der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Liste
zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
In der
Produktgruppe 51.20 Hilfen zur Erziehung ist eine Steigerung des Anteils der
ambulanten Hilfen auf 65 % als Ziel formuliert (S. 296 und 297). Dieses
spiegele sich jedoch nicht in den Kennzahlen wider, bemerkt Ktabg. Spräner.
Ktabg. Holtkamp erklärt dazu, dass auch im KGSt Vergleich die Kennzahlen der
ambulanten Hilfen abnähmen. Es solle eine realistische Anpassung der Kennzahlen
erfolgen.
Ktabg.
Spräner bemerkt die hohe Bearbeitungsdauer als Kennzahl des Produktes 51.30.04
Elterngeld an und fragt, wie die Verwaltung gedenkt eine Senkung der Kennzahl
zu erreichen. Jugendamtsleiter Herr Tübing erläutert dazu, dass es in diesem
Bereich in den letzten Jahren eine hohe personelle Fluktuation und auch
Vakanzen gegeben habe. Grundsätzlich sei ausreichend Personal eingeplant. Man
beobachte jedoch weiterhin die steigenden Fallzahlen.
Dez. Schütt
geht auf die sich ergebenden Änderungen zu Nr. 2) Zuschussbedarf für
Spielgruppen und 3.) Zuschussbedarf Brückeneinrichtungen umF ein. Darüber
hinaus erläutert er folgende Änderungen: Die Fortschreibungsrate des
Kinderbildungsgesetzes werde um 0,83 % statt wie angenommen um 1,5 %
steigen. Daraus ergäben sich im Bereich Kindertagesbetreuung Einsparungen von
107.000 EUR. Bedingt durch die Corona-Pandemie seien die Elternbeiträge für die
Kindertagesbetreuung im Januar 2021 ausgesetzt worden (s. SV-10-0132). Die
Kosten dafür werden jeweils hälftig vom Land NRW und den Städten und Gemeinden
übernommen. Daraus resultieren Mindererträge in Höhe von 300.000 EUR. Dieser
Corona-bedingte Minderertrag sei nicht gesondert auszuweisen, da er über die
Jugendamtsumlage von den Städten und Gemeinden mitgetragen werde.
Ktabg.
Schäpers stellt den Antrag der SPD-Fraktion zur Anpassung der
Elternbeitragssatzung. Gerade aufgrund der Folgen der Corona-Krise sei eine
wirtschaftliche Entlastung der Familien notwendig, erläutert sie. Ktabg.
Kiekebusch ergänzt die Begründung des Antrags. Es handele sich auch bei der
Kindertagesbetreuung um ein Bildungsangebot, welches grundsätzlich kostenfrei
zur Verfügung stehen solle. Vorsitzender Wobbe erläutert die zuletzt
beschlossene Änderung der Elternbeitragssatzung zum 01.08.21, welche eine
Beitragsfreiheit bis zu einer Einkommensgrenze von 24.000 EUR vorsieht. Dez.
Schütt berichtet, dass bei der beantragten Anpassung der Elternbeitragssatzung
der Ausfall der Beiträge ca. 90.000 EUR bis 100.000 EUR pro Kindergartenjahr
betragen würde. Genauer ließe sich der Betrag aktuell nicht auswerten, da die
entsprechenden Daten durch die citeq nicht bereitgestellt werden könnten. Herr
Melchert, Vorsitzender der AG 78 Kita, sagt, dass das Thema Beitragsfreiheit
auch in der AG 78 Kita besprochen worden sei. Dort sei man sich überwiegend
einig, dass besser in die Qualität des vorhandenen Betreuungsangebotes investiert
werden solle. Die Mitglieder hätten Bedenken gegen eine ausgedehnte
Beitragsfreiheit. Ktabg. Schäpers entgegnet, die Kostenfreiheit der unteren
Beitragsstufen gehe nicht zu Lasten der Qualität der Einrichtungen. Herr
Schlütermann berichtet, dass die Anforderungen an die Qualität der
Einrichtungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen seien. Eine mögliche
Kostenfreiheit des Bildungsangebotes der Kindertageseinrichtungen solle jedoch
durch Landes- oder Bundesmittel und nicht auf Kreisebene finanziert werden.
Herr Wortmann weist darauf hin, dass Eltern, die aufgrund der Corona-Krise
aktuell weniger Einkommen erzielen, dies gem. § 5 der Elternbeitragssatzung bei
der elternbeitragserhebenden Stelle der Kommune angeben und gegebenenfalls die
Festsetzung einer niedrigeren Beitragsstufe erreichen könnten.
Es erfolgt
auf Nachfrage folgende Klarstellung durch Ktabg. Schäpers: Die Beitragsfreiheit
soll bis zu einem Einkommen von 49.000 EUR gelten. Der Antrag bezieht sich auf
die aktuell im Kindergartenjahr 2020/2021 geltende Elternbeitragssatzung. Dez.
Schütt entgegnet, dass der Fehlbetrag dann höher liege, als die zuvor
angegebenen 90.000 EUR bis 100.000 EUR. Die Teilnehmenden beschließen
übereinstimmend unter Bezugnahme der in der Sitzung gewonnenen Erkenntnisse
noch einmal in den Fraktionen über den Antrag zu beraten. In der
Kreisausschusssitzung solle dann über den Antrag abgestimmt werden. Die
Verwaltung erhält den Auftrag bis zur Kreisausschusssitzung zu ermitteln, wie
hoch der Beitragsausfall bei einer Elternbeitragsbefreiung bis 49.000 EUR
Einkommen sei. Falls ermittelbar, solle auch berichtet werden, wie viele
Familien jeweils den einzelnen Beitragsstufen zugeordnet seien.
Ktabg.
Schäpers stellt den Antrag der SPD-Fraktion auf zusätzliche Mittel zur Prävention
gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Durch den Antrag solle eine
Versorgungslücke in diesem Bereich geschlossen und die entsprechenden
finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Dez. Schütt berichtet diesbezüglich
über die bereits stattfindende gute Vernetzung der verschiedenen Akteure im
Netzwerk „Chancengerechtigkeit“. Aktuell würden erste Gespräche mit dem
Deutschen Kinderschutzbund geführt, um die Kooperation zu stärken und ggf.
weitere Präventionsangebote zu initiieren. Man sei optimistisch, über das
Programm „Wertevermittlung“ des Landes NRW weitere finanzielle Mittel
akquirieren zu können. Seitens der Verwaltung werde daher keine Notwendigkeit
gesehen, weitere finanzielle Mittel in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Ktabg.
Holtkamp legt dar, dass seitens der CDU-Fraktion ebenfalls aktuell keine
Notwendigkeit für die Bereitstellung weiterer Mittel gesehen werde. Die
Präventionsarbeit sei über die Jahre immer weiter verstärkt worden. Man habe
dieses Thema gut im Blick, sehe dort aber aktuell keine Versorgungslücke.
Ktabg. Dropmann signalisiert die generelle Zustimmung seiner Fraktion. Es
würden im Bereich Prävention durchaus Bedarfe und Ausbaumöglichkeiten gesehen
für die finanzielle Mittel bereitgestellt werden sollten. Herr Schlütermann stellt
klar, dass Einigkeit über die Bedeutung von Präventionsarbeit bestehe. Jedoch
werde im Antrag der SPD-Fraktion nicht deutlich wofür die zusätzlichen Mittel
konkret verwendet werden sollen. Somit sollten sie auch nicht in die
Haushaltsplanung aufgenommen werden. Vorsitzender Wobbe lässt sodann über den
Antrag der SPD-Fraktion auf zusätzliche Mittel zur Prävention gegen Gewalt an
Kindern und Jugendlichen abstimmen.
Beschluss:
Der Antrag
auf zusätzliche Mittel zur Prävention gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen
wird abgelehnt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 6
Nein-Stimmen 7
Enthaltungen 1
Vorsitzender Wobbe lässt sodann über den Entwurf des Haushaltes 2021
abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 9
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 5