Beschluss:

 

1) Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. –fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

Produktgruppen

ab Seite

 

 

51.10 Prävention und Regelangebote

279

51.20 Hilfen zur Erziehung

291

51.30 Sonstige Leistungen

300

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung des während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2) In der Produktgruppe 51.10 reduziert sich der Zuschussbedarf um 10.000 € (s. Erläuterungen S. 3 - Spielgruppen).

 

3) In der Produktgruppe 51.20 reduziert sich der Zuschussbedarf um 12.321 € (s. Erläuterungen S. 5 – Brückeneinrichtung umF).

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


In der Produktgruppe 51.20 Hilfen zur Erziehung ist eine Steigerung des Anteils der ambulanten Hilfen auf 65 % als Ziel formuliert (S. 296 und 297). Dieses spiegele sich jedoch nicht in den Kennzahlen wider, bemerkt Ktabg. Spräner. Ktabg. Holtkamp erklärt dazu, dass auch im KGSt Vergleich die Kennzahlen der ambulanten Hilfen abnähmen. Es solle eine realistische Anpassung der Kennzahlen erfolgen.

Ktabg. Spräner bemerkt die hohe Bearbeitungsdauer als Kennzahl des Produktes 51.30.04 Elterngeld an und fragt, wie die Verwaltung gedenkt eine Senkung der Kennzahl zu erreichen. Jugendamtsleiter Herr Tübing erläutert dazu, dass es in diesem Bereich in den letzten Jahren eine hohe personelle Fluktuation und auch Vakanzen gegeben habe. Grundsätzlich sei ausreichend Personal eingeplant. Man beobachte jedoch weiterhin die steigenden Fallzahlen.

Dez. Schütt geht auf die sich ergebenden Änderungen zu Nr. 2) Zuschussbedarf für Spielgruppen und 3.) Zuschussbedarf Brückeneinrichtungen umF ein. Darüber hinaus erläutert er folgende Änderungen: Die Fortschreibungsrate des Kinderbildungsgesetzes werde um 0,83 % statt wie angenommen um 1,5 % steigen. Daraus ergäben sich im Bereich Kindertagesbetreuung Einsparungen von 107.000 EUR. Bedingt durch die Corona-Pandemie seien die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung im Januar 2021 ausgesetzt worden (s. SV-10-0132). Die Kosten dafür werden jeweils hälftig vom Land NRW und den Städten und Gemeinden übernommen. Daraus resultieren Mindererträge in Höhe von 300.000 EUR. Dieser Corona-bedingte Minderertrag sei nicht gesondert auszuweisen, da er über die Jugendamtsumlage von den Städten und Gemeinden mitgetragen werde.

Ktabg. Schäpers stellt den Antrag der SPD-Fraktion zur Anpassung der Elternbeitragssatzung. Gerade aufgrund der Folgen der Corona-Krise sei eine wirtschaftliche Entlastung der Familien notwendig, erläutert sie. Ktabg. Kiekebusch ergänzt die Begründung des Antrags. Es handele sich auch bei der Kindertagesbetreuung um ein Bildungsangebot, welches grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung stehen solle. Vorsitzender Wobbe erläutert die zuletzt beschlossene Änderung der Elternbeitragssatzung zum 01.08.21, welche eine Beitragsfreiheit bis zu einer Einkommensgrenze von 24.000 EUR vorsieht. Dez. Schütt berichtet, dass bei der beantragten Anpassung der Elternbeitragssatzung der Ausfall der Beiträge ca. 90.000 EUR bis 100.000 EUR pro Kindergartenjahr betragen würde. Genauer ließe sich der Betrag aktuell nicht auswerten, da die entsprechenden Daten durch die citeq nicht bereitgestellt werden könnten. Herr Melchert, Vorsitzender der AG 78 Kita, sagt, dass das Thema Beitragsfreiheit auch in der AG 78 Kita besprochen worden sei. Dort sei man sich überwiegend einig, dass besser in die Qualität des vorhandenen Betreuungsangebotes investiert werden solle. Die Mitglieder hätten Bedenken gegen eine ausgedehnte Beitragsfreiheit. Ktabg. Schäpers entgegnet, die Kostenfreiheit der unteren Beitragsstufen gehe nicht zu Lasten der Qualität der Einrichtungen. Herr Schlütermann berichtet, dass die Anforderungen an die Qualität der Einrichtungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen seien. Eine mögliche Kostenfreiheit des Bildungsangebotes der Kindertageseinrichtungen solle jedoch durch Landes- oder Bundesmittel und nicht auf Kreisebene finanziert werden. Herr Wortmann weist darauf hin, dass Eltern, die aufgrund der Corona-Krise aktuell weniger Einkommen erzielen, dies gem. § 5 der Elternbeitragssatzung bei der elternbeitragserhebenden Stelle der Kommune angeben und gegebenenfalls die Festsetzung einer niedrigeren Beitragsstufe erreichen könnten. 

Es erfolgt auf Nachfrage folgende Klarstellung durch Ktabg. Schäpers: Die Beitragsfreiheit soll bis zu einem Einkommen von 49.000 EUR gelten. Der Antrag bezieht sich auf die aktuell im Kindergartenjahr 2020/2021 geltende Elternbeitragssatzung. Dez. Schütt entgegnet, dass der Fehlbetrag dann höher liege, als die zuvor angegebenen 90.000 EUR bis 100.000 EUR. Die Teilnehmenden beschließen übereinstimmend unter Bezugnahme der in der Sitzung gewonnenen Erkenntnisse noch einmal in den Fraktionen über den Antrag zu beraten. In der Kreisausschusssitzung solle dann über den Antrag abgestimmt werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag bis zur Kreisausschusssitzung zu ermitteln, wie hoch der Beitragsausfall bei einer Elternbeitragsbefreiung bis 49.000 EUR Einkommen sei. Falls ermittelbar, solle auch berichtet werden, wie viele Familien jeweils den einzelnen Beitragsstufen zugeordnet seien.

Ktabg. Schäpers stellt den Antrag der SPD-Fraktion auf zusätzliche Mittel zur Prävention gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Durch den Antrag solle eine Versorgungslücke in diesem Bereich geschlossen und die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Dez. Schütt berichtet diesbezüglich über die bereits stattfindende gute Vernetzung der verschiedenen Akteure im Netzwerk „Chancengerechtigkeit“. Aktuell würden erste Gespräche mit dem Deutschen Kinderschutzbund geführt, um die Kooperation zu stärken und ggf. weitere Präventionsangebote zu initiieren. Man sei optimistisch, über das Programm „Wertevermittlung“ des Landes NRW weitere finanzielle Mittel akquirieren zu können. Seitens der Verwaltung werde daher keine Notwendigkeit gesehen, weitere finanzielle Mittel in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Ktabg. Holtkamp legt dar, dass seitens der CDU-Fraktion ebenfalls aktuell keine Notwendigkeit für die Bereitstellung weiterer Mittel gesehen werde. Die Präventionsarbeit sei über die Jahre immer weiter verstärkt worden. Man habe dieses Thema gut im Blick, sehe dort aber aktuell keine Versorgungslücke. Ktabg. Dropmann signalisiert die generelle Zustimmung seiner Fraktion. Es würden im Bereich Prävention durchaus Bedarfe und Ausbaumöglichkeiten gesehen für die finanzielle Mittel bereitgestellt werden sollten. Herr Schlütermann stellt klar, dass Einigkeit über die Bedeutung von Präventionsarbeit bestehe. Jedoch werde im Antrag der SPD-Fraktion nicht deutlich wofür die zusätzlichen Mittel konkret verwendet werden sollen. Somit sollten sie auch nicht in die Haushaltsplanung aufgenommen werden. Vorsitzender Wobbe lässt sodann über den Antrag der SPD-Fraktion auf zusätzliche Mittel zur Prävention gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen abstimmen.

Beschluss:

Der Antrag auf zusätzliche Mittel zur Prävention gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird abgelehnt.

 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen      6

                                          Nein-Stimmen 7

                                          Enthaltungen   1

 

Vorsitzender Wobbe lässt sodann über den Entwurf des Haushaltes 2021 abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen      9

                                          Nein-Stimmen 0

                                          Enthaltungen   5