Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 19, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der „Satzung über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder“ wird einschließlich der Anlage zu § 4 zur Höhe der Elternbeiträge beschlossen.

 

 


Landrat Püning weist einleitend auf die Beschlussempfehlungen des Jugendhilfeausschusses und des Kreisausschusses hin, von einer Erhöhung der Elternbeiträge abzusehen. In der Diskussion im Kreisausschuss sei weiter zum Ausdruck gebracht worden, dass diese Beschlussempfehlung zunächst nur für das Jahr 2006 gelte und im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2007 hierüber erneut entschieden werden müsse. Da es sich bei der Heranziehung der Eltern zu den Kindergartenbeiträgen um Jahresbescheide handele, seien diese für das Kindergartenjahr 2006/2007 mit einem Widerrufsvorbehalt zu versehen. Die Verwaltung werde entsprechend verfahren, soweit die Politik der Verwaltung keinen anderen Auftrag erteile.

Weiter weist Landrat Püning darauf hin, dass es Anfang der Woche eine Dienstbesprechung der Kommunalaufsichtsbehörden im Regierungsbezirk Münster bei der Bezirksregierung gegeben habe. In dieser Dienstbesprechung sei seitens der Bezirksregierung die Rechtsauffassung vertreten worden, dass HSK-Kommunen ausfallende Landesmittel durch höhere Elternbeiträge auszugleichen haben. Sollte seitens der Räte eine andere Beschlussfassung erfolgen, wären die Bürgermeister zur Beanstandung dieser rechtswidrigen Beschlüsse verpflichtet. Im weiteren Verfahren um Aufklärung sei heute bekannt geworden, dass es nach Auskunft des Landkreistages in der nächsten Woche einen Erlass des Innenministeriums des Landes NRW geben soll, wo eben diese Rechtsauffassung vertreten werden soll. Dabei berufe man sich auf § 76 Abs. 2 GO NRW, wonach die Gemeinde für die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen habe. Die Gemeinden mit einem Haushaltssicherungskonzept seien daher verpflichtet, ausfallende Landesmittel nicht mit allgemeinen Steuermitteln der Gemeinde auszugleichen. Für den Kreis Coesfeld ergeben sich hieraus keine unmittelbaren Konsequenzen, da er keinem Haushaltssicherungskonzept unterliege. Die Gemeinden Billerbeck und Nordkirchen als HSK-Gemeinden seien dagegen nur mittelbar über die Jugendamtsumlage betroffen. Unmittelbare Auswirkungen hätte dagegen der Erlass, wenn er denn so komme, auf die Städte Coesfeld und Dülmen. In diesen Städten müsse es daher zu einer Erhöhung der Elternbeiträge kommen.

Landrat Püning betont, dass er mit dieser Information keinen Einfluss auf die Entscheidung des Kreistages zur Festsetzung der Elternbeiträge nehmen wolle. Er halte es aber für seine Pflicht, den Kreistag entsprechend zu informieren.

 

Ktabg. Dinkler verweist auf die Diskussion im Kreisausschuss, nach der der Beschluss erstmals nur für das Jahr 2006 gelten solle. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2007 sollten dann neue Überlegungen unter Berücksichtigung neuerer Erkenntnisse angestellt werden. Bei der jetzt zu treffenden Entscheidung sei der angedeutete Erlass jedoch bereits zu berücksichtigen. Bezogen auf das Kreisgebiet sei es weiterhin erstrebenswert, im Kreisgebiet zu einheitlichen Elternbeiträgen zu kommen.

 

Ktabg. Bergmann zeigt Verständnis für die durch den angekündigten Erlass unmittelbar Betroffenen. Der seitens der Verwaltung angekündigte Widerrufsvorbehalt in den Jahresbeitragsbescheiden mache wenig Sinn. Die Politik sollte vielmehr versuchen, konstante Entscheidungen zu treffen und angesichts einer Änderung des GTK zum 1.8.2008 die Beiträge konstant halten. Nichtsdestotrotz sollte auf die Problematik hingewiesen werden. Erfahrungen in Bayern bei Kürzungen im Personalbereich haben gezeigt, dass nicht mehr nach Qualität ausgesucht werde. Vielmehr werde seitens der Träger versucht, mit unqualifiziertem Personal und variablen Arbeitsverträgen Kosten zu sparen. Diese Entwicklung sei nicht positiv. Seitens der SPD-Kreistagsfraktion werde an die Verwaltung die Forderung erhoben, weitere Veränderungen am GTK kritisch zu begleiten.

 

Ktabg. Stauff hält eine Erhöhung der Elternbeiträge entsprechend dem Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage 7-0401 für erforderlich. Eine Erhöhung der Elternbeiträge habe es seit dem Jahre 1993 nicht mehr gegeben. Auch mache die Erhöhung lediglich zwischen 3 € bis 15 € aus. Auch seien viele Familien bereits von der Zahlung von Elternbeiträgen befreit. Wer die Mehrwertsteuer erhöhe und damit das für den Lebensunterhalt benötigte Geld beschneide, verhalte sich unsozial. Wenn von einer Erhöhung der Elternbeiträge jetzt abgesehen werde, müssen die jetzigen Kindergartenkinder die Folgekosten später zahlen. Die Kreistagsfraktionen hätten die weitere Vorgehensweise vorab klären sollen.

Ktabg. Stauff stellt für die FDP-Kreistagsfraktion den Antrag, die Elternbeiträge um 10 v.H. zu erhöhen.

 

Ktabg. Kleerbaum bestätigt die Ausführungen des Landrates aufgrund eigener Kontakte zum Innenministerium. Er drückt seine Verärgerung über den angekündigten Erlass aus, der mindestens sechs Wochen zu spät komme. Das Verhalten der Landesregierung in dieser Angelegenheit sei nicht nachvollziehbar. Als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen werde er der Erhöhung der Elternbeiträge wohl zustimmen müssen. Wie bereits ausgeführt, sei der Kreis von dem Erlass nicht unmittelbar betroffen. Die Städte Coesfeld und Dülmen müssten die Elternbeiträge aber  erhöhen. Ob aus Solidaritätsgründen hier im Kreistag eine kreisweite einheitliche Lösung zu erreichen sei, müsse ausgelotet werden. Ktabg. Kleerbaum beantragt aufgrund der neuen Situation eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung und Abstimmung innerhalb der Fraktion.

 

Ktabg. Pieper unterstützt den Antrag, da aufgrund des angekündigten Erlasses auch für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine neue Situation eingetreten sei. Eigentlich sei man angetreten, münsterlandweit eine einheitliche Festlegung der Elternbeiträge zu erreichen. Da dieses nicht erreicht werden konnte, sollte man wenigstens im Kreis Coesfeld dieses Ziel weiter verfolgen.

 

Ktabg. Bergmann zeigt sich erstaunt über die jetzt geführte Diskussion. Im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ und im Jugendhilfeausschuss sei ausführlich darüber diskutiert worden, ein familienpolitisches Signal dahingehend zu setzen, von einer Erhöhung der Elternbeiträge abzusehen. Ktabg. Bergmann zeigt sich ebenfalls verärgert über die jetzt vom Innenministeriums vorgegebene „Marschrichtung“. Bereits bei der Verabschiedung des GTK sei die Rechtslage klar gewesen. Weiter weist Ktabg. Bergmann auf die sich bei einer Erhöhung der Elternbeiträge abzeichnenden Konsequenzen hin. So werden Eltern ihre Kinder nicht mehr in den Kindergarten schicken und möglicherweise auf eine Tagespflege ausweichen. Dies sei so nicht gewollt. Ziel sollte weiterhin sein, im Kreis Coesfeld ab 01.08.2006 einen Gleichklang bei der Erhebung der Elternbeiträge zu haben.

 

Ktabg. Dinkler weist auf den gestellten Antrag auf Sitzungsunterbrechung hin und hält weitere Diskussionen jetzt nicht mehr für angebracht.

 

Ohne förmliche Abstimmung erklären sich die Kreistagsmitglieder mit einer Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten einverstanden.

 

Landrat Püning unterbricht um 17.00 Uhr die Kreistagssitzung.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung durch Landrat Püning um 17.10 Uhr trägt Ktabg. Dinkler vor, dass man weiter ein familienpolitisches Signal setzen und von einer Erhöhung der Elternbeiträge absehen wolle. Sollten jedoch Coesfeld und Dülmen aufgrund des Erlasses die Elternbeiträge erhöhen müssen, dann sollte im Hinblick auf ein einheitliches Vorgehen im Kreis auch der Kreistag dieser Erhöhung folgen und daher einen Vorratsbeschluss fassen.

 

Landrat Püning fordert dazu auf, eine eindeutige und klare Entscheidungsvorgabe zu machen.

 

Ktabg. Kleerbaum erklärt, dass es hier darum gehe, nicht Ausfallbürge für andere zu sein. Der Vorratsbeschluss basiere auf dem Verwaltungsvorschlag. Dies sei juristisch relativ klar. Bei entsprechender Erlasslage werde auf den Verwaltungsvorschlag entsprechend der Sitzungsvorlage 7-0401 zurückgegriffen.

 

Ktabg. Bergmann führt aus, die Sitzungsunterbrechung für eine intensive Diskussion in der SPD-Kreistagsfraktion genutzt zu haben. Einhellige Meinung dabei war, nicht im vorauseilenden Gehorsam jetzt bereits Vorratsbeschlüsse zu fassen. Man müsse verlässliche Entscheidungen treffen, so Ktabg. Bergmann. Der Kreis sei durch den angekündigten Erlass nicht zu einer Änderung gezwungen. Durch die in der Haushaltssicherung befindlichen Kommunen Billerbeck und Nordkirchen sei der Kreis nur mittelbar betroffen. Die SPD-Kreistagsfraktion spreche sich gegen den Vorratsbeschluss aus und halte weiterhin eine Erhöhung der Elternbeiträge für nicht angebracht.

 

Ktabg. Pieper spricht sich für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge aus.

 

Ktabg. Stauff hält dagegen weiterhin eine Erhöhung der Elternbeiträge für erforderlich. Der Vorschlag der FDP-Kreistagsfraktion bedeute eine monatliche Erhöhung der Elternbeiträge von 3 bis 15 € für Spitzenverdiener. Dies sei sicherlich vertretbar und werde kein Elternpaar davon abhalten, sein Kind im Kindergarten unterzubringen. Des Weiteren seien bereits jetzt 22 % der Eltern von der Zahlung von Kindergartenbeiträgen gänzlich befreit. Die politische Verantwortung sollte nicht auf das Land übertragen werden. Ktabg. Stauff fordert die Kreistagsmitglieder auf, dieser relativ kleinen Erhöhung zuzustimmen.

 

Ktabg. Pieper spricht die im Unterausschuss geführte Diskussion an, wonach durch eine Erhöhung der Elternbeiträge die Eltern geneigt sein könnten, ihre Kinder nicht mehr in allgemeinen Kindergärten unterzubringen sondern in privaten Einrichtungen. Dies würde den Solidarbeitrag noch mehr gefährden. Der hier produzierte Trend sei schädlich, so Ktabg. Pieper.

 

Landrat Püning spricht noch einmal einen klaren Formulierungsvorschlag an, unter welchen Bedingungen der Vorratsbeschluss gelten soll. Dabei sei wichtig festzulegen, ob der Vorratsbeschluss bereits dann umgesetzt werden soll, wenn eine der angesprochenen Kommunen aus eigenem Antrieb oder aufgrund der Erlasslage die Elternbeiträge erhöhe.

 

Ktabg. Dinkler erklärt hierzu, dass der Änderungsbeschluss auf der Basis des Beschlussvorschlages der Sitzungsvorlage 7-0401 nur dann gelte, wenn eine Stadt aufgrund der Erlasslage zu einer Erhöhung der Elternbeiträge gezwungen sei.

 

Landrat Püning stellt danach fest, dass insgesamt drei Anträge zur Abstimmung anstehen. Einmal der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion, entsprechend dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 7-0401 zu entscheiden, welcher eine Erhöhung der Elternbeiträge um 10 % vorsehe. Danach der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion, von einer Erhöhung der Elternbeiträge abzusehen es sei denn, die Stadt Coesfeld und/oder die Stadt Dülmen würden aufgrund eines Erlasses des Innenministeriums NRW die Elternbeiträge zum 01.08.2006 erhöhen. In diesem Fall gelte für die Höhe der Elternbeiträge die Alternative a) der Anlage 3 der Sitzungsvorlage 7-0401. Ferner liege der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, entsprechend dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 7-0401/1 zu entscheiden, also von einer Erhöhung der Elternbeiträge abzusehen.

 

Ktabg. Kleerbaum stellt nochmals klar, dass bei entsprechender Erlasslage für die Städte Coesfeld und Dülmen kein Ermessensspielraum vorliege. Entgegenstehende Ratsbeschlüsse müssten vom Bürgermeister beanstandet werden. Der jetzt seitens der CDU-Kreistagsfraktion vorgeschlagene Beschlussvorschlag mit der Variante enthalte sowohl familienpolitische Aspekte als auch einen rechtspolitischen Ansatz.

 

Ktabg. Kohaus gibt noch zu bedenken, dass es theoretisch möglich sei, dass eine der Städte über die als Variante vorgesehene Erhöhung hinaus die Elternbeiträge erhöhe. Dies müsse bei dem Beschlussvorschlag berücksichtigt werden.

 

Landrat Püning hält diesen Hinweis für wichtig und bittet deshalb um eine klare Festlegung der Elternbeiträge der Höhe nach für den Fall des Eintritts einer eindeutig festgelegten Bedingung.

 

 

Landrat Püning lässt sodann über den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               5   JA-Stimmen

                                                    37 NEIN-Stimmen

1        Enthaltung

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Danach lässt Landrat Püning über den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion abstimmen:

 

 

Beschluss:

 

1.      Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der „Satzung über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder“ wird einschließlich der Anlage zu § 4 zur Höhe der Elternbeiträge entsprechend der Alternative c) der Anlage 3 der Sitzungsvorlage beschlossen.

 

  1. Wenn aufgrund eines Erlasses des Innenministeriums NRW die Stadt Coesfeld und/oder die Stadt Dülmen die Elternbeiträge zum 1.8.2006 erhöhen, ist abweichend von Ziffer 1 der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der „Satzung über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder“ einschließlich der Anlage zu § 4 zur Höhe der Elternbeiträge entsprechend der Alternative a) der Anlage 3 der Sitzungsvorlage beschlossen.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               21 JA-Stimmen

                                                    19 NEIN-Stimmen

3   Enthaltungen

 

 

Abschließend lässt Landrat Püning über den Antrag der Kreistagsfraktionen der SPD und der GRÜNEN abstimmen:

 

 

Beschluss:

 

Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der „Satzung über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder“ wird einschließlich der Anlage 4 zu § 4 zur Höhe der Elternbeiträge entsprechend der Alternative c) der Anlage 3 der Sitzungsvorlage beschlossen.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                    26 NEIN-Stimmen

2   Enthaltungen

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Anmerkung:

 

Die Satzung einschließlich Anlagen wurde allen Kreistagsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.