Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der „Satzung über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder“ wird einschließlich der Anlage zu § 4 zur Höhe der Elternbeiträge entsprechend der Alternative c) der Anlage 3 der Sitzungsvorlage beschlossen.

 

 


Landrat Püning verweist darauf, dass auf Grund einer Entscheidung der Landesregierung eine landeseinheitliche Regelung entfallen und damit die Situation eingetreten ist, dass erstmals durch kommunale Satzungen die Erhebung von Elternbeiträgen geregelt werden kann bzw. muss.

Wegen der geringer ausfallenden finanziellen Beteiligung des Landes  habe die Verwaltung in Abstimmung mit den Städten Dülmen und Coesfeld vorgeschlagen, die Festsetzung so vorzunehmen, dass der Kreisanteil im wesentlichen unverändert bleibe. Dies führe zu einer Anhebung der Elternbeiträge von rd. 10 %. Die bisherige Regelung des Landes sei inhaltlich übernommen und keine strukturellen Veränderung vorgenommen worden.

Das Land hatte zunächst angekündigt, das Elternbeitragsrecht für die Zeit ab dem 01.01.2007 neu zu regeln. Zwischenzeitlich zeichne sich ab, dass eine solche landesrechtliche Regelung nicht bis 2007 bzw. bis Mitte 2007 erlassen werden könne. Er habe der Presse entnommen, dass voraussichtlich erst im Jahre 2008 oder 2009 eine Neuregelung erfolge.

Daraus ergebe sich, dass die Satzung einen längeren zeitlichen Bestand haben werde, als zunächst anzunehmen war. Der Jugendhilfeausschuss habe es aus familienpolitischen Gründen bei den bisherigen Beiträgen belassen.

Die Bürgermeisterkonferenz habe ihn aufgefordert, einen von der Verwaltungsvorlage abweichenden Beschluss zu beanstanden. Hierzu sei festzustellen, dass sein Beschlussvorschlag auf diesen finanziellen Erwägungen fuße und er in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auf die sich abzeichnende finanziell negative Entwicklung hingewiesen habe. Letztendlich entscheide der Kreistag, und er sehe keinen Verstoß gegen geltendes Recht, wenn der Kreistag dem geänderten Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses folge.

 

Ktabg. Dinkler äußert sein Befremden darüber, dass einige Länder, die durch den Finanzausgleich von den Zahlungen des Landes Nordrhein-Westfalen profitierten, auf Elternbeiträge teilweise gänzlich verzichten wollen.

Der nunmehr vorgeschlagene Beschluss sei ein familienpolitisches Signal und gelte zunächst nur für das Jahr 2006. Anlässlich der Beratungen über den Haushalt 2007 müsse hierüber erneut entschieden werden.

 

Ktabg. Schäpers erklärt, dass sie akzeptieren könne, dass die Regelung auch für die Jahre 2008 und 2009 gelte. Der scharfe Ton der Erklärung der Bürgermeister sei nicht nachvollziehbar. Es würden mittelbare Ersparnisse durch Investitionen in Familien und Kinder nicht berücksichtigt.

Unter Hinweis auf die durch die Berliner Koalition verabschiedete Regelung über das Elterngeld begrüße sie die Entscheidung.

 

Ktabg. Kleerbaum berichtet aus den Gremien der Stadt Dülmen und weist auf das unglückliche Vorgehen anderer hin. Es sei deutlich gemacht worden, dass man um eine 10 prozentige Anpassung nicht herumkommen könne und spätestens zum 01.01.2007 die Elternbeiträge anzupassen seien. In einer politisch schwierigen und finanziell misslichen Lage sei es ein Signal an die Eltern.

 

Ktabg. Kortmann stellt fest, dass der Kreis damit erstmals ausfallende Landesmittel übernehme und die Städte und Kreise im Münsterland ähnliche Beschlüsse gefasst haben. In Anspielung auf die Äußerungen seines Vorredners fragt er nach der Unzufriedenheit mit der neuen Landesregierung. Der Beschlussvorschlag werde begrüßt und mitgetragen.

 

Ktabg. Kleerbaum erwidert, dass die anderen Umstände nicht in Düsseldorf sondern aus dem Kreis Coesfeld, jedoch nicht vom Kreis Coesfeld sondern von anderen politischen Gremien herrührten.

 

Abschließend weist Landrat Püning darauf hin, dass in der Anlage 2 der Sitzungsvorlage SV-7-0401 das Datum 23.05.2006 GV NRW 2006 und die Seitenzahl 197 einzutragen ist.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen
                                                      1 Enthaltung

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Die Satzung wurde allen Kreistagsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.