Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben (vgl. § 55 Absatz 2 Satz 2 KrO NRW). Der Anspruch auf Anhörung wird in der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am 10.02.2021 erfüllt.

 

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr begrüßt Bürgermeister Gottheil aus Rosendahl und Bürgermeister Sendermann aus Olfen zu diesem Tagesordnungspunkt und erklärt, dass es vorgesehen sei, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im haushaltsrechtlichen Verfahren die Möglichkeit zu geben, ihren Standpunkt aus kommunaler Sicht darzustellen.

 

BM Sendermann bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme und erläutert im Folgenden das modifizierte Vorgehen zu den Haushaltsberatungen. So sei eine Haushaltskommission mit der Bürgermeisterin aus Billerbeck und den Bürgermeistern aus Dülmen, Senden und Rosendahl gegründet worden, die zukünftig auch laufend über den Haushalt des Kreises beraten werde. Mit dem der schriftlichen Stellungnahme der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld beigefügten „Letter of Intent (LOI)“ werde das Ergebnis der Beratungen der Haushaltskommission deutlich. Dies sei sehr zu begrüßen. Im Weiteren betont BM Sendermann die Verantwortung des Kreises, den gesamten Kreis gleichermaßen weiterzuentwickeln. So sei bei der Planung von Projekten des Kreises die (finanzielle) Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, insbesondere die der finanziell schlechter gestellten Kommunen, unbedingt zu berücksichtigen. Er erinnert daran, dass alle Projekte immer auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu rechtfertigen seien und aus diesem Grund eine Obergrenze für kreisweite Ausgaben zu finden sei. Er äußert den Wunsch einer auf Einvernehmen ausgerichteten Kommunikation zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen, die aber auch kontroverse und kritische Diskussionen beinhalte. Ziel müsse sein, das gegenseitige Verständnis füreinander zu schärfen und gleichzeitig einen offenen, ehrlichen Meinungsaustausch zu führen. Die diesjährigen Beratungen hätten gezeigt, dass die kommunale Familie im Kreis Coesfeld auf einem guten Weg sei.  

 

BM Gottheil geht im Folgenden näher auf die Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur beabsichtigten Festsetzung der Kreisumlage(n) vom 14.01.2021 ein. Er betont, dass die Stellungnahme statt auf Konfrontation, eher auf ein gemeinsames Einvernehmen gezielt sei. So sei explizit auf konkrete Forderungen seitens der Städte und Gemeinden für den Haushalt 2021 verzichtet worden. Anschließend stellt er die Entwicklung des Eigenkapitals des Kreises, insbesondere die Ausgleichs- und die Allgemeine Rücklage, dar und merkt hierbei kritisch an, dass sich die Ausgleichsrücklage vor allem durch die Kreisumlage erhöht habe. Dieser Punkt sei –als Beratungsergebnis der Abstimmungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister- auch im Letter of Intent dargelegt worden. So werde dort vorgeschlagen, die Ausgleichsrücklage auf 1 Prozent der Bilanzsumme abzusenken, was einen monetären Bestand von zurzeit ca. 4 Mio. Euro bedeuten würde. Hierbei sei noch festzulegen, in welchem Zeitraum dies erfolgen solle. Weiter führt Bürgermeister Gottheil aus, dass im Hinblick auf die durch die Corona-Pandemie zu erwartenden finanziellen und strukturellen Auswirkungen ein Gleichschritt aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden und des Kreises nötig sei. Es bestehe zwar die Möglichkeit, die coronabedingten Finanzschäden langfristig abzuschreiben. Es bestehe jedoch Einigkeit aller Beteiligten darüber, dass der Zeitraum im Sinne der Generationsgerechtigkeit nicht zu lang zu fassen sei. Ergänzend geht er auf den Aspekt von Personal und Stellenzuwachs des Kreises ein und gibt an, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch diesen Aspekt im Blick hätten. Zuletzt spricht sich auch BM Gottheil für einen konstruktiven Meinungsaustausch auf Augenhöhe, der auf gegenseitigem Verständnis beruht, aus. Er richtet sodann seine deutliche Bitte an das Gremium, die Kommunen bei Entscheidungen rechtzeitig mit einzubeziehen.  

 

LR Dr. Schulze Pellengahr bedankt sich für die Ausführungen der Bürgermeister und die konstruktiven Gespräche im Vorfeld der Haushaltsberatungen. Gleichzeitig äußert er seine Zustimmung zur Fortführung eines konstruktiven Dialogs, bei dem eine offene Kommunikation und Transparenz im Vordergrund stünden.

Ktabg. Waldmann äußert für die SPD-Fraktion seine Zustimmung für das Vorgehen und hebt politische Handlungsfelder hervor, bei denen ein gemeinschaftliches Vorgehen zu begrüßen sei, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Hier nennt er vor allem die Themen Wohnen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Digitalisierung und schulischen IT-Support.

 

Ktabg. Kleerbaum erklärt, dass eine Bereitschaft zum gemeinsamen Dialog wie in der Vergangenheit unumstritten sei, betont hingegen auch, dass sich die Arbeit in den Gremien des Kreises dadurch auszeichne, die Belange aller elf Städte und Gemeinden stets im Blick zu haben. Der Kreistag respektive Kreisausschuss sei ein eigenständiges Organ, das das ganze Kreisgebiet im Blick habe und sich nicht jeder Kontrolle durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterwerfe. Viele Kreistagsmitglieder seien auch Ratsmitglieder in den Gemeinden. Eine Abwägung aller Belange sei allerdings nicht immer einfach.  Ktabg. Kleerbaum zeigt sich zuversichtlich, dass die eingesetzte Arbeitsgruppe vertrauensvoll zusammenarbeiten werde, um parteiübergreifend gute Beratungsergebnisse zu erzielen. Daneben halte er die Hebesätze für die Kreisumlage im Kreis Coesfeld im Vergleich mit anderen Regionen in NRW für vorbildlich.

 

Ktabg. Vogelpohl erklärt, dass er den Letter of Intent für eine gute Arbeitsgrundlage halte und erkundigt sich bei BM Gottheil, woraus sich die angedachte Begrenzung der Ausgleichsrücklage von 1 Prozent ergebe. BM Gottheil erläutert, dass dies das Ergebnis der Gespräche mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sei und eine Richtschnur darstelle. Zu den Hebesätzen merkt er an, dass viel von dem haushalterischen Gesamtvolumen der nächsten Jahre abhänge und nicht nur der Hebesatz, sondern der Zahlbetrag als solcher entscheidend sei.   

 

Ktabg. Höne befürwortet den Letter of Intent sogleich und regt an, den Fokus der Diskussionen zu erweitern. Im Ergebnis sei abzuwägen, was der Kreis im Gegenzug für den Zahlbetrag leiste und welche Aufgaben der Kreis hierfür übernehme.

 

BM Sendermann ergänzt hierzu, dass ein ganzheitliches Denken hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung sinnvoll sei. Es gehe insgesamt nicht um eine kurze, unmittelbare Betrachtung, sondern eine Betrachtung der Aufgaben in der Gemeinschaft auf langfristige Sicht. Er betont erneut, dass neue Herausforderungen der nächsten Jahre gemeinsam angegangen werden müsse.

 

BM Gottheil fügt hinzu, dass auch andere, kreative Arten der Zusammenarbeit denkbar seien. Hier nannte der Beispiele der interkommunalen Zusammenarbeit in den Bereichen Lohnabrechnung, Datenschutz und Vergabe. Diese Ansätze fanden allgemeine Zustimmung.

 

Sodann stellt Landrat Dr. Schulze Pellengahr den Beschlussvorschlag der Vorlage zur Abstimmung.  


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig