Erstellung von Verbissgutachten

 

Frau Eckermann stellt anhand des beigefügten Powerpoint Vortrags die geplante Erstellung von Verbissgutachten durch den Landesbetrieb Wald und Holz vor.

In 2021 sei es geplant, zum Start 17 Jagdbezirke aufzunehmen, sechs staatliche Eigenjagdbezirke des Landes NRW, zehn private Eigenjagden und einen genossenschaftlichen Jagdbezirk. In den nächsten fünf Jahren sei geplant, insgesamt 114 Jagdbezirke abzuarbeiten.

 

Sobald es Corona bedingt wieder möglich sei, beachsichtige sie, dem Jagdbeirat die Erstellung eines Verbissgutachtens und die dafür erforderlichen Aufnahmen vor Ort im Rahmen eines Ortstermins vorzustellen.

 

Einzäunung neuer Aufforstungsflächen

 

Herr Schulze Esking spricht die Einzäunung von Aufforstungsflächen an. Er habe feststellen müssen, dass diese oftmals eingezäunt würden. Später würden diese Zäune meist nicht wieder aus der Landschaft entfernt, sondern würden in die Heckenstrukturen einwachsen. Dieses wäre unökologisch und oftmals würden sich auch Tiere in diesen Zäunen verfangen. Es sei aus seiner Sicht deutlich besser, wenn dort hölzerne Horngatter verwendet würden. Diese würden mit der Zeit verrotten, damit nicht die Umwelt belasten und bräuchten auch nicht wieder entfernt werden.

Frau Eckermann bestätigt, dass Horngatter eine bessere Lösung seien als die Einzäunung, sie werde es an ihre Kolleginnen und Kollegen weitergeben.

Herr Lange erwidert, aus seiner eigenen beruflichen Erfahrung seien Zäune oftmals die einzige Möglichkeit, einen wirksamen Verbissschutz zu errichten. Ohne wirksamen Verbissschutz müsse eine neue Hecke meist bis zu dreimal nachgepflanzt werden, bevor die Pflanzen es schaffen würden, aufzuwachsen. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Zäune nach erreichtem Zweck wieder aus den Pflanzungen entfernt würden. Bei den durch ihn veranlassten Pflanzungen der Bezirksregierung Münster sei dieses der Fall. Die Kosten für die Zäune seien dabei rund dreimal so hoch wie die eigentlichen Kosten der Pflanzen.

 

Daten zur Wirksamkeit der Katzenschutzverordnung

 

Herr Schulze Esking erinnert an die Diskussionen im Jagdbeirat bez. des Erlasses einer Katzenschutzverordnung und daran, dass durch den Kreistag im Kreishaushalt Mittel bereitgestellt wurden für die Kastration verwilderter Hauskatzen. Gibt es Zahlen zu bisher durchgeführten Kastrationen?

Frau Kassenböhmer erwidert, in 2020 seien gut 200 Katzen eingefangen und anschließend kastriert worden. Die Zahl sei Corona bedingt niedriger ausgefallen, als erwartet und insoweit noch nicht repräsentativ.

Herr Helmich ergänzt, nach dem Erfahrungsbericht zur Katzenschutzverordnung, der dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 24.08.2020 unter SV-9-1793 gegeben wurde, müsse man davon ausgehen, dass belastbare Zahlen und Erfahrungen erst in zwei bis drei Jahren vorliegen werden. Soweit in Zukunft im politischen Ausschusses des Kreistages berichtet werde, regt er an, ebenfalls dem Jagdbeirat zu berichten. Dieses wird seitens der Mitglieder des Jagdbeirats begrüßt.

 

Schonzeitaufhebung für Rehwild

 

Herr Pröpsting spricht die in 2020 erlassene Schonzeitaufhebung für Rehböcke und Schmalrehe für den Monat April in den Jagdjahren 2020/21 bis 2024/25 an. Aus seiner Sicht mache eine Aufhebung der Schonzeit im Monat April wenig Sinn, vielmehr müsse das Rehwild bereits dann bejagt werden, wenn es im Winter in die Waldbereiche zieht.

 

Herr Terlisten erinnert daran, wie es zu der Schonzeitaufhebung gekommen ist. Basis war eine Weisung der obersten Jagdbehörde, für die Jagdjahre 2020/21 bis 2024/25 eine Schonzeitaufhebung für den Monat April für Rehböcke und Schmaltiere zu erlassen. Bezüglich der Gebietskulisse der Schonzeitaufhebung sollte durch Wald und Holz NRW eine Empfehlung abgegeben werden, die dann im Jagdbeirat beraten werden sollte.

Wald und Holz NRW empfahl daraufhin für den gesamten Bereich des Kreises Coesfeld die Aufhebung der Schonzeit. Begründet wurde dieses damit, dass es zwar weite Bereiche des Kreisgebietes gäbe, die außerhalb der Hauptschadensgebiete der Borkenkäferkalamität lägen, doch auch dort gäbe es vereinzelt Eigentümer, deren Flächen stark betroffen wären. Die Anhörung des Beirats habe dann 2020 bedingt durch die Corona Pandemie nur per E-Mail stattfinden können, nicht aber in einer Präsenzsitzung.

 

Herr von Hövel kritisiert zunächst, dass der Beginn der Schonzeitaufhebung von der Höhe über Null abhängig gemacht würde. In einer Mittelgebirgsregion sei es wenig praktikabel, vor dem 15.04. regelmäßig prüfen zu müssen, ob man sich oberhalb oder noch unterhalb von 450 Höhenmetern befindet. Er plädiert daher dafür, die Schonzeit generell erst ab dem 15.04. aufzuheben, dann aber für alle Regionen und alle Schalenwildarten. Er weist daraufhin, dass die Zahl der tatsächlich getätigten Abschüsse höher liegen dürfte, als an die untere Jagdbehörde gemeldet. So seien ihm persönlich Abschüsse aus Havixbeck bekannt, obwohl für Havixbeck nicht ein geschossenes Tier während der Schonzeitaufhebung 2020 gemeldet wurde.

 

Herr Terlisten richtet die Bitte an Herrn Schulze-Thier, in der Kreisjägerschaft Coesfeld noch einmal an die Meldepflicht der getätigten Abschüsse während der Schonzeitaufhebung zu erinnern.

 

Frau Eckermann führt aus, in den Wäldern lägen weiterhin große Schadensflächen vor, die Schadensflächen der Vergangenheit seien bei weitem noch nicht wieder aufgeforstet worden. Insofern könnte noch bei weitem keine Entwarnung gegeben werden. Die Schonzeitaufhebung sei letztlich ein Angebot an die Waldbesitzer, aber es gäbe keine Verpflichtung, die Tiere bereits im April zu strecken.