Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

I. Beschluss:

Die Empfehlungen des LVR-Landesjugendamtes Rheinlands und des LWL-Landesjugendamtes Westfalen vom Januar 2021 werden als Grundlage für die Arbeit des Kreisjugendamtes Coesfeld beschlossen, damit Sorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche in allen Regionen Nordrhein-Westfalens auf vergleichbare Qualitätsmerkmale in der Arbeit im Kinderschutz vertrauen können.

 

 

 


Dez. Schütt geht auf die Sitzungsvorlage ein und zeigt auf, dass das Jugendamt bereits jetzt im Kinderschutz weitgehend entsprechend den Empfehlungen der Landesjugendämter arbeite, nur in wenigen Bereichen müsse noch nachgeschärft werden. Dies solle zukünftig und nach Vorgabe der Landesempfehlungen geschehen.

Ktabg. Dropmann regt an, dass das Thema Prävention gegen Gewalt an Kindern mit weiteren Akteuren diskutiert werden müsse. Hier sehe er zukünftig noch weitere Bedarfe. Dabei unterstützt ihn Ktabg. Schäpers und setzt sich für eine intensivere Diskussion im Unterausschuss und die weiteren Ausbaumöglichkeiten ein. Vorsitzender Wobbe empfiehlt, die Thematik auch in der AG 78 Jugendarbeit zu erörtern.