Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die von der Verwaltung dargestellte Verfahrensweise zur Übernahme von ggf. anfallenden Stornierungskosten bei einem pandemiebedingten Ausfall von Angeboten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sowie die flexible Handhabung von Regelungen des Kinder- und Jugendförderplans wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger der freien Jugendhilfe zu informieren.

 


Ktabg. Schäpers zeigt sich zufrieden mit dem Beschlussvorschlag. Initiatoren von Ferienfreizeiten würden dadurch weiter ermutigt, Angebote für Kinder und Jugendliche zu planen. Herr Wortmann bekräftigt die Wichtigkeit des Themas und bittet die Verwaltung darum, die Schadensminderungspflicht unter Berücksichtigung der einzelnen Fälle flexibel auszulegen.

Laut Ktabg. Dropmann sei es dennoch wichtig, Initiatoren nicht unnötig zu aktivieren und die Kostenübernahme in Anspruch zu nehmen und hier vorsichtig vorzugehen, da die Corona-Pandemie weiter anhalte. Dez. Schütt bekräftigt dies und geht darauf ein, dass die Ausgangslage im Vergleich zu 2020 in diesem Jahr eine andere sei.

Die Mitglieder äußern übereinstimmend, dass gerade für Kinder und Jugendliche, die in der Pandemie unter den Maßnahmen und deren Folgen besonders leiden würden, finanzierbare Freizeitangebote vorgehalten werden müssen. Ktabg. Holtkamp erlebe Veranstalter von Angeboten für Kinder und Jugendliche als verantwortungsbewusst und transparent in Bezug auf die Kommunikation mit dem Jugendamt. Motivation der Initiatoren von Freizeitangeboten sei wichtig, um junge Menschen transgenerativ und damit die zukünftigen Planer von Freizeitangeboten zu motivieren.

Herr Wortmann gibt die komplexen Planungsprozesse zu beachten und berichtet von aktuellen Planungen unter Corona-Auflagen.