Sitzung: 11.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0180
Beschluss:
Die von der Verwaltung dargestellte
Verfahrensweise zur Übernahme von ggf. anfallenden Stornierungskosten bei einem
pandemiebedingten Ausfall von Angeboten und Maßnahmen der Kinder- und
Jugendarbeit sowie die flexible Handhabung von Regelungen des Kinder- und
Jugendförderplans wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Träger der freien Jugendhilfe zu informieren.
Ktabg. Schäpers
zeigt sich zufrieden mit dem Beschlussvorschlag. Initiatoren von
Ferienfreizeiten würden dadurch weiter ermutigt, Angebote für Kinder und
Jugendliche zu planen. Herr Wortmann bekräftigt die Wichtigkeit des Themas und
bittet die Verwaltung darum, die Schadensminderungspflicht unter
Berücksichtigung der einzelnen Fälle flexibel auszulegen.
Laut Ktabg.
Dropmann sei es dennoch wichtig, Initiatoren
nicht unnötig zu aktivieren und die Kostenübernahme in Anspruch zu nehmen und
hier vorsichtig vorzugehen, da die Corona-Pandemie weiter anhalte. Dez. Schütt
bekräftigt dies und geht darauf ein, dass die Ausgangslage im Vergleich zu 2020
in diesem Jahr eine andere sei.
Die Mitglieder
äußern übereinstimmend, dass gerade für Kinder und Jugendliche, die in der
Pandemie unter den Maßnahmen und deren Folgen besonders leiden würden,
finanzierbare Freizeitangebote vorgehalten werden müssen. Ktabg. Holtkamp
erlebe Veranstalter von Angeboten für Kinder und Jugendliche als
verantwortungsbewusst und transparent in Bezug auf die Kommunikation mit dem
Jugendamt. Motivation der Initiatoren von Freizeitangeboten sei wichtig, um
junge Menschen transgenerativ und damit die zukünftigen Planer von
Freizeitangeboten zu motivieren.
Herr Wortmann gibt die komplexen Planungsprozesse zu beachten und berichtet von aktuellen Planungen unter Corona-Auflagen.