Beschluss: Kenntnis genommen

Ausschussvorsitzende Schäpers übergibt das Wort an Herrn Dreier, den Leiter des Kommunalen Integrationszentrums (KI). Herr Dreier erinnert daran, dass die Darstellung der Aufgaben des KIs bereits für die letzte Ausschusssitzung geplant gewesen sei, pandemiebedingt damals aber auf Vorträge verzichtet wurde. Ersatzweise sei den Ausschussmitgliedern das „KI-Lexikon“ ausgehändigt worden, in dem sämtliche wichtigen Begriffe und Programmnamen aus dem Tätigkeitsbereich des KIs erfasst und regelmäßig fortgeschrieben werden. Aus diesem Grunde und wegen der aktuellen Bedeutung wolle er sich in seinem Vortrag heute insbesondere um die Darstellung der Umsetzung des jüngsten Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ konzentrieren und die bisherigen zwei Hauptaufgabenfelder „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ nur skizzieren.

 

Zu Beginn seines Vortrags benennt Herr Dreier die Leitgedanken der Arbeit des KIs. Es gehe dem KI um „Chancengerechtigkeit“ für Menschen mit Einwanderungsgeschichte (nicht um „Gleichheit“), um die Einnahme der Position der Betroffenen und auch um die Frage der Haltung hinsichtlich der Zusammenarbeit der Behörden, Institutionen und Dienste. Dem KI falle hier eine besondere Koordinierungsrolle zu, wie jüngst auch in der wissenschaftlichen Analyse der Ruhr-Universität Bochum durch Prof. Dr. Bogumil für das MKFFI zur Integrationspolitik des Landes NRW und zur Wirksamkeit der KIs festgestellt wurde. In dieser wissenschaftlichen Studie sei im Übrigen das Netzwerk Chancengerechtigkeit im Kreis Coesfeld als beispielhaft für die inhaltliche und strukturelle Zusammenarbeit des Kreises mit den Akteuren der Integrationsarbeit, der Jugend- und Sozialhilfe und des Arbeitsbereichs benannt worden. Die Gesamtkoordination des Netzwerkes obliegt dem KI.
Die wissenschaftliche Untersuchung kann über das Kreistagsinformationssystem abgerufen werden. Auf eine Beifügung zur Niederschrift wurde aufgrund der hohen Seitenzahl verzichtet. Sofern ein Kreistagsmitglied ein schriftliches Exemplar benötigt, wird es gern zur Verfügung gestellt (Herr Schröer; 02541/18-9402).

 

Nach beispielhafter Kurzbeschreibung von Maßnahmen und Projekten aus den beiden Integrationsbereichen „Bildung“ und „Querschnitt“ und dem Hinweis, diese spätestens bei den Haushaltsberatungen für 2022 noch mal dezidiert darzustellen, berichtet Herr Dreier über das neue Tätigkeitsfeld des „Kommunalen Integrationsmanagements (KIM). Die grundsätzliche Umsetzung im Kreis Coesfeld sei bereits am 09.09.2020 vom Kreistag beschlossen worden (SV-9-1769). Wie damals angekündigt habe es in der letzten Zeit diverse Abstimmungsgespräche zur konkreten Umsetzung in den Städten und Gemeinden mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Geschäftsführern der Wohlfahrtsverbände, dem Vorstand der Arbeitsagentur und den Mitgliedern des Netzwerkes, den ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen und diversen Arbeitskreisen gegeben. Weit überwiegend wurde das Konzept des Kreises, auch zur organisatorischen Anbindung des sog. „Casemanagements“ beim KI, begrüßt. Einzelne Wohlfahrtsverbände und ehrenamtliche Flüchtlingsinitiativen hätten diese Stellen lieber bei der freien Wohlfahrt gesehen. Auch eine Stadt habe sich deutlich dafür ausgesprochen, Stellenanteile in eigener Zuständigkeit zu erhalten. Alle Städte und Gemeinden hätten den Wunsch geäußert, bei einem vom Land angekündigten weiteren Ausbau des Casemanagements finanziell auch direkt profitieren zu können.    

 

Herr Dreier stellt die Zielvorstellungen und Vorgaben des Landes zur Umsetzung von KIM stichpunktartig vor. Eine detaillierte Beschreibung und die Umsetzung im Kreis Coesfeld, einschließlich der Begründung für die Ansiedlung der Arbeitsstellen bei der Kreisverwaltung, sind der o.g. Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

Zur Veranschaulichung der Aufgaben der Casemanagerinnen und Casemanager zeigt Herr Dreier einen Erklärfilm, den das KI des Kreises Coesfeld in Zusammenarbeit mit einem Graphiker erstellt und der bereits die positive Aufmerksamkeit des MKFFI und anderer KIs erzielt habe. Der Film ist online unter https://integration.kreis-coesfeld.de/ abrufbar.

 

Weiterhin führt Herr Dreier aus, dass die Landesregierung eine Überarbeitung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) plane. Dieses bildet unter anderem die rechtliche Grundlage für die Arbeit der KIs in NRW. Es liege bereits ein Referentenentwurf vor. Dort sei die auch die Entfristung vieler Förderungen für die KIs enthalten.

 

Die Präsentation zum Vortrag des Herrn Dreier ist der Niederschrift beigefügt und kann über das Kreistagsinformationssystem abgerufen werden. Das KI-Lexikon kann dort ebenfalls weiterhin abgerufen werden.

 

Ausschussvorsitzende Schäpers bedankt sich bei Herrn Dreier für den gelungenen Einblick in die tägliche Arbeit des KIs. Sie betont, dass die wichtige und offensichtlich sehr komplexe Aufgabe des Kommunalen Integrationszentrums gemeinsam mit allen Akteuren aus Politik und Verwaltung weiter gestützt werden müsse.

 

Ktabg. Lütkecosmann bittet darum, dass der aktuelle Stand der Umsetzung des KIMs in der nächsten Ausschusssitzung nochmal als eigener TOP aufgerufen werde. Insbesondere die Sitzung der Steuerungsgruppe des Netzwerkes Chancengerechtigkeit (früher: „KoStAG“) am 07.06.21 könnte weitere Diskussionspunkte liefern. Herr Dreier sichert dieses zu.