Sitzung: 01.06.2021 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-10-0219
Ausschussvorsitzende Schäpers übergibt das Wort an
Herrn Dreier, den Leiter des Kommunalen Integrationszentrums (KI). Herr Dreier
erinnert daran, dass die Darstellung der Aufgaben des KIs bereits für die
letzte Ausschusssitzung geplant gewesen sei, pandemiebedingt damals aber auf
Vorträge verzichtet wurde. Ersatzweise sei den Ausschussmitgliedern das
„KI-Lexikon“ ausgehändigt worden, in dem sämtliche wichtigen Begriffe und
Programmnamen aus dem Tätigkeitsbereich des KIs erfasst und regelmäßig fortgeschrieben
werden. Aus diesem Grunde und wegen der aktuellen Bedeutung wolle er sich in
seinem Vortrag heute insbesondere um die Darstellung der Umsetzung des jüngsten
Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement“ konzentrieren und die
bisherigen zwei Hauptaufgabenfelder „Integration durch Bildung“ und
„Integration als Querschnittsaufgabe“ nur skizzieren.
Zu Beginn seines Vortrags benennt Herr Dreier die
Leitgedanken der Arbeit des KIs. Es gehe dem KI um „Chancengerechtigkeit“ für
Menschen mit Einwanderungsgeschichte (nicht um „Gleichheit“), um die Einnahme
der Position der Betroffenen und auch um die Frage der Haltung hinsichtlich der
Zusammenarbeit der Behörden, Institutionen und Dienste. Dem KI falle hier eine
besondere Koordinierungsrolle zu, wie jüngst auch in der wissenschaftlichen
Analyse der Ruhr-Universität Bochum durch Prof. Dr. Bogumil für das MKFFI zur
Integrationspolitik des Landes NRW und zur Wirksamkeit der KIs festgestellt
wurde. In dieser wissenschaftlichen Studie sei im Übrigen das Netzwerk
Chancengerechtigkeit im Kreis Coesfeld als beispielhaft für die inhaltliche und
strukturelle Zusammenarbeit des Kreises mit den Akteuren der
Integrationsarbeit, der Jugend- und Sozialhilfe und des Arbeitsbereichs benannt
worden. Die Gesamtkoordination des Netzwerkes obliegt dem KI.
Die wissenschaftliche Untersuchung kann
über das Kreistagsinformationssystem abgerufen werden. Auf eine Beifügung zur
Niederschrift wurde aufgrund der hohen Seitenzahl verzichtet. Sofern ein
Kreistagsmitglied ein schriftliches Exemplar benötigt, wird es gern zur
Verfügung gestellt (Herr Schröer; 02541/18-9402).
Nach beispielhafter Kurzbeschreibung von Maßnahmen
und Projekten aus den beiden Integrationsbereichen „Bildung“ und „Querschnitt“
und dem Hinweis, diese spätestens bei den Haushaltsberatungen für 2022 noch mal
dezidiert darzustellen, berichtet Herr Dreier über das neue Tätigkeitsfeld des
„Kommunalen Integrationsmanagements (KIM). Die grundsätzliche Umsetzung im
Kreis Coesfeld sei bereits am 09.09.2020 vom Kreistag beschlossen worden
(SV-9-1769). Wie damals angekündigt habe es in der letzten Zeit diverse
Abstimmungsgespräche zur konkreten Umsetzung in den Städten und Gemeinden mit
den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Geschäftsführern der
Wohlfahrtsverbände, dem Vorstand der Arbeitsagentur und den Mitgliedern des
Netzwerkes, den ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen und diversen
Arbeitskreisen gegeben. Weit überwiegend wurde das Konzept des Kreises, auch
zur organisatorischen Anbindung des sog. „Casemanagements“ beim KI, begrüßt.
Einzelne Wohlfahrtsverbände und ehrenamtliche Flüchtlingsinitiativen hätten
diese Stellen lieber bei der freien Wohlfahrt gesehen. Auch eine Stadt habe
sich deutlich dafür ausgesprochen, Stellenanteile in eigener Zuständigkeit zu
erhalten. Alle Städte und Gemeinden hätten den Wunsch geäußert, bei einem vom
Land angekündigten weiteren Ausbau des Casemanagements finanziell auch direkt
profitieren zu können.
Herr Dreier stellt die Zielvorstellungen und
Vorgaben des Landes zur Umsetzung von KIM stichpunktartig vor. Eine
detaillierte Beschreibung und die Umsetzung im Kreis Coesfeld, einschließlich
der Begründung für die Ansiedlung der Arbeitsstellen bei der Kreisverwaltung,
sind der o.g. Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Zur Veranschaulichung der Aufgaben der
Casemanagerinnen und Casemanager zeigt Herr Dreier einen Erklärfilm, den das KI
des Kreises Coesfeld in Zusammenarbeit mit einem Graphiker erstellt und der
bereits die positive Aufmerksamkeit des MKFFI und anderer KIs erzielt habe. Der
Film ist online unter https://integration.kreis-coesfeld.de/ abrufbar.
Weiterhin führt Herr Dreier aus, dass die
Landesregierung eine Überarbeitung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes
(TIntG) plane. Dieses bildet unter anderem die rechtliche Grundlage für die
Arbeit der KIs in NRW. Es liege bereits ein Referentenentwurf vor. Dort sei die
auch die Entfristung vieler Förderungen für die KIs enthalten.
Die Präsentation zum Vortrag des Herrn Dreier ist
der Niederschrift beigefügt und kann über das Kreistagsinformationssystem
abgerufen werden. Das KI-Lexikon kann dort ebenfalls weiterhin abgerufen
werden.
Ausschussvorsitzende Schäpers bedankt sich bei Herrn
Dreier für den gelungenen Einblick in die tägliche Arbeit des KIs. Sie betont,
dass die wichtige und offensichtlich sehr komplexe Aufgabe des Kommunalen
Integrationszentrums gemeinsam mit allen Akteuren aus Politik und Verwaltung
weiter gestützt werden müsse.
Ktabg. Lütkecosmann bittet darum, dass der aktuelle
Stand der Umsetzung des KIMs in der nächsten Ausschusssitzung nochmal als
eigener TOP aufgerufen werde. Insbesondere die Sitzung der Steuerungsgruppe des
Netzwerkes Chancengerechtigkeit (früher: „KoStAG“) am 07.06.21 könnte weitere
Diskussionspunkte liefern. Herr Dreier sichert dieses zu.