Beschluss: Kenntnis genommen

Nach Aufforderung durch Vors. Schäpers erläutert Ktabg. Vogt, dass Hintergrund des Antrags die Fragestellung gewesen sei, ob und wie nach einer zeitnahen Eröffnung der Bäder, den Kindern und Jugendlichen wieder der Schwimmunterricht ermöglicht werden könne. Die Möglichkeiten für kleine Gruppe habe bereits bestanden. Somit stelle sich die Frage nach dem Stand der Entwicklung.

 

Frau Marre, Schulleiterin der Peter-Pan-Schule teilt mit, dass anfänglich kein Schwimmunterricht möglich gewesen sei und erst seit dieser Woche der Schwimmunterricht mit Bademeister bei Gruppenteilung wiederaufgenommen wurde; insgesamt 29 Kinder seien mit vier Kollegen, wovon einer einen Schwimmschein habe, gestartet. Der Bademeister sei möglicherweise –und für ihr Empfinden ungünstig – nur einmal dabei. Zum Ansprechpartner des düb solle diesbezüglich noch Kontakt aufgenommen werden, zumal die Nachfrage mit 35 von 176 Schülerinnen und Schülern nach Schwimmkursen in den Ferien sehr groß ist.

Mitglied Schnittker merkt an, dass im Rahmen der Modellkommune das Hallenbad in Lüdinghausen geöffnet hat, Schwimmkurse wieder laufen und ein reger Zulauf von wöchentlich über 400 Kindern zu verzeichnen sei.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr ergänzt, dass auch in Ascheberg-Herbern im Rahmen des Modellprojektes Schwimmkurse angeboten werden. Die Rückmeldungen seien sehr positiv dazu, dass ein Schwimmbadbesuch vor den normalen Öffnungsschritten möglich wurde.

 

Ktabg. Schäfer berichtet von der besonderen Situation in Lette, wo die Schule über ein Schwimmbad verfüge. Nach Aufhebung des wegen Corona verfügten Verbotes habe man aber beschlossen, noch weiter nicht schwimmen zu gehen, da wegen der hohen Luftfeuchtigkeit, hohen Infektionszahlen, dem mangelnden Abstand und ohne Maske, das Risiko für zu hoch befunden worden sei. Die Eltern machten sich große Sorgen. Wie die Peter-Pan-Schule gehe man aber seit dem 31.05. wieder mit den Kindern der Klassen 1- 4 schwimmen. Die Kinder sollten die Schule mindestens mit dem „Seepferdchen“ verlassen können.

Ktabg. Raack hält den Schwimmunterricht für ein wichtiges Thema, welches ihre Fraktion unterstütze und regt an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Defizite durch einzurichtende Projekte aufgefangen werden sollten.

Ktabg. Lütkecosmann bezieht sich hingegen auf die Milliardenprogramme des Bundes für den Nachteilsausgleich und fragt, ob davon nicht auch Gelder für den Schwimmunterricht zur Verfügung stünden.

Dez. Schütt bezieht sich auf die unter Tagesordnungspunkt 12 vorgesehene Mitteilungsvorlage Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (bei TOP 12 dieser Niederschrift abgedruckt) und teilt mit, dass das Land NRW von den vorgesehenen 2 Milliarden voraussichtlich einen Betrag von rund 460 Mio. € für verschiedenste Projekte erhalte, darunter ggf. auch für den Bereich des Schwimmunterrichts. Jedoch seien Details, wie etwa ein zu tragender Eigenanteil oder sonstige Voraussetzungen noch unklar, auch müsse der Verteilerschlüssel noch abgewartet werden.

Die Beratung wird ohne förmliche Abstimmung zum Beschlussvorschlag unter Kenntnisnahme der Berichte der Verwaltung und Einlassungen der Schulen abgeschlossen.