Sitzung: 01.06.2021 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-10-0227
Nach
Aufforderung durch Vors. Schäpers erläutert Ktabg. Vogt, dass Hintergrund des
Antrags die Fragestellung gewesen sei, ob und wie nach einer zeitnahen
Eröffnung der Bäder, den Kindern und Jugendlichen wieder der Schwimmunterricht
ermöglicht werden könne. Die Möglichkeiten für kleine Gruppe habe bereits
bestanden. Somit stelle sich die Frage nach dem Stand der Entwicklung.
Frau Marre,
Schulleiterin der Peter-Pan-Schule teilt mit, dass anfänglich kein
Schwimmunterricht möglich gewesen sei und erst seit dieser Woche der
Schwimmunterricht mit Bademeister bei Gruppenteilung wiederaufgenommen wurde;
insgesamt 29 Kinder seien mit vier Kollegen, wovon einer einen Schwimmschein
habe, gestartet. Der Bademeister sei möglicherweise –und für ihr Empfinden
ungünstig – nur einmal dabei. Zum Ansprechpartner des düb solle diesbezüglich
noch Kontakt aufgenommen werden, zumal die Nachfrage mit 35 von 176
Schülerinnen und Schülern nach Schwimmkursen in den Ferien sehr groß ist.
Mitglied
Schnittker merkt an, dass im Rahmen der Modellkommune das Hallenbad in
Lüdinghausen geöffnet hat, Schwimmkurse wieder laufen und ein reger Zulauf von
wöchentlich über 400 Kindern zu verzeichnen sei.
Landrat Dr.
Schulze Pellengahr ergänzt, dass auch in Ascheberg-Herbern im Rahmen des
Modellprojektes Schwimmkurse angeboten werden. Die Rückmeldungen seien sehr
positiv dazu, dass ein Schwimmbadbesuch vor den normalen Öffnungsschritten
möglich wurde.
Ktabg.
Schäfer berichtet von der besonderen Situation in Lette, wo die Schule über ein
Schwimmbad verfüge. Nach Aufhebung des wegen Corona verfügten Verbotes habe man
aber beschlossen, noch weiter nicht schwimmen zu gehen, da wegen der hohen
Luftfeuchtigkeit, hohen Infektionszahlen, dem mangelnden Abstand und ohne
Maske, das Risiko für zu hoch befunden worden sei. Die Eltern machten sich
große Sorgen. Wie die Peter-Pan-Schule gehe man aber seit dem 31.05. wieder mit
den Kindern der Klassen 1- 4 schwimmen. Die Kinder sollten die Schule
mindestens mit dem „Seepferdchen“ verlassen können.
Ktabg.
Raack hält den Schwimmunterricht für ein wichtiges Thema, welches ihre Fraktion
unterstütze und regt an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die
Defizite durch einzurichtende Projekte aufgefangen werden sollten.
Ktabg.
Lütkecosmann bezieht sich hingegen auf die Milliardenprogramme des Bundes für
den Nachteilsausgleich und fragt, ob davon nicht auch Gelder für den
Schwimmunterricht zur Verfügung stünden.
Dez.
Schütt bezieht sich auf die unter Tagesordnungspunkt 12 vorgesehene
Mitteilungsvorlage Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“ (bei TOP 12 dieser Niederschrift abgedruckt) und teilt mit, dass
das Land NRW von den vorgesehenen 2 Milliarden voraussichtlich einen Betrag von
rund 460 Mio. € für verschiedenste Projekte erhalte, darunter ggf. auch für den
Bereich des Schwimmunterrichts. Jedoch seien Details, wie etwa ein zu tragender
Eigenanteil oder sonstige Voraussetzungen noch unklar, auch müsse der
Verteilerschlüssel noch abgewartet werden.
Die Beratung wird ohne förmliche Abstimmung zum Beschlussvorschlag unter Kenntnisnahme der Berichte der Verwaltung und Einlassungen der Schulen abgeschlossen.