Sitzung: 01.06.2021 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0235
Beschluss:
Der Kreis berichtet, wie an den
kreiseigenen Schulen die kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln
gehandhabt wird.
Als Hintergrund
zu dem Antrag erläutert Mitglied Volkardt, dass die Menstruationartikel
kostenlos in Schultoiletten zur Verfügung stehen sollten; das Verfahren könnten
die Schulen selbst bestimmen, aber in akuten Notlagen sollte den Schülerinnen
geholfen werden. Die Ausstattung sollte
zur Grundversorgung zählen und der Bedarf sei definitiv vorhanden. Es stelle
darüber hinaus für die Schülerinnen auch eine finanzielle Belastung dar.
Die
Schülerschaft an Berufskollegs habe mehr Routine, aber 11 – 13-jährige Mädchen
hätten mehr Probleme. Die private Beschaffung durch Sekretariats- oder Lehrkräfte
sei nicht in Ordnung; so könne es nicht bleiben.
Mitglied
Kehrmann gibt an, nach Einarbeitung in das Thema festgestellt zu haben, dass es
gute Projekte zur kostenlose Bereitstellung von Hygieneartikeln gebe. Die
Zielgruppen würden aus finanziellen oder kulturellen Gründen den Bedarf haben.
Sie befürchte
allerdings auch Vandalismus im Umgang mit den Hygieneartikeln.
So könnten
Schulen ein Konzept erarbeiten, das Verantwortliche benennt und ggf. Paten
benennt, um den Schülerinnen bei Bedarf Zugang zu den Artikeln zu verschaffen.
Den Antrag hält
sie insofern für nicht ausreichend detailliert formuliert.
Nach Aussage von
Ktabg. Schäfer werde hier die Lösung für ein nicht existentes Problem gesucht.
Seit Jahrzehnten hätten Schulen dafür Lösungen, die auch durch alle Schulformen
praktiziert würden. Da es also Regelungen gibt, sei eine Mitteleinstellung über
den Kreishaushalt nicht erforderlich.
Ktabg. Verspohl
sieht den Antrag grundsätzlich positiv und führt aus, dass sich das Thema nicht
auf den Bildungsausschuss beschränke, sondern es Ziel sei, die Hygieneartikel
allen Frauen überall kostenlos zugänglich zu machen.
Nach Meinung von
Ktabg. Lütkecosmann verfüge jede Schule über die Hygieneartikel und halte sie
bei Bedarf auch niedrigschwellig bereit. Falls das nicht so sei, müsse es so
werden und die Schulen dafür ein Budget haben. Eine flächendeckende Ausrüstung
an den Schulen halte er, auch im Hinblick auf möglichen Vandalismus, für
problematisch. Über den niedrigschwelligen Zugang könne jede Schule am besten
für sich entscheiden.
Landrat Dr.
Schulze Pellengahr schließt sich den Ausführungen von Ktabg. Schäfer an.
Derzeit werde
das Thema fast flächendeckend diskutiert. Kürzlich sei der Antrag beim
Landschaftsverband abgelehnt worden, da es kein Problem sei, was sich wirklich
stellt. Fraglich sei zudem, ob die kostenlose Bereitstellung in allen
öffentlichen Gebäude ein Auftrag der öffentlichen Hand sei; dort Beschäftigte
könnten den eigenen Bedarf durchaus selbst finanzieren.
Er sehe den
Bedarf nicht so, jedoch bedürfe es eines Konzepts, über das die kreiseigenen
Schulen nochmal diskutieren sollten.
Ktabg. Raack
hält es für falsch, die Schülerinnen und Schüler unter den Generalverdacht des
Vandalismus´ im Umgang mit den Hygieneartikeln zu stellen, befürwortet aber
eine eigenverantwortliche Verteilung durch bzw. in den Schulen. Sie bezieht
sich auf die Art der Verteilung in vielen Städten, wie z.B. Köln und Hamm und
erklärt sich damit einverstanden, dass an den Schulen des Kreises Coesfeld die
Art der Bereitstellung abermals besprochen und dem Ausschuss mitgeteilt wird.
Nach kurzer
Diskussion über eine Umformulierung des Beschlussvorschlags sowie dem Vorschlag
von Ktabg. Lütkecosmann, den Antrag zurückzuziehen, macht Ktabg. Raack den
folgenden Kompromissvorschlag, über den Vors. Schäpers sodann abstimmen lässt:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |