Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Kreis berichtet, wie an den kreiseigenen Schulen die kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln gehandhabt wird.

 


Als Hintergrund zu dem Antrag erläutert Mitglied Volkardt, dass die Menstruationartikel kostenlos in Schultoiletten zur Verfügung stehen sollten; das Verfahren könnten die Schulen selbst bestimmen, aber in akuten Notlagen sollte den Schülerinnen geholfen werden.  Die Ausstattung sollte zur Grundversorgung zählen und der Bedarf sei definitiv vorhanden. Es stelle darüber hinaus für die Schülerinnen auch eine finanzielle Belastung dar.

Die Schülerschaft an Berufskollegs habe mehr Routine, aber 11 – 13-jährige Mädchen hätten mehr Probleme. Die private Beschaffung durch Sekretariats- oder Lehrkräfte sei nicht in Ordnung; so könne es nicht bleiben.

 

Mitglied Kehrmann gibt an, nach Einarbeitung in das Thema festgestellt zu haben, dass es gute Projekte zur kostenlose Bereitstellung von Hygieneartikeln gebe. Die Zielgruppen würden aus finanziellen oder kulturellen Gründen den Bedarf haben.

Sie befürchte allerdings auch Vandalismus im Umgang mit den Hygieneartikeln.

So könnten Schulen ein Konzept erarbeiten, das Verantwortliche benennt und ggf. Paten benennt, um den Schülerinnen bei Bedarf Zugang zu den Artikeln zu verschaffen.

Den Antrag hält sie insofern für nicht ausreichend detailliert formuliert.

 

Nach Aussage von Ktabg. Schäfer werde hier die Lösung für ein nicht existentes Problem gesucht. Seit Jahrzehnten hätten Schulen dafür Lösungen, die auch durch alle Schulformen praktiziert würden. Da es also Regelungen gibt, sei eine Mitteleinstellung über den Kreishaushalt nicht erforderlich.

 

Ktabg. Verspohl sieht den Antrag grundsätzlich positiv und führt aus, dass sich das Thema nicht auf den Bildungsausschuss beschränke, sondern es Ziel sei, die Hygieneartikel allen Frauen überall kostenlos zugänglich zu machen.

 

Nach Meinung von Ktabg. Lütkecosmann verfüge jede Schule über die Hygieneartikel und halte sie bei Bedarf auch niedrigschwellig bereit. Falls das nicht so sei, müsse es so werden und die Schulen dafür ein Budget haben. Eine flächendeckende Ausrüstung an den Schulen halte er, auch im Hinblick auf möglichen Vandalismus, für problematisch. Über den niedrigschwelligen Zugang könne jede Schule am besten für sich entscheiden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr schließt sich den Ausführungen von Ktabg. Schäfer an.

Derzeit werde das Thema fast flächendeckend diskutiert. Kürzlich sei der Antrag beim Landschaftsverband abgelehnt worden, da es kein Problem sei, was sich wirklich stellt. Fraglich sei zudem, ob die kostenlose Bereitstellung in allen öffentlichen Gebäude ein Auftrag der öffentlichen Hand sei; dort Beschäftigte könnten den eigenen Bedarf durchaus selbst finanzieren.

Er sehe den Bedarf nicht so, jedoch bedürfe es eines Konzepts, über das die kreiseigenen Schulen nochmal diskutieren sollten.

 

Ktabg. Raack hält es für falsch, die Schülerinnen und Schüler unter den Generalverdacht des Vandalismus´ im Umgang mit den Hygieneartikeln zu stellen, befürwortet aber eine eigenverantwortliche Verteilung durch bzw. in den Schulen. Sie bezieht sich auf die Art der Verteilung in vielen Städten, wie z.B. Köln und Hamm und erklärt sich damit einverstanden, dass an den Schulen des Kreises Coesfeld die Art der Bereitstellung abermals besprochen und dem Ausschuss mitgeteilt wird.

 

Nach kurzer Diskussion über eine Umformulierung des Beschlussvorschlags sowie dem Vorschlag von Ktabg. Lütkecosmann, den Antrag zurückzuziehen, macht Ktabg. Raack den folgenden Kompromissvorschlag, über den Vors. Schäpers sodann abstimmen lässt:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

0

Enthaltung:

0