Sachstandsbericht zur Ortsumgehung Ottmarsbocholt im Zuge der L 844

Übersicht der Planungsschritte zur Wiederaufnahme des Linienbestimmungsverfahrens für eine Ortsumgehung von Ottmarsbocholt

 

Im Sept. 2019 wurde der Beschluss (SV-9-1476) gefasst, federführend die Planungen einer Landesstraße (L844) als Ortsumgehung für Senden – Ottmarsbocholt zu übernehmen.

 

Der Bericht soll über die bereits eingeleiteten sowie der weiteren Planungsschritte informieren:

 

         Beauftragung einer faunistischen Planungsraumanalyse

zur Konflikterkennung und als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

(Dezember 2020)

 

         Beauftragung einer FFH-Vorverträglichkeitsprüfung

zur Erkennung und Bewertung eventueller Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet „Davert“

(Mai 2021)

 

         Ausschreibung / Vergabe der Verkehrsuntersuchung (VU)

Prognosehorizont 2035.

(Verkehrszählungen nach den Sommerferien 2021)

 

         Erster Abstimmungstermin

mit Behörden und Verbänden zum Aufzeigen des Planungsstandes, Informationsaustausch zur Potential- und Konflikterkennung und weiteren Abgrenzung des Untersuchungsraumes sowie Abschätzung von Umweltauswirkungen und Ableitung weiterführender Untersuchungen. Ergebnisvorstellung der faunistischen Planungsraumanalyse und Vorfassung der neuen FFH-Vor-prüfung für das Naturschutzgebiet „Davert“ durch die Fa. Froelich und Sporbeck GmbH & Co. KG. (Juli/August 2021)

 

         Ausschreibung / Vergabe der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

nach dem ersten Abstimmungstermin

(Kartierung der faunistischen Untersuchung über ein Jahr, ab Anfang 2022)

 

         Bewertung der Varianten

hinsichtlich der neuesten Untersuchungsergebnisse.

(2022-2023)

 

         Zweiter Abstimmungstermin und Bestimmung der Vorzugsvariante

(Anfang 2023)

 

         Zustimmung Verkehrsministerium zur Vorzugslinie

(Mitte 2023)

 

         Beteiligung der Bürger

(Mitte bis Ende 2023)

 

         Beteiligung Träger öffentlicher Belange

(Ende 2023)

 

         Beteiligung Regionalrat

(Anfang 2024)

 

         Abschluss Linienbestimmungsverfahren

(Anfang 2024)

 

Die Zeitangaben sind ausdrücklich unter Vorbehalt angegeben, da auf das Linienbestimmungsverfahren viele Faktoren dynamisch einwirken. Insbesondere hinsichtlich jener Punkte, welche zeitlich nicht vom Kreis Coesfeld abhängig oder beeinflussbar sind.

 

 

Sachstandsbericht zur Erneuerung der Lippebrücke im Zuge der K 9 zwischen Olfen und Ahsen

Im Juni 2019 wurde der Baubeschluss (SV-9-1387) zur Abwicklung der Brückenbaumaßnahme K 9 zwischen Olfen und Ahsen gefasst. Der Bericht soll über den aktuellen Sachstand informieren.

Sachstand Genehmigungsanträge / Verfahren:

Die Bezirksregierung Münster hat am 15.02.2021 gemäß § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 22 Landeswassergesetz (LWG NRW) die Genehmigung zum Ersatzneubau des Brückenbauwerks „K9 über die Lippe“ erteilt. Mit Bescheid vom 18.02.2021 erfolgte gemäß § 82 Landeswassergesetz (LWG NRW) auch die Befreiung zum Bauen innerhalb des Schutzbereich eines Deiches.

Die Bezirksregierung Münster hatte zunächst die wasserrechtliche Genehmigung auf 50 Jahre befristet. Da die technische Ausstattung der Lippebrücke auf 100 Jahre ausgelegt ist, wurde ein Änderungsantrag auf Erhöhung der maximal zulässigen Befristung von 100 Jahren gestellt. Die Bezirksregierung hat dem am 11.03.2021 zugestimmt. Damit ist auch eine maximale Ausnutzung der gesetzlich festgelegten Abschreibungstabelle möglich.

Dem Kreis RE liegen damit sämtliche Genehmigungen für den Brückenabriss, der Realisierung des Brückenneubaus und für die angrenzenden Straßenbaumaßnahmen (Radweg auf Coesfelder Seite sowie die „turn around-Lösung“ im Bereich Datteln-Ahsen) vor.

Sachstand Bauvorbereitende naturschutzfachlich begründete Maßnahmen

Aufgrund der artenschutzfachlichen Bewertungen des Büros Landschaft und Siedlung AG sind präventive Maßnahmen / Vergrämungsmaßnahmen von „planungsrelevanten (Tier-)arten“ erforderlich. Die hierfür erforderlichen Rückschnittmaßnahmen – insbesondere auf Coesfelder Seite sowie die Beseitigung der Gehölzbestände auf Recklinghäuser Seite sind außerhalb der Schutzzeit des BNatSchG in der Zeit vom 01.02. bis 03.02.2021 durch die Firma Erwig aus Marl vorgenommen worden.

Sachstand Förderantrag:

Der durch den Kreis RE eingereichte Förderantrag ist durch die Bezirksregierung Münster geprüft worden, die Förderzusage liegt vor. Die offizielle Übergabe des Förderbescheides soll in Kürze erfolgen.

Insgesamt beträgt das Bauvolumen 5,8 Mio. €. Die Zusage sieht eine Förderung in Höhe von 75 Prozent vor, das entspricht 4,355 Mio. €. Die Förderquote beträgt für beide Kreise einheitlich 75% (strukturschwache Regionen).

Sachstand Vergabeverfahren Brücke:

Die Ausschreibungsunterlagen wurde vom Ing.-büro Bockermann Fritze erarbeitet und vom Kreis RE geprüft. Die Veröffentlichung erfolgte am 27.05.2021. Die Submission ist am 08.07.2021, die Zuschlagsfrist endet am 06.09.2021. Für die Ausführung sind 410 Werktage nach Auftragsvergabe vorgesehen.

Sachstand Kanalbaumaßnahme in der Ortsdurchfahrt in Datteln-Ahsen:

Die betroffenen Straßenabschnitte sind fertiggestellt. Die Verkehrsfreigabe erfolgte Anfang Juni.

Sachstand Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Seit der Brückensperrung befinden sich auf der Homepage des Kreises Recklinghausen alle wesentlichen Informationen (FAQ) zum Verfahren. Die Inhalte werden ständig den Sach- und Verfahrensständen angepasst.

 

 

Sachstand zur Meldung von Maßnahmen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“

 

Kreisdirektor Dr. Tepe berichtet, dass 5 Maßnahmen zum Förderprogramm angemeldet wurden.

Der Fachausschuss werde über die weitere Entwicklung informiert, sobald eine Entscheidung zur Förderung absehbar sei bzw. vorliege. Für die Fassung der erforderlichen Baubeschlüsse sei im weiteren die Beteiligung des Fachausschusses erforderlich.

 

Eine kurze Beschreibung zu den 5 gemeldeten Maßnahmen wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

 

Gemeinsame Beteiligung der Kreise Coesfeld, Borken und Warendorf am Förderaufruf HyLand des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als HyExperts-Region

Die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf beteiligen sich aktuell gemeinsam am Förderaufruf HyLand des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als HyExperts-Region (https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/wasserstoffregionen-in-deutschland-hyexperts-ab-sofort-gesucht/). Einreichungsfrist ist der 18. Juni.

 

Mit der Teilnahme am HyExperts-Wettbewerb möchten die Projektpartner die bestehenden Potenziale zum Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur im Münsterland nutzen und damit die postfossile Mobilität unter Berücksichtigung der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette und möglichst vieler Anwendungsbereiche vorantreiben.

 

Die Förderung hat zum Ziel, integrierte Konzepte zu unterstützen und damit eine regionale Wasserstoffwirtschaft zu stärken. Als HyExperts können sich Regionen bewerben, die Projekte in der Planung bzw. Diskussion haben, für deren Realisierung allerdings noch projektübergreifende konzeptionelle Beratung notwendig ist. Förderfähig sind hierbei Ausgaben für Beratungs-, Planungs- und Dienstleistungen durch einen oder mehrere qualifizierte Dienstleister zur Erstellung des regionalen Konzepts. Hierfür werden im Rahmen einer Vollfinanzierung bis zu 400.000 EUR pro Region zur Verfügung gestellt. Bundesweit werden zehn Gewinnerregionen ausgelobt.

Die Bewerbung baut auf der aktuell laufenden münsterlandweiten Potenzialstudie (SV-10-0146) auf und wird von den Kreisen Steinfurt und der Stadt Münster unterstützt. Für den Kreis Coesfeld soll insbesondere untersucht werden, wie eine modular aufgebaute PtG-Anlage zur Wasserstofferzeugung am Standort der Biogasaufbereitungsanlage Coesfeld-Höven technisch realisiert werden kann und wie für die H2-Produktion regenerativ und regional erzeugter Strom aus Wind- und Sonnenergie genutzt werden kann. Zudem ist ein Wasserstoff-Membranprojekt an der Biogaseinspeiseanlage in Coesfeld angedacht, sobald dort die Elektrolyse installiert wurde.  Die Membrananlage ermöglicht es zum einen, den Wasserstoffgehalt nach der Einspeisung für das Verteilnetz exakt einzustellen und zum anderen besteht mit der Membrantechnik die Möglichkeit, Wasserstoff aus dem Erdgastransportnetz an jeder anderen Stelle wieder zu entnehmen.

Im Falle einer Förderzusage ist die Umsetzung der Konzepte bis Ende 2022 vorgesehen.

 

Sachstand Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW – Inanspruchnahme der Fördermittel

Mit Beschluss vom 12.12.2018 (vgl. Sitzungsvorlage SV-9-1235) hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt die Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme (KlnvFöG Kapitel 1 / KlnvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren.

Voraussetzung hierfür ist, dass die zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden. Außerdem hat die Verwaltung nach dem v. g. Grundsatzbeschluss regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der geförderten Maßnahmen zu berichten.

Maßnahmen nach KlnvFöG Kapitel 1 (sog. „Infrastrukturprogramm") müssen bis zum 31.12.2021 vollständig abgenommen sein, für Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 2 (sog. „Schulsanierungsprogramm") währt diese Frist bis zum 31.12.2023.

Das Landesförderprogramm „Gute Schule 2020" ist am 31.12.2020 ausgelaufen. Das dem Kreis Coesfeld daraus zustehende Fördervolumen wurde in den Jahren 2018 - 2020 im Rahmen von insgesamt vier Kreditverträgen vollständig bei der NRW.BANK abgerufen, wobei der Schuldendienst zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen getragen wird. Verwendungsnachweise müssen spätestens innerhalb von vier Jahren nach der jeweiligen Kreditaufnahme vom Kreis Coesfeld vorgelegt werden, d. h. erstmals im Laufe des Jahres 2022. Aktuell stellt sich die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Fördermittel wie folgt dar:

Förderprogramm

Fördersumme Kreis COE in EUR

Bislang in Anspruch genommene Fördersumme in EUR

Offene Fördersumme in EUR

KlnvFöG Kapitel 1 -

Infrastrukturprogramm

5.734.707,48

4.391.435,95

1.343.271,53

KlnvFöG Kapitel 2 -

Schulsanierungsprogramm

4.771.619,00

0,00

4.771.619,00

Gute Schule 2020

7.156.148,00

 

7.156.148,00

0,00

Gesamtsummen

17.662.474,48

11.547.583,95

6.114.890,53

 

 

Eine aktuelle Fortschreibung zur Ausführung der Fördermaßnahmen ist der Anlage zur Niederschrift zu entnehmen. Wesentliche Änderungen gegenüber der zuletzt veröffentlichten Maßnahmen- und Finanzierungskonzeption (vgl. Seiten 79 und 80 des Vorberichts Haushalt 2021) sind in der Anlage in roter Schriftfarbe kenntlich gemacht.