Sitzung: 14.06.2021 Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
Sachstandsbericht
zur Ortsumgehung Ottmarsbocholt im Zuge der L 844
Im Sept. 2019
wurde der Beschluss (SV-9-1476) gefasst, federführend die Planungen einer
Landesstraße (L844) als Ortsumgehung für Senden – Ottmarsbocholt zu übernehmen.
Der Bericht soll
über die bereits eingeleiteten sowie der weiteren Planungsschritte informieren:
•
Beauftragung
einer faunistischen Planungsraumanalyse
zur
Konflikterkennung und als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
(Dezember 2020)
•
Beauftragung
einer FFH-Vorverträglichkeitsprüfung
zur Erkennung und
Bewertung eventueller Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet „Davert“
(Mai 2021)
•
Ausschreibung /
Vergabe der Verkehrsuntersuchung (VU)
Prognosehorizont
2035.
(Verkehrszählungen
nach den Sommerferien 2021)
•
Erster
Abstimmungstermin
mit Behörden und
Verbänden zum Aufzeigen des Planungsstandes, Informationsaustausch zur
Potential- und Konflikterkennung und weiteren Abgrenzung des
Untersuchungsraumes sowie Abschätzung von Umweltauswirkungen und Ableitung
weiterführender Untersuchungen. Ergebnisvorstellung der faunistischen Planungsraumanalyse
und Vorfassung der neuen FFH-Vor-prüfung für das Naturschutzgebiet „Davert“
durch die Fa. Froelich und Sporbeck GmbH & Co. KG. (Juli/August 2021)
•
Ausschreibung /
Vergabe der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
nach dem ersten
Abstimmungstermin
(Kartierung der
faunistischen Untersuchung über ein Jahr, ab Anfang 2022)
•
Bewertung der
Varianten
hinsichtlich der
neuesten Untersuchungsergebnisse.
(2022-2023)
•
Zweiter
Abstimmungstermin und Bestimmung der Vorzugsvariante
(Anfang 2023)
•
Zustimmung Verkehrsministerium
zur Vorzugslinie
(Mitte 2023)
•
Beteiligung der
Bürger
(Mitte bis Ende
2023)
•
Beteiligung
Träger öffentlicher Belange
(Ende 2023)
•
Beteiligung
Regionalrat
(Anfang 2024)
•
Abschluss Linienbestimmungsverfahren
(Anfang 2024)
Die Zeitangaben
sind ausdrücklich unter Vorbehalt angegeben, da auf das
Linienbestimmungsverfahren viele Faktoren dynamisch einwirken. Insbesondere
hinsichtlich jener Punkte, welche zeitlich nicht vom Kreis Coesfeld abhängig
oder beeinflussbar sind.
Sachstandsbericht
zur Erneuerung der Lippebrücke im Zuge der K 9 zwischen Olfen und Ahsen
Im Juni 2019 wurde der Baubeschluss (SV-9-1387) zur Abwicklung der
Brückenbaumaßnahme K 9 zwischen Olfen und Ahsen gefasst. Der Bericht soll über
den aktuellen Sachstand informieren.
Sachstand
Genehmigungsanträge / Verfahren:
Die Bezirksregierung Münster hat am 15.02.2021 gemäß § 36
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 22 Landeswassergesetz (LWG NRW) die
Genehmigung zum Ersatzneubau des Brückenbauwerks „K9 über die Lippe“ erteilt.
Mit Bescheid vom 18.02.2021 erfolgte gemäß § 82 Landeswassergesetz (LWG NRW)
auch die Befreiung zum Bauen innerhalb des Schutzbereich eines Deiches.
Die Bezirksregierung Münster hatte zunächst die wasserrechtliche
Genehmigung auf 50 Jahre befristet. Da die technische Ausstattung der
Lippebrücke auf 100 Jahre ausgelegt ist, wurde ein Änderungsantrag auf Erhöhung
der maximal zulässigen Befristung von 100 Jahren gestellt. Die Bezirksregierung
hat dem am 11.03.2021 zugestimmt. Damit ist auch eine maximale Ausnutzung der
gesetzlich festgelegten Abschreibungstabelle möglich.
Dem Kreis RE liegen damit sämtliche Genehmigungen für den
Brückenabriss, der Realisierung des Brückenneubaus und für die angrenzenden
Straßenbaumaßnahmen (Radweg auf Coesfelder Seite sowie die „turn around-Lösung“
im Bereich Datteln-Ahsen) vor.
Sachstand
Bauvorbereitende naturschutzfachlich begründete Maßnahmen
Aufgrund der artenschutzfachlichen Bewertungen des Büros
Landschaft und Siedlung AG sind präventive Maßnahmen / Vergrämungsmaßnahmen von
„planungsrelevanten (Tier-)arten“ erforderlich. Die hierfür erforderlichen
Rückschnittmaßnahmen – insbesondere auf Coesfelder Seite sowie die Beseitigung
der Gehölzbestände auf Recklinghäuser Seite sind außerhalb der Schutzzeit des
BNatSchG in der Zeit vom 01.02. bis 03.02.2021 durch die Firma Erwig aus Marl
vorgenommen worden.
Sachstand
Förderantrag:
Der durch den Kreis RE eingereichte Förderantrag ist durch die
Bezirksregierung Münster geprüft worden, die Förderzusage liegt vor. Die
offizielle Übergabe des Förderbescheides soll in Kürze erfolgen.
Insgesamt beträgt das Bauvolumen 5,8 Mio. €. Die Zusage sieht eine
Förderung in Höhe von 75 Prozent vor, das entspricht 4,355 Mio. €. Die
Förderquote beträgt für beide Kreise einheitlich 75% (strukturschwache Regionen).
Sachstand
Vergabeverfahren Brücke:
Die Ausschreibungsunterlagen wurde vom Ing.-büro Bockermann Fritze
erarbeitet und vom Kreis RE geprüft. Die Veröffentlichung erfolgte am
27.05.2021. Die Submission ist am 08.07.2021, die Zuschlagsfrist endet am 06.09.2021.
Für die Ausführung sind 410 Werktage nach Auftragsvergabe vorgesehen.
Sachstand
Kanalbaumaßnahme in der Ortsdurchfahrt in Datteln-Ahsen:
Die betroffenen Straßenabschnitte sind fertiggestellt. Die
Verkehrsfreigabe erfolgte Anfang Juni.
Sachstand Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
Seit der Brückensperrung befinden sich
auf der Homepage des Kreises Recklinghausen alle wesentlichen Informationen
(FAQ) zum Verfahren. Die Inhalte werden ständig den Sach- und Verfahrensständen
angepasst.
Sachstand zur Meldung von
Maßnahmen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“
Kreisdirektor Dr. Tepe berichtet, dass 5 Maßnahmen zum
Förderprogramm angemeldet wurden.
Der Fachausschuss werde über die weitere Entwicklung informiert,
sobald eine Entscheidung zur Förderung absehbar sei bzw. vorliege. Für die
Fassung der erforderlichen Baubeschlüsse sei im weiteren die Beteiligung des
Fachausschusses erforderlich.
Eine kurze Beschreibung zu den 5 gemeldeten Maßnahmen wird dem
Protokoll als Anlage beigefügt.
Gemeinsame Beteiligung der Kreise Coesfeld,
Borken und Warendorf am Förderaufruf HyLand des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) als HyExperts-Region
Die Kreise Borken, Coesfeld und
Warendorf beteiligen sich aktuell gemeinsam am Förderaufruf HyLand des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als
HyExperts-Region
(https://www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/wasserstoffregionen-in-deutschland-hyexperts-ab-sofort-gesucht/).
Einreichungsfrist ist der 18. Juni.
Mit der Teilnahme am
HyExperts-Wettbewerb möchten die Projektpartner die bestehenden Potenziale zum
Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur im Münsterland nutzen und damit die
postfossile Mobilität unter Berücksichtigung der gesamten
Wasserstoffwertschöpfungskette und möglichst vieler Anwendungsbereiche
vorantreiben.
Die Förderung hat zum Ziel,
integrierte Konzepte zu unterstützen und damit eine regionale
Wasserstoffwirtschaft zu stärken. Als HyExperts können sich Regionen bewerben,
die Projekte in der Planung bzw. Diskussion haben, für deren Realisierung
allerdings noch projektübergreifende konzeptionelle Beratung notwendig ist.
Förderfähig sind hierbei Ausgaben für Beratungs-, Planungs- und
Dienstleistungen durch einen oder mehrere qualifizierte Dienstleister zur
Erstellung des regionalen Konzepts. Hierfür werden im Rahmen einer
Vollfinanzierung bis zu 400.000 EUR pro Region zur Verfügung gestellt.
Bundesweit werden zehn Gewinnerregionen ausgelobt.
Die Bewerbung baut auf der aktuell
laufenden münsterlandweiten Potenzialstudie (SV-10-0146) auf und wird von den
Kreisen Steinfurt und der Stadt Münster unterstützt. Für den Kreis Coesfeld
soll insbesondere untersucht werden, wie eine modular aufgebaute PtG-Anlage zur
Wasserstofferzeugung am Standort der Biogasaufbereitungsanlage Coesfeld-Höven
technisch realisiert werden kann und wie für die H2-Produktion regenerativ und
regional erzeugter Strom aus Wind- und Sonnenergie genutzt werden kann. Zudem
ist ein Wasserstoff-Membranprojekt an der Biogaseinspeiseanlage in Coesfeld
angedacht, sobald dort die Elektrolyse installiert wurde. Die Membrananlage ermöglicht es zum einen,
den Wasserstoffgehalt nach der Einspeisung für das Verteilnetz exakt
einzustellen und zum anderen besteht mit der Membrantechnik die Möglichkeit,
Wasserstoff aus dem Erdgastransportnetz an jeder anderen Stelle wieder zu
entnehmen.
Im Falle einer Förderzusage ist die
Umsetzung der Konzepte bis Ende 2022 vorgesehen.
Sachstand
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW – Inanspruchnahme der Fördermittel
Mit Beschluss vom 12.12.2018 (vgl.
Sitzungsvorlage SV-9-1235) hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt die
Zuordnung der beschlossenen Maßnahmen auf die vorgenannten Förderprogramme
(KlnvFöG Kapitel 1 / KlnvFöG Kapitel 2 / Gute Schule 2020) im Bedarfsfall zu modifizieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass die
zur Verfügung stehenden Gesamtfördersummen eingehalten werden. Außerdem hat die
Verwaltung nach dem v. g. Grundsatzbeschluss regelmäßig in den zuständigen
Fachausschüssen zum Baufortschritt und zur Einhaltung des Kostenrahmens der
geförderten Maßnahmen zu berichten.
Maßnahmen nach KlnvFöG Kapitel 1 (sog.
„Infrastrukturprogramm") müssen bis zum 31.12.2021 vollständig abgenommen
sein, für Fördermaßnahmen nach dem Kapitel 2 (sog.
„Schulsanierungsprogramm") währt diese Frist bis zum 31.12.2023.
Das Landesförderprogramm „Gute Schule
2020" ist am 31.12.2020 ausgelaufen. Das dem Kreis Coesfeld daraus
zustehende Fördervolumen wurde in den Jahren 2018 - 2020 im Rahmen von
insgesamt vier Kreditverträgen vollständig bei der NRW.BANK abgerufen, wobei
der Schuldendienst zu 100 % vom Land Nordrhein-Westfalen getragen wird.
Verwendungsnachweise müssen spätestens innerhalb von vier Jahren nach der
jeweiligen Kreditaufnahme vom Kreis Coesfeld vorgelegt werden, d. h. erstmals im
Laufe des Jahres 2022. Aktuell stellt sich die Inanspruchnahme der zur
Verfügung gestellten Fördermittel wie folgt dar:
Förderprogramm |
Fördersumme Kreis COE in EUR |
Bislang in Anspruch genommene Fördersumme in EUR |
Offene Fördersumme in EUR |
KlnvFöG Kapitel 1 - Infrastrukturprogramm |
5.734.707,48 |
4.391.435,95 |
1.343.271,53 |
KlnvFöG Kapitel 2 - Schulsanierungsprogramm |
4.771.619,00 |
0,00 |
4.771.619,00 |
Gute Schule 2020 |
7.156.148,00 |
7.156.148,00 |
0,00 |
Gesamtsummen |
17.662.474,48 |
11.547.583,95 |
6.114.890,53 |
Eine aktuelle Fortschreibung zur Ausführung der Fördermaßnahmen ist der Anlage zur Niederschrift zu entnehmen. Wesentliche Änderungen gegenüber der zuletzt veröffentlichten Maßnahmen- und Finanzierungskonzeption (vgl. Seiten 79 und 80 des Vorberichts Haushalt 2021) sind in der Anlage in roter Schriftfarbe kenntlich gemacht.