Beschluss: Kenntnis genommen

Anhand der als Anlage 6 beigefügten Powerpoint-Präsentation berichtet MA Greve über einige wesentliche Inhalte des Jahresberichts des Sozialamtes für das Jahr 2020 und stellt hierbei im Wesentlichen die Entwicklung der Fälle und der Kosten bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, der Eingliederungshilfe sowie der ambulanten und der stationären Pflege dar. Ferner geht er auf die Entwicklungen in der Pflege- und Wohnberatung ein.

 

Auf die Frage von Ktabg. Crämer-Gembalczyk nach den Gründen für die große Differenz zwischen den im Rahmen der Schulbegleitung eingesetzten Hilfs- und Fachkräften, erklärt MA Greve, dass sich die Frage des Einsatzes einer Hilfs- oder Fachkraft stets nach dem Bedarf des jeweiligen Kindes richte. Der Bedarf an Fachkräften steige jedoch.

 

Ktabg. Crämer-Gembalczyk erkundigt sich ferner nach der Erfolgsquote der auf den Seiten 12 und 13 des Berichts genannten Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird zugesichert, diese Information im Rahmen der Niederschrift nachzureichen.

 

Anmerkung:

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII:

Von den 15 Widersprüchen im Jahr 2019 wurden zwei zurückgenommen und 13 zurückgewiesen. Von den drei erhobenen Klagen gelten zwei als zurückgenommen und eine wurde abgewiesen.

In 2020 wurden 11 Widersprüche erhoben; alle wurden zurückgewiesen. Von den drei erhobenen Klagen wurde eine zurückgenommen, eine gilt als zurückgenommen und in einem Klageverfahren steht die Entscheidung noch aus.

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII:

Von den 29 Widersprüchen im Jahr 2019 wurden 20 Widersprüche zurückgewiesen. In sieben Fällen wurde dem Widerspruch abgeholfen und zwei Fälle sind noch offen.

Von den im Jahr 2019 erhobenen 5 Klagen wurden drei zurückgenommen, eine Klage für erledigt erklärt und in einem Klageverfahren wurde ein Vergleich geschlossen.

Von den 30 in 2020 erhobenen Widersprüchen wurden 18 zurückgewiesen und ein Widerspruch zurückgenommen. In vier Fällen wurde dem Widerspruch abgeholfen und in sieben Fällen steht die Entscheidung noch aus.

Von den sechs in 2020 erhobenen Klagen wurde eine Klage zurückgenommen; in einem Klageverfahren erfolgte ein Anerkenntnis. In vier Klageverfahren ist noch keine Entscheidung erfolgt.