Beschluss: Kenntnis genommen

AL Schenk blickt anhand der als Anlage 9 beigefügten Powerpoint-Präsentation zunächst auf die Anfänge des SGB II zurück und stellt dann die Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende und deren Zuständigkeiten sowie die Grundlagen der Finanzierung der Leistungen nach dem SGB II dar.