Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 9

Beschluss:

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

1.       Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.       Der Kreistag unterstützt die bisherigen Maßnahmen der Verwaltung im Rahmen ihrer Impfkampagne insbesondere für sozial benachteiligte Personengruppen.

3.       Die Verwaltung wird im Fachausschuss regelmäßig über den Verlauf der Impfkampagne berichten.


S. B. Dr. Stauch erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Prüfung des Einsatzes mobiler Impfteams für sozial benachteiligte Personen durch den Kreis Coesfeld. Sie führt aus, dass auffällig sei, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund und mit sozialen Nachteilen an den Intensivpatienten überproportional sei. Dieser Personenkreis müsse unterstützt werden. Nunmehr sei die Impf-Priorisierung durch ein Ellenbogenprinzip ersetzt worden. Den Menschen in prekären Wohnverhältnissen und solchen mit Migrationshintergrund würden jedoch die nötigen Informationen zur möglichen Impfung fehlen. Daher sei es wichtig, dafür zu sorgen, dass diese Menschen aufgeklärt und mit Impfungen versorgt würden. Die in der Sitzungsvorlage geschilderten Maßnahmen seien zwar gut, aber noch nicht genug, da sie z.B. Menschen in engen Wohnverhältnissen und ausländische Personen, die in eigenen Wohnungen leben, nicht erreichen würden. Ihr sei bekannt, dass es z.B. in Münster-Coerde eine Initiative mit mobilen Impfteams gebe, und das, obwohl Münster ebenfalls nicht auf der Landesliste der Kreise und kreisfreien Städte stehe, die über soziale Brennpunkte verfügen sollen.

Ktabg. Verspohl ergänzt, dass eine solche Initiative nicht sofort starten müsse, aber eine journalistische Recherche gezeigt habe, dass die Impfskepsis in diesem Personenkreis mangels Informationen besonders hoch sei. Um eine Herdenimmunität zu erreichen, sei es wichtig, dass auch diese Menschen geimpft würden. Sie schlägt vor, dass vielleicht die Hausärzte eingebunden würden, wenn sich der derzeitige Ansturm auf die Impfungen etwas gelegt habe. Dieses habe auch den Vorteil, dass die Menschen, die derzeit noch über keine hausärztliche Versorgung verfügen, entsprechende Kontakte knüpfen könnten.

 

Dez. Schütt verweist auf die Sitzungsvorlage und stellt die bereits gestarteten Impfungen z.B. in den Sammelunterkünften und die bereits initiierte Verteilung von in verschiedene Sprachen übersetztem Informationsmaterial dar. Er betont, dass es rechtliche Vorgaben gebe, dass z.B. geflüchtete Menschen, aber auch sozial benachteiligte Personen, die in eigenen Wohnungen leben, bei der Impfung nicht vorgezogen werden dürften. Das MAGS habe jedenfalls für den Kreis Coesfeld keinen zusätzlichen Impfstoff bereitgestellt.

 

S. B. Dr. Stauch entgegnet, dass ihr das Problem des aktuell noch fehlenden Impfstoffes bewusst sei. Aber man müsse die Situation im Auge behalten und bis zum Herbst schauen, wie eine Informationskampagne für die sozial benachteiligten Menschen im Kreis Coesfeld gestaltet werden könne. Ihr seien durchaus Gebiete im Kreis Coesfeld bekannt, in denen eine solche Aktion sinnvoll sei. Hierbei müsse auf die einzelne Kommune abgestellt werden.

S. B. Bickhove-Swiderski bestätigt, dass es im Kreis Coesfeld sehr wohl soziale Brennpunkte gebe. Er stellt fest, dass die Ansichten im Ausschuss gar nicht weit auseinanderliegen würden, es stelle sich daher lediglich die Frage, wie nun vorgegangen werde. Der Kreis Coesfeld könne beispielsweise die Landesregierung und den Gesundheitsminister anschreiben und fordern, dass der Kreis als Modellregion auch auf die Liste derer gehöre, die über soziale Brennpunkte verfügen. Der Auftrag als Sozialausschuss sei ernst zu nehmen, so dass er den Antrag unterstütze.

 

Ktabg. Willms stellt dar, dass die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstütze. Die Verwaltung habe bereits sehr gute Arbeit geleistet, was durch die niedrige Infektionszahl bestätigt werde. Der Ausschuss werde darüber hinaus stets gut informiert.

 

S. B. Ahlers gibt an, dass die FDP-Fraktion lange über diesen Punkt diskutiert habe. Es sei zu berücksichtigen, dass es derzeit einen Engpass an Impfstoff gebe und viele Menschen mit Priorisierung noch immer nicht geimpft seien. Da schon einiges passiert sei, um sozial benachteiligte Menschen zu erreichen, teile er die Auffassung, dass zunächst zugewartet werden könne. Es würde daher ebenfalls der Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstützt.

 

Ktabg. Gernitz gibt zu bedenken, dass der Kreis Coesfeld als Modellregion Vorbildfunktion habe. Auch für Menschen, die sich angesichts der Impfung überfordert fühlen, sei Beratung wichtig.

Ktabg. Pohlmann entgegnet, dass zwischen der Öffnungsstrategie als Modellregion und der Impfkampagne unterschieden werden müsse. Er setze Vertrauen in die Verwaltung, dass diese die aktuelle Impfstrategie ändere, wenn dieses notwendig werden sollte.

 

S. B. Dr. Stauch bekräftigt, dass es nicht darum gehe, jemandem Impfstoff wegzunehmen. Es gelte, nicht hinterherzulaufen, sondern bereits jetzt zu prüfen, wie im Herbst, wenn voraussichtlich die 4. Welle kommen und vermutlich genügend Impfstoff vorhanden sein werde, Maßnahmen ergriffen werden könnten, um schlecht informierte Personen durch ein niederschwelliges Angebot erreichen zu können.

 

Dez. Schütt verweist darauf, dass durch die Bundesregierung sowie durch Impferlasse der Landesregierung entschieden werde, wer wann geimpft werden könne. Es finde bereits in erheblichem Umfang Beratung und Information statt, sei es durch die Presse, durch das gute Internetangebot sowie durch die Einbindung des Kommunalen Integrationszentrums.

 

AL Dreier erläutert, Ende April habe die Krisenstabsleitung unter Einbindung vom kommunalen Integrationszentrum sowie der örtlichen Ordnungsämter reagiert und folgenden Stufenplan erstellt:

1.       Alle Menschen in Sammelunterkünften werden im ersten Schritt in ihrer Herkunftssprache über die Impfung und das Impfverfahren informiert. Dazu werden auch alle notwendigen Formulare (Aufklärungsbogen, Anamnesebogen und Einverständniserklärung) in den notwendigen Sprachen zur Verfügung gestellt. Die individuelle Zusendung oder meist persönliche Übergabe der Materialien erfolgt über die Städte und Gemeinden (Ordnungs- oder Sozialämter, Integrationskräfte). Die Wohlfahrtsverbände und die ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen seien um Unterstützung gebeten worden, um die Impfkampagne auch durch Vertrauenspersonen für die zugewanderten Menschen zu unterstützen.

Im zweiten Schritt erfolgt die eigentliche Impfung aufsuchend in den Sammelunterkünften durch mobile Teams des Impfzentrums. Die Termine dazu werden wiederum zwischen den Städten und Gemeinden und dem Impfzentrum des Kreises Coesfeld abgestimmt. Soweit die Kommunen vor Ort Dolmetscher benötigen, wird das KI professionelle Übersetzer zur Verfügung stellen und die Kosten dafür übernehmen. Den ehrenamtlichen Akteuren wird angeboten, sie – so wie allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkünfte – bei ihrer Hilfe mit zu impfen.  

Beide Schritte seien mittlerweile fast abgeschlossen. In der kommenden Woche werde in der letzten noch ausstehenden Gemeinde/Sammelunterkunft mobil geimpft.


2.       Auch die eingewanderten Menschen, die mittlerweile in eigenen Mietwohnungen leben, werden in ihrer Herkunftssprache über die Impfung informiert. Hierzu werden die Materialien (s.o.), ggfs. um von den Städten und Gemeinden bisher nicht berücksichtigte Sprachen ergänzt und von den Kommunen individuell an die Einzelpersonen und Familien versendet. Ergänzend sei vom KI ein Informationsblatt in allen erforderlichen Sprachen erstellt worden, welches die aktuelle Situation nach Aufhebung der Priorisierung am 07.06.2021 berücksichtige. Hier werde u.a. auf die Notwendigkeit einer Terminabsprache beim Hausarzt, den aktuellen Impfstoffmangel (gilt für alle, Termin trotzdem vereinbaren), die noch ungeklärte Situation zur Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahre und für den Fall, dass keine hausärztliche Anbindung bestehen sollte, zur Suche nach einem Impfarzt hingewiesen.

Die Versendung dieser Informationsschreiben und Hinweise zum Impfverfahren erfolge aktuell.

 

3.       Sobald ausreichend Impfstoff auch wieder für die Erstimpfungen zur Verfügung steht, soll versucht werden, zu ermitteln, wie viele aus dem Personenkreis noch nicht geimpft wurden. Soweit keine Impfung erfolgt oder geplant ist, weil es an verständlichen Informationen und/oder Aufklärungen fehle, soll diese Lücke in einem abschließenden Schritt geschlossen werden. Voraussichtlich, so AL Dreier, werde es auf eine weitere Aufklärungskampagne hinauslaufen, in der die eindeutigen Vorteile der Impfung noch einmal besonders herausgestellt würden.   

Ktabg. Verspohl erkundigt sich nach der Impfbereitschaft unter den geflüchteten Menschen. AL Dreier teilt mit, dass sich bereits im ersten Anlauf fast 60 % der Menschen in den Sammelunterkünften einer Impfung unterzogen hätten. Eine Impfskepsis gebe es überall, es werde jedoch versucht, dieser durch die Einbindung von Ehrenamtlichen, Dolmetschern und Wohlfahrtsverbänden zu begegnen. Dieses funktioniere sehr gut.

 

S. B. Dr. Stauch macht deutlich, dass die Presse nicht alle erreiche. Außerdem halte sie es für falsch, die 4. Welle einfach abzuwarten. Der Beschluss könne daher auch lauten, dass bereits jetzt Überlegungen angestellt werden sollten, wie man die sozial benachteiligten Personen erreichen kann, wenn es einen Impfstoff-Überschuss gebe.

 

Ktabg. Schäpers regt an, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Punkt 2 dahingehend ergänzt wird, dass der Einsatz mobiler Impfteams geprüft werde. Hierbei gehe es nicht bereits um eine Forderung, diese tatsächlich einzusetzen, sondern vielmehr um die Prüfung der Möglichkeiten.

 

Ktabg. Wessels hält die Anträge der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zwar für sinnvoll, allerdings für entbehrlich. Er vertraue darauf, dass die in der Sitzungsvorlage und in den Ausführungen der Verwaltung genannten Maßnahmen fortgeführt und ausgebaut würden, weshalb ein besonderer Beschluss nicht notwendig sei.

 

Ktabg. Schäpers bekräftigt jedoch ihren Antrag, den Punkt 2 des Beschlussvorschlags der Verwaltung um die Prüfung des Einsatzes mobiler Impfteams für sozial benachteiligte Personen zu ergänzen.

 

Stv. Vorsitzender Lützenkirchen lässt sodann über den Antrag von Ktabg. Schäpers abstimmen.

 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:   9 JA-Stimmen

                                                14 NEIN-Stimmen

 

Damit ist der Antrag von Ktabg. Schäpers abgelehnt.

 

Sodann lässt stv. Vorsitzender Lützenkirchen über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

  9

Enthaltung:

  0