Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Kreis Coesfeld Mitglied der Initiative „SEEBRÜCKE“ und deren Projekt „Sicherer Hafen“ werden sollte. Dazu werden die einzelnen Aspekte des Forderungskatalogs der Initiative auf ihre rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Folgen für den Kreis Coesfeld geprüft und bewertet. Diese Prüfung erfolgt in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, insbesondere in den Angelegenheiten, die auch oder in ihre alleinige Zuständigkeit fallen.

 

 


Ktabg. Raack stellt den gemeinsamen Antrag der beiden Kreistagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD dem Ausschuss vor. Im Antrag gehe es um drei Kernpunkte, die sich auch im Beschlussvorschlag wiederfinden würden:

 

1.      Der Kreis Coesfeld erklärt sich zum „Sicheren Hafen“

2.      Der Kreis Coesfeld erklärt sich solidarisch mit den Forderungen der Initiative „Seebrücke – schafft Sichere Häfen“ zur Rettung der aus Seenot geretteten Geflüchteten

3.      Der Kreis Coesfeld positioniert sich öffentlich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer.

 

Ktabg. Raack verweist auf verschiedene Kreise und kreisfreie Städte, die sich bereits vor längerer Zeit der Initiative angeschlossen hätten, darunter auch die Stadt Münster. Es sei nicht zwingend erforderlich, sofort alle Forderungen des Bündnisses umzusetzen. Stattdessen sollten vorerst die drei im Antrag genannten Punkte beschlossen werden.

 

Die sich äußernden Ausschussmitglieder und Landrat Dr. Schulze Pellengahr sind sich einig, dass die grundsätzliche Zielrichtung der Forderungen der Initiative Seebrücke zu unterstützen sei. Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist aber darauf hin, dass vor einer Beschlussfassung eine Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden notwendig sei, bevor der Initiative beigetreten werden könne. Eine der zentralen Forderungen der Initiative – die Bereiterklärung zur Aufnahme zusätzlicher Geflüchteter - betreffe ausschließlich die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Eine Beteiligung dieser sei daher vor einer Beschlussfassung durch den Kreistag inhaltlich und auch im Sinne des interkommunalen Miteinanders zwingend erforderlich.

Ktabg. Lütkecosmann erläutert, dass der Kreis Coesfeld in diesem Zusammenhang keinesfalls mit der Stadt Münster zu vergleichen wäre, da diese im Gegensatz zum Kreis selbst primär zuständig für die Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten sei. In der Gemeinde Nottuln habe man bereits 2019 von Seiten der Politik die Bereitschaft geäußert, mehr Geflüchtete aufzunehmen. Der Kreis könne einen solchen Beschluss jedoch aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht vollumfänglich treffen. Im Grundsatz betont er jedoch auch die Unterstützung der CDU –Kreistagsfraktion zur Zielrichtung der Initiative.

 

Ktabg. Raack betont, dass es bei dem Antrag nicht um ein klares Kontingent an aufzunehmenden Geflüchteten gehe, sondern lediglich um die drei im Antrag formulierten Beschlussvorschläge. Rechtlich hätten diese keine verbindliche Wirkung – dennoch gehe von einem solchen Beschluss ein wichtiges Signal aus.

 

Ktabg. Kehrmann führt an, dass für die durch die Initiative angesprochene Problematik eine Lösung auf der Ebene der Europäischen Union gefunden werden müsse. Der Kreis Coesfeld sei hier in seinen Möglichkeiten stark eingeschränkt. Sie ziehe den von der Verwaltung formulierten Beschlussvorschlag vor, da zunächst eine genaue Abstimmung des Vorgehens erforderlich sei.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr schlägt vor, den Sachverhalt mit Hilfe der Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sowie der hier diskutierten Sitzungsvorlage der Verwaltung mit in die Bürgermeisterkonferenz zu nehmen, um dort ein Meinungsbild zu gewinnen und das weitere Vorgehen in den Städten und Gemeinden abzusprechen. Erst nach der Rückmeldung der kreisangehörigen Kommunen sollte eine Beschlussfassung in den Ausschüssen und im Kreistag erfolgen.

 

Ausschussvorsitzende Schäpers bittet die antragstellenden Fraktionen um Mitteilung, ob über ihren eingebrachten Antrag abgestimmt werden solle.

Auf die Bitte von Ktabg. Raack wird einer kurzen Sitzungsunterbrechung zugestimmt.

Ktabg. Vogt teilt nach kurzer Beratung mit, dass die antragstellenden Fraktionen auf eine Abstimmung über die drei eingebrachten Punkte ihres Beschlussvorschlags vorerst verzichten, allerdings eine Beratung dieser im Kreisausschuss und Kreistag wünschten. Dementsprechend wird der Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in die Sitzungen des Kreisausschusses am 16.06.21 und des Kreistages am 23.06.21 eingebracht. Ktabg. Vogt bittet den Landrat Dr. Schulze Pellengahr darum, den Sachverhalt bis zur Kreisausschusssitzung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern besprochen zu haben und dort dann berichten zu können. Der Landrat weist darauf hin, dass die nächste Bürgermeisterkonferenz am 07.06.21 bereits jetzt eine sehr umfassende Tagesordnung vorsehe, das Thema aber zu wichtig sei, um nur skizziert diskutiert zu werden und er deshalb davon ausgehe, dass bis zur Kreisausschusssitzung kein abschließendes Statement aus der Bürgermeisterkonferenz vorliegen könne.

   

Ausschussvorsitzende Schäpers stellt sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

0

Enthaltung:

1