Sitzung: 01.06.2021 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV-10-0236
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu
prüfen, ob der Kreis Coesfeld Mitglied der Initiative „SEEBRÜCKE“ und deren
Projekt „Sicherer Hafen“ werden sollte. Dazu werden die einzelnen Aspekte des
Forderungskatalogs der Initiative auf ihre rechtlichen Voraussetzungen und
mögliche Folgen für den Kreis Coesfeld geprüft und bewertet. Diese Prüfung
erfolgt in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden,
insbesondere in den Angelegenheiten, die auch oder in ihre alleinige
Zuständigkeit fallen.
Ktabg. Raack stellt den gemeinsamen
Antrag der beiden Kreistagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD dem
Ausschuss vor. Im Antrag gehe es um drei Kernpunkte, die sich auch im
Beschlussvorschlag wiederfinden würden:
1. Der Kreis
Coesfeld erklärt sich zum „Sicheren Hafen“
2. Der Kreis
Coesfeld erklärt sich solidarisch mit den Forderungen der Initiative „Seebrücke
– schafft Sichere Häfen“ zur Rettung der aus Seenot geretteten Geflüchteten
3. Der Kreis
Coesfeld positioniert sich öffentlich gegen die Kriminalisierung der
Seenotrettung auf dem Mittelmeer.
Ktabg. Raack verweist auf
verschiedene Kreise und kreisfreie Städte, die sich bereits vor längerer Zeit
der Initiative angeschlossen hätten, darunter auch die Stadt Münster. Es sei
nicht zwingend erforderlich, sofort alle Forderungen des Bündnisses umzusetzen.
Stattdessen sollten vorerst die drei im Antrag genannten Punkte beschlossen
werden.
Die sich äußernden
Ausschussmitglieder und Landrat Dr. Schulze Pellengahr sind sich einig, dass
die grundsätzliche Zielrichtung der Forderungen der Initiative Seebrücke zu
unterstützen sei. Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist aber darauf hin, dass
vor einer Beschlussfassung eine Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden notwendig sei, bevor der Initiative beigetreten werden könne. Eine
der zentralen Forderungen der Initiative – die Bereiterklärung zur Aufnahme
zusätzlicher Geflüchteter - betreffe ausschließlich die Zuständigkeit der
Städte und Gemeinden. Eine Beteiligung dieser sei daher vor einer
Beschlussfassung durch den Kreistag inhaltlich und auch im Sinne des
interkommunalen Miteinanders zwingend erforderlich.
Ktabg. Lütkecosmann erläutert, dass
der Kreis Coesfeld in diesem Zusammenhang keinesfalls mit der Stadt Münster zu
vergleichen wäre, da diese im Gegensatz zum Kreis selbst primär zuständig für
die Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten sei. In der Gemeinde Nottuln
habe man bereits 2019 von Seiten der Politik die Bereitschaft geäußert, mehr
Geflüchtete aufzunehmen. Der Kreis könne einen solchen Beschluss jedoch
aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht vollumfänglich treffen. Im Grundsatz
betont er jedoch auch die Unterstützung der CDU –Kreistagsfraktion zur
Zielrichtung der Initiative.
Ktabg. Raack betont, dass es bei
dem Antrag nicht um ein klares Kontingent an aufzunehmenden Geflüchteten gehe,
sondern lediglich um die drei im Antrag formulierten Beschlussvorschläge.
Rechtlich hätten diese keine verbindliche Wirkung – dennoch gehe von einem
solchen Beschluss ein wichtiges Signal aus.
Ktabg. Kehrmann führt an, dass für
die durch die Initiative angesprochene Problematik eine Lösung auf der Ebene
der Europäischen Union gefunden werden müsse. Der Kreis Coesfeld sei hier in
seinen Möglichkeiten stark eingeschränkt. Sie ziehe den von der Verwaltung formulierten
Beschlussvorschlag vor, da zunächst eine genaue Abstimmung des Vorgehens
erforderlich sei.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr
schlägt vor, den Sachverhalt mit Hilfe der Anträge der Fraktionen Bündnis
90/Die Grünen und der SPD sowie der hier diskutierten Sitzungsvorlage der
Verwaltung mit in die Bürgermeisterkonferenz zu nehmen, um dort ein
Meinungsbild zu gewinnen und das weitere Vorgehen in den Städten und Gemeinden
abzusprechen. Erst nach der Rückmeldung der kreisangehörigen Kommunen sollte
eine Beschlussfassung in den Ausschüssen und im Kreistag erfolgen.
Ausschussvorsitzende Schäpers
bittet die antragstellenden Fraktionen um Mitteilung, ob über ihren
eingebrachten Antrag abgestimmt werden solle.
Auf die Bitte von Ktabg. Raack wird
einer kurzen Sitzungsunterbrechung zugestimmt.
Ktabg. Vogt teilt nach kurzer
Beratung mit, dass die antragstellenden Fraktionen auf eine Abstimmung über die
drei eingebrachten Punkte ihres Beschlussvorschlags vorerst verzichten,
allerdings eine Beratung dieser im Kreisausschuss und Kreistag wünschten.
Dementsprechend wird der Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktionen Bündnis
90/Die Grünen und der SPD in die Sitzungen des Kreisausschusses am 16.06.21 und
des Kreistages am 23.06.21 eingebracht. Ktabg. Vogt bittet den Landrat Dr.
Schulze Pellengahr darum, den Sachverhalt bis zur Kreisausschusssitzung mit den
Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern besprochen zu haben und dort dann
berichten zu können. Der Landrat weist darauf hin, dass die nächste
Bürgermeisterkonferenz am 07.06.21 bereits jetzt eine sehr umfassende
Tagesordnung vorsehe, das Thema aber zu wichtig sei, um nur skizziert
diskutiert zu werden und er deshalb davon ausgehe, dass bis zur
Kreisausschusssitzung kein abschließendes Statement aus der Bürgermeisterkonferenz
vorliegen könne.
Ausschussvorsitzende Schäpers
stellt sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
21 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |