Freistellungsverordnung zum Reiten im Walde

 

Ktabg. Schulze-Esking erinnert daran, dass die geltende Freistellungsverordnung zum Jahresende 2006 auslaufen wird und erkundigt sich danach, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden solle.

AL Dr. Foppe erwidert, in dieser Angelegenheit sei bereits Kontakt zur Forstbehörde aufgenommen worden, jedoch sei diese zur Zeit durch andere Arbeiten personell stark beansprucht und habe keine freien Kapazitäten zur Bearbeitung dieser Frage. Vor diesem Hintergrund solle die derzeit geltende Regelung zunächst erst einmal weiter laufen. Eine Evaluierung und nötigenfalls Überarbeitung solle später erfolgen.

 

Verbesserung der Qualität der Gewässerquellen im Kreis Coesfeld

 

Ktabg. Dr. Kraneburg kommt auf einen Zeitungsartikel zu sprechen, wonach durch einen privaten Verein die Wasserqualität der Gewässerquellen im Kreis Coesfeld untersucht und für sehr schlecht befunden worden sei. Er fragt an, ob durch Festsetzungen in Landschaftsplänen eine Verbesserung der Situation erreicht werden könne.

AL Dr. Foppe erwidert, er habe zwar auch diesen Artikel in der Zeitung gelesen, seitens des ausführenden Vereins sei aber keinerlei Kontaktaufnahme mit dem Kreis gesucht worden. Im Kreis würden zur Zeit keine aktiven Gewässerbaumaßnahmen im Quellbereich von Gewässern durchgeführt, sehr wohl würden aber Dritte unterstützt, wenn sie entsprechende Maßnahmen durchführen möchten. Als Beispiel dafür zieht er die Maßnahmen der Gemeinde Rosendahl im Bereich der Vechtequelle heran.