Sitzung: 14.06.2021 Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0224
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Radweges an der K 10 im Bereich der Autobahnbrücke auf einer Länge von ca. 800 m zu veranlassen. Die Autobahn GmbH wird gebeten, die Verbreiterung des Brückenbauwerkes über die BAB 1 zur Aufnahme eines Radweges an der K 10 in die Planung wieder mit aufzunehmen.
Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Gemeinde Senden bereit ist, den Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen
Ktabg. Vogdt begrüßt den Bau der
Verbindung ausdrücklich, dies auch weil sie auch noch eine gute Ergänzung für
die Pilgerroute Velo 3 (ein Teil des Jakobswegs) darstellt.
Ktabg. Dropmann betont, dass besonders
die Auffahrt und die Rampe zur Autobahnbrücke wichtig sei. Die Art der Bauweise
solle man der Autobahn GmbH überlassen.
S.B. Dr. Friedrichsen sieht einen
Widerspruch in den Ausführungen in der Sitzungsvorlage und dem Beschlussvorschlag.
Aus der Formulierung gehe nicht eindeutig hervor, dass die Gemeinde Senden auch
einen Anteil von ggf. 20 % bereitstellen werde.
Kreisdirektor Dr. Tepe verweist
darauf, dass es beim letzten Mal an der 80 %-Förderung gescheitert sei. Diesmal
sei es aber eine 90 %-Förderung und wenn die Förderzusage im Sonderprogramm
„Stadt und Land“ käme, dann würde die Maßnahme auch zu diesem Satz gefördert.
Der Eigenanteil der Gemeinde Senden läge dann bei 10 %. Sollte die Zusage nicht
erfolgen, dann würde die Maßnahme dennoch durchgeführt werden, aber mit dem
regulären Fördersatz von 80 %. Den Eigenanteil von 20 % würde die Gemeinde
Senden dann ebenfalls tragen.
Ktabg. Dropmann ergänzt, dass die
Gemeinde Senden bereits einen Beschluss gefasst habe aus dem hervorgehe, dass
die Gemeinde bereit sei auch einen Anteil von 20 % aufzubringen, wenn der Fall
eintreten sollte, dass die Maßnahme im Sonderprogramm „Stadt und Land“ nicht
berücksichtigt würde.
Ktabg. Vogt betont nochmal die
Wichtigkeit der Umsetzung dieser Maßnahme und dass es auch notwendig sei ohne
die 90 % Förderzusage. Zudem seien dies zunächst Planungskosten und noch keine
konkreten Baukosten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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