Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.       Für das Kindergartenjahr 2021/22 wird im Rahmen der weiteren Erprobung und Evaluierung folgende Fördersystematik für bedarfsgerechte Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz beschlossen:

 

-          Erweiterung der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen:

Öffnungszeiten von mehr als 45 Wochenstunden werden pauschal mit 60 EUR je Wochenstunde multipliziert mit 52 Kalenderwochen gefördert.

 

-          Verringerung der Schließtage:

Einrichtungen, die die gesetzlich vorgesehene Anzahl von 20 Schließtagen unterschreiten, werden mit einem Grundbetrag von 1.500 EUR pro Tag, der unter 20 Schließtagen liegt, gefördert.

Es erfolgt eine abgestufte Förderung nach Größe der Einrichtung wie folgt:

Kindertageseinrichtungen bis 2 Gruppen: 100 % des Grundbetrages

Kindertageseinrichtungen bis 3 Gruppen: 90 % des Grundbetrages

Kindertageseinrichtungen bis 4 Gruppen: 80 % des Grundbetrages

Kindertageseinrichtungen ab 5 Gruppen: 70 % des Grundbetrages

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, das Angebot der Einrichtung von Betreuung über 35 Wochenstunden im Blockmodell (über Mittag). Dies muss gegenüber dem Jugendamt bestätigt werden.

 

2.       Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets können Maßnahmen entsprechend Ziffer 1 gefördert werden. Sollten im Rahmen des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets Auswahlentscheidungen zu treffen sein oder neue Maßnahmen von mehr als 50 Wochenstunden Öffnungszeit beantragt werden, ist eine weitere politische Entscheidung einzuholen.

 

3.       Sofern die zur Verfügung stehenden Mittel für das Kindergartenjahr 2021/22 nicht durch Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen vollständig verbraucht werden können, sollen im Verwendungsnachweis gegenüber dem Land auch die Aufwendungen der ergänzenden Kindertagespflege angegeben werden.


 

 


Vorsitzender Wobbe fasst die Eckpunkte der Sitzungsvorlage zusammen. Für ihn sei es verwunderlich, dass die hinreichend zur Verfügung stehenden Mittel bisher nur wenig in Anspruch genommen worden seien. Er sehe im Kreisjugendamtsbezirk aufgrund der vergleichsweise niedrigen Arbeitslosenzahlen und einer hohen Frauenerwerbsquote durchaus Bedarfe für flexible Betreuungsangebote gegeben. Herr Zanirato ergänzt, dass flexible Betreuungsangebote gerade in Randzeiten für erwerbstätige Eltern einen Mehrwert darstellen würden und somit wünschenswert seien. Er fragt an, ob die Fördermöglichkeiten seitens der Verwaltung an die Träger von Kindertageseinrichtungen kommuniziert worden seien. Dez. Schütt erklärt, dass der Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungsangebote erst im vergangenen Kindergartenjahr neu eingeführt worden sei. Durch die Ausweitung der Fördermöglichkeiten werde nun versucht, die Attraktivität der Förderung zu steigern, um so weitere Träger für diese Angebote zu gewinnen. Er legt außerdem dar, dass seitens der Verwaltung mehrfach und auf verschiedenen „Kanälen“ auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht worden sei. Dies bestätigen auch Herr Schlütermann und Herr Melchert. Die Fördermöglichkeiten seien den Trägern hinreichend bekannt. Herr Melchert berichtet, dass die Flexibilisierung der Betreuungsangebote auch mehrfach in der Arbeitsgruppe Kita nach § 78 SGB VIII thematisiert worden seien. Dort sei berichtet worden, dass in der Elternschaft zwar grundsätzliches Interesse an flexiblen Betreuungsangeboten bestehe, es aber häufig nicht zu einer ausreichenden Anzahl verbindlicher Anmeldungen komme. So seien flexible Betreuungsangebote für die Einrichtungen mit einem vergleichsweise hohen Personaleinsatz für nur wenige Kinder verbunden. Da die Einrichtungen ohnehin bereits Probleme mit dem bestehenden Fachkräftemangel hätten, würde die Initiierung flexibler Betreuungsangebote eher hintenanstehen. Herr Schlütermann bestätigt die geringe Nachfrage und sieht in Bezug auf den Personaleinsatz die Gefahr einer Fehlsteuerung. Der Zuschuss sei zwar finanziell attraktiv, aber solange auf dem Arbeitsmarkt kein Personal zur Verfügung stehe, seien flexible Betreuungsangebote nicht realisierbar.

 

Ktabg. Spräner fragt an, ob für die Förderung eine bestimmte Auslastung des Angebots erforderlich sei. Jugendamtsmitarbeiterin Benson erklärt, dass lediglich eine entsprechende Bedarfsanmeldung seitens der Eltern erforderlich sei. Sofern aufgrund einer solchen Bedarfsanmeldung ein flexibles Betreuungsangebot vorgehalten werde, werde die Förderung aktuell unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme bzw. Auslastung gewährt. So könnte eine flexible Betreuung auch bereits für wenige Kinder angeboten werden und in den kommenden Jahren sukzessive ausgebaut werden.

 

Sowohl Herr Cordes als auch Vorsitzender Wobbe weisen nochmals auf die Problematik des Fachkräftemangels hin. Insbesondere fehle es auch an Ausbildenden im Fachbereich Erziehung. Dazu verweist Dez. Schütt auf die aktuelle Pressemitteilung des MKFFI vom 09.06.2021 (Anlage 1). Demnach unterstützt die Landesregierung die Arbeitgeber der Kindertageseinrichtungen mit rund 55 Mio. EUR bei der Personalgewinnung. Unter anderem wird das Land NRW das dritte Jahr von Umschulungen zum staatliche anerkannte/n Erzieher/in in praxisintegrierter Ausbildung fördern. Außerdem soll auch die Ausbildung zum/zur staatlich geprüfte/n Kinderpfleger/in in praxisintegrierter Form angeboten werden. Die in der Corona-Pandemie als Billigkeitsleistung finanzierten Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen zu Assistenzkräften im nichtpädagogischen Bereich weiterqualifiziert werden.

 


 

Ktabg. Spräner erfragt die Anzahl der Abschlüsse der verschiedenen Ausbildungsberufe im erzieherischen Bereich im Kreis Coesfeld.

 

Anmerkung: Die folgenden Daten wurden im Nachgang der Sitzung mit Unterstützung des Bildungsbüros des Kreises Coesfeld ermittelt.

 

Die Anzahl der Auszubildenden bzw. Schülerinnen und Schüler (SuS) an den Berufskollegs im Kreis Coesfeld stellt sich wie folgt dar:

 

BK Liebfrauenschule Coesfeld

 

Anzahl SuS 2018/2019

Anzahl SuS

2019/2020

Anzahl SuS

 2020/2021

FK-Nr. 10200

Kinderpfleger/in

-

28

48

FK-Nr. 10600

Erzieher/in AHR

-

-

-

FK-Nr. 10101, 10102, 10105

FS Sozialwesen / Heilerziehungspflege

217

204

188

FK-Nr. 10201, 10202, 10205

FS Sozialwesen / Sozialpädagogik

167

179

177

Summe

384

411

413

 

BK Richard-von-Weizsäcker, Lüdinghausen:

 

Anzahl SuS

2018/2019

Anzahl SuS

2019/2020

Anzahl SuS

2020/2021

FK-Nr. 10200

Kinderpfleger/in

45

35

41

FK-Nr. 10600

Erzieher/in AHR

106

102

98

FK-Nr. 10101, 10102, 10105

FS Sozialwesen / Heilerziehungspflege

121

91

83

FK-Nr. 10201, 10202, 10205

FS Sozialwesen / Sozialpädagogik

121

140

131

Summe

393

368

353

 

Dez. Schütt weist darauf hin, dass möglicherweise nicht alle Auszubildenden die Ausbildung erfolgreich beenden. Weiterhin stünden auch nicht alle Absolventinnen und Absolventen im Anschluss auch als Fachkräfte für die Kindertageseinrichtungen zur Verfügung, sondern würden beispielsweise eine Weiterqualifizierung beginnen o.ä. Außerdem sei zu beachten, dass einige Auszubildende Berufskollegs außerhalb des Kreises Coesfeld (z.B. in der Stadt Münster oder in den Kreisen Borken, Steinfurt oder Unna) besuchen würden.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig