Dez. Schütt verliest folgende Mitteilungsvorlagen:

 

 

Teilnahme des Kreises Coesfeld am Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“

 

Mit dem Antrag vom 13.01.2021 hat der Kreis Coesfeld Fördermittel aus dem Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ beantragt. Am 28.05.2021 wurde mit dem Bescheid die Fördersumme in Höhe von 125.362,00 Euro durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und das LWL-Landesjugendamtes bestätigt. Der Eigenanteil des Kreises Coesfeld beträgt 20 Prozent. Die Finanzmittel können aus dem bestehenden Haushalt gestellt werden. Die Laufzeit des Landesprogramms ist auf den Zeitraum vom 01.06.2021 bis zum 28.02.2022 festgelegt. Ein Folgeantrag im Jahr 2022 ist, vorbehaltlich der Förderbestimmungen und Fortführung auf der Landesebene, perspektivisch möglich.

 

Das Landesprogramm hat das Ziel vorhandene Strukturen und Instrumente zur Schaffung kommunaler Konzepte zu nutzen, die der Wertevermittlung durch Wertedialog und Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendhilfeeinrichtungen dienen. Dadurch sollen öffentliche Träger der Jugendhilfe bei der kommunalen Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen unterstützt werden. Es sollen bewusst keine exklusiven Angebote geschaffen werden. Geplant und umgesetzt wird das Landesprogramm im Rahmen des Netzwerkes Chancengerechtigkeit, federführend und antragsberechtigt ist das Kreisjugendamt in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum. Der Kreis Coesfeld legt bei der Umsetzung des Landesprogramms den Schwerpunkt auf die Prävention gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und schließt damit an die Empfehlungen, Grundsätze und Maßstäbe an, die auf Landesebene veröffentlicht wurden.

 

Die Landesmittel werden für theaterpädagogische Präventionsprogramme in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Aufklärungsabende für Eltern und Bezugspersonen zu den Präventionsprogrammen, Schulungen zum Thema Kinderschutz für Fachkräfte, Workshops zu institutionellen Schutzkonzepten, zum traumasensibler Ansatz in der Arbeit für Fachkräfte und im schulischen Kontext sowie für Workshops gegen Gewalt für Mädchen und Jungen eingesetzt.

 

Die Maßnahmen werden in Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund Kreis Coesfeld e.V., Frauen e.V., der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück und unabhängigen Fachreferenten durchgeführt und individuell mit den Einrichtungen, Institutionen und Fachkräften abgestimmt.

 

 

Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"

 

Die Bundesregierung hat auf Vorschlag der Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 05.05.2021 ein Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Es ist für die Jahre 2021 und 2022 mit insgesamt 2 Mrd. Euro ausgestattet.

Dabei sollen jeweils eine Mrd. Euro zum einen zum Abbau von Lernrückständen genutzt werden und zum anderen zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule bereitgestellt werden. Schwerpunktmäßig soll dies unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen erfolgen.

 

Umgesetzt werden sollen die Ziele des Programms durch folgende Maßnahmen:

 

1. Abbau von Lernrückständen

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Die Unterstützung des Bundes konzentriert sich auf den Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in jeweiligen Kernfächern und Kernkompetenzen. Die Länder sollen insbesondere in die Lage versetzt werden, schulformunabhängig und trägerneutral Sommercamps und Lernwerkstätten in den Sommerfeien und mit Beginn des kommenden Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern durchzuführen.

 

2. Förderung der frühkindlichen Bildung

Dies soll vor allem durch die Stärkung der bestehenden Programme für Sprach-Kitas sowie für die Fördermaßnahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen erfolgen.

 

3. Ferien-, Freizeit- und außerschulische Angebote

Hier sollen die Mittel für den Kinder- und Jugendplan ausgebaut werden, Familienferien, -freizeiten sowie Kinder- und Jugendfreizeiten sollen unterstützt und gestärkt werden. Zudem sollen außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt für Kinder, Jugendliche und Familien gestärkt sowie Kinder und Jugendliche in Mehrgenerationenhäusern gefördert werden. Hinzu kommt eine Einmalzahlung für bedürftige Kinder und Jugendliche in Höhe von 100 € in den Leistungssystemen SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, WoGG und BKGG. Dieses Geld kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Darüber hinaus soll befristet bis Ende 2023 das Antragserfordernis bei der Übernahme der Kosten für Lernförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe entfallen.

 

4. Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen

Dieser Teil hat zum einen den Schwerpunkt der Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort, z. B. durch Mentoren. Zum anderen sollen Kinder und Jugendliche mit Freiwilligen-Dienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützt und gefördert werden.

 

Für die Umsetzung der in diesem Maßnahmenpaket enthaltenen einzelnen Punkte und deren Finanzierung sind zum Teil gesetzliche Änderungen (u.a. FAG im Hinblick auf die Umsatzsteuerverteilung) notwendig. Angestrebt wird der Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung über den Einsatz der bereitgestellten Mittel, inkl. Nachweispflichten über eigene Beiträge der Länder und den Mitteleinsatz. In der Vereinbarung soll verbindlich festgeschrieben werden, für welche Zwecke die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel von den Ländern verwendet werden.

 

Zur Umsetzung (Ressortzuständigkeiten, Eigenanteile) in Nordrhein-Westfalen, das insgesamt ca. 460 Mio. Euro erwarten darf, liegen noch keine Informationen vor.

 

 

Elternbeiträge - Corona bedingte Einschränkungen der Kindertagesbetreuung

 

In der Zeit ab Mitte Dezember 2020 bis 21.02.2021 hatte das Land zur Eindämmung der Pandemie an die Eltern appelliert, die Kinder nicht in die Kindertageseinrichtungen zu bringen. Vor diesem Hintergrund hatte das Land den Kommunen die Zusage gegeben, bei einem Verzicht auf die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 einen Anteil von 50 % der ausfallenden Beiträge zu erstatten. Daraufhin hatte der Kreisausschuss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung im Januar 2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst auf die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 zu verzichten.

 

Da der Apell, die Kinder nicht in die Kitas zu bringen, noch bis zum 21.02.2021 galt haben die Kommunalen Spitzenverbände sich zudem dafür ausgesprochen, auch für den Monat Februar auf eine Beitragserhebung zu verzichten, wenn das Land wieder einen Teil der ausfallenden Beiträge erstattet.

 

Für die Zeit vom 23.02.2021 bis 04.06.2021 galt in den Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld ein eingeschränkter Regelbetrieb, bei dem zwar alle Kinder betreut werden konnten, die Betreuungszeiten zur Umsetzung einer Gruppentrennung jedoch um jeweils 10 Wochenstunden reduziert wurden. Erst seit dem 07.06.2021 gilt wieder ein Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen, bei dem alle Kinder den vollen gebuchten Betreuungsumfang erhalten.

 

Das Land hatte erst nach Einführung der Bundesnotbremse signalisiert neben den Beiträgen für Januar zwei weitere Beitragsmonate hälftig zu finanzieren, wenn die Kommunen auf die Erhebung der Beiträge verzichten. Lange war jedoch unklar für welche Beitragsmonate diese Regelung gelten soll.

 

Mit Kreisausschusssitzung vom 03.05.2021 wurde daher die örtliche Entscheidung getroffen, Eltern in dem Umfang zu entlasten für den das Land die Hälfte der Beiträge übernimmt.

 

Erst mit offiziellem Schreiben des Ministers Dr. Stamp an die Eltern vom 26.05.2021 wurde seitens des Landes klargestellt, dass Eltern neben dem Monat Januar auch für die Monate Mai und Juni beitragsfrei gestellt werden sollen und das Land den Beitragsausfall hälftig übernehmen will.

 

Entsprechend des Beschlusses des Kreisausschusses vom 03.05.2021 wird auf Grundlage der aktuellen schriftlichen Aussage des Ministers neben dem Monat Januar nun auch auf die Beiträge für die Monate Mai und Juni verzichtet.

Nach Absprache mit den Leitungen der Kommunen wird der Beitragseinzug für Juni gestoppt bzw. brauchen Eltern für Juni keine Beiträge überweisen. Beiträge für Mai, die aufgrund eines zu späten Abbuchungsstopps oder aufgrund eigener Überweisung bereits gezahlt wurden werden spätestens im Juli von den beitragserhebenden Kommunen entsprechend aufgerechnet.

 

Ob die kommunalen Spitzenverbände weiterhin vom Land die Mitfinanzierung von mehr als drei Beitragsmonaten fordern werden bleibt abzuwarten.

 

 

SGB VIII-Reform

 

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz tritt damit in seinen wesentlichen Teilen heute (10.06.2021) in Kraft. Das Gesetz umfasst eine Vielzahl von Änderungen, die sich in folgende Themen zusammenfassen lassen:

 

Schützen – Besserer Kinder- und Jugendschutz

Stärken – Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe

Helfen – Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung

Unterstützen – Mehr Prävention vor Ort

Beteiligen – Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

 

Einen ersten Überblick über die Eckpunkte der Reform sind einer Präsentation der Bundesregierung zu entnehmen, die dem Protokoll beigefügt wird (Anlage 2).

Darüber hinaus ist geplant, die Jugendhilfeausschüsse des Kreises Coesfeld sowie der Städte Coesfeld und Dülmen in einer gemeinsamen Veranstaltung über die Reform zu informieren. Diese Veranstaltung wird vermutlich im Herbst (evtl. 01.10.2021) stattfinden. Details werden Ihnen so schnell wie möglich mitgeteilt.