Ktabg. Spräner bittet um einen Bericht der Verwaltung zu den Corona-Aufholmaßnahmen im Kreisjugendamtsbezirk, sobald die konkrete Umsetzung des Aktionsprogramms geregelt ist. Dez. Schütt legt dar, dass primär die bereits bestehenden (Hilfs-) Strukturen gestärkt werden sollen und sagt einen entsprechenden Bericht für eine der kommenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zu.

Herr Cordes merkt zu dem geplanten Aktionsprogramm an, dass es möglicherweise zu zeitlichen Überschneidungen von verschiedenen Angeboten im Rahmen des Aktionsprogrammes kommen könnte (z.B. Nachhilfe und Ferienlager). So entstehe eine Konkurrenzsituation und die Kinder und Jugendlichen könnten nicht alle für sie relevanten Angebote in Anspruch nehmen. Er bittet die Verwaltung hier um eine entsprechende Steuerung. Dez. Schütt verweist darauf, dass bisher noch keine Regelungen zur Zuständigkeit für das Aktionsprogramm bestehe. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung werde demnächst erwartet. Er weist außerdem darauf hin, dass das Aktionsprogramm eine Laufzeit bis Ende 2022 habe, sodass es für die Zielgruppe entsprechend Gelegenheit gebe, ein breites Angebot in Anspruch zu nehmen.

 

Herr Schmitz erfragt vor dem Hintergrund der hohen psychischen Belastungen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche die Entwicklung der Meldungen nach § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) und der Inobhutnahmen im Kreisjugendamtsbezirk. Er befürchte steigende Fallzahlen bei nun wieder funktionierenden Meldeketten durch die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts und weiterer Angebote für Kinder und Jugendliche. Nach seinen Erfahrungen seien die Kapazitätsgrenzen der psychiatrischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche bereits erreicht und es komme auch im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe häufiger zu Inobhutnahmen in Krisensituationen. Jugendamtsmitarbeiterin Beck berichtet, dass nach Kenntnisstand der Verwaltung die Situation in den psychiatrischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche durch die Corona-Pandemie in der Tat eine Verschärfung erfahren habe. Die Zahl der Inobhutnahmen im Kreisjugendamtsbezirk sei im vergangenen Jahr rückläufig gewesen. Jedoch nehme die Zahl der Hilfen zur Erziehung zu. Dies könne bisher zwar nicht als genereller Trend bezeichnet werden, werde aber durch das Jugendamt weiter beobachtet. Die stattfindenden stationären Unterbringungen seien in der Mehrheit sog. Regelunterbringungen, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung entsprechend vorbereitet und begleitet seien.

Die Verwaltung wird beauftragt in der übernächsten Sitzung über die weitere Entwicklung der Meldungen nach § 8a SGB VIII zu berichten.