Sitzung: 14.06.2021 Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-10-0262
S.B. Dr. Friedrichsen fragt an, ob es
seitens des ZVM eine interne Einschätzung ist, dass die Fahrten rückwirkend förderfähig
seien oder wer für eine solche Prüfung zuständig sei.
Kreisdirektor Dr. Tepe erklärt, dass
der ZVM Mobilität die bewilligende Stelle sei. Die Prüfung der Förderfähigkeit
sei vorab durch den Zukunftsmanager des ZVM erfolgt und positiv beantwortet
worden.