Beschluss:

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld stellt fest,

 

           dass das Asylrecht gem. Art. 16a des Grundgesetzes ein hohes Gut ist. Es dient in seinem Kern dem Schutz der Menschenwürde, schützt aber auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte. Das ist Ausdruck für den Willen Deutschlands, seine historische und humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zu erfüllen.

           dass die Zuständigkeit für die Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen bei den kreisangehörigen Kommunen liegt. Eine eigene Zuständigkeit des Kreises besteht ausdrücklich nicht.

           dass im Kreis Coesfeld eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Integration geflüchteter Menschen in die Gesellschaft zu ermöglichen und zu erleichtern.

           dass das Kommunale Integrationszentrum eine herausgehobene Bedeutung bei der Integration geflüchteter Menschen in die Gesellschaft besitzt und dieser Rolle in besonderer Weise gerecht wird.

           dass ausreisepflichtige Personen Angebote zu einer freiwilligen Rückkehr in ihre Heimatländer erhalten.

           dass ausreisepflichtige Personen, die eine freiwillige Rückkehr ablehnen, unter Wahrung ihrer Rechte durch die Zentrale Ausländerbehörde in ihre Heimaltländer zurückgeführt werden können.

           dass der Verein Seebrücke e.V. Grundsätze der demokratischen Ordnung sowie der politischen Verantwortung infrage stellt, wenn er schreibt: „Grundlegende Entscheidungen der Asyl- und Migrationspolitik gehörten bislang nicht zu den klassischen kommunalen Aufgaben. Sowohl die Vergabe von Visa und Aufenthaltstiteln als auch die Kontrolle darüber, wer welche Grenzen übertreten kann, sind eng an die Vorstellung von staatlicher Macht gekoppelt und obliegen der nationalstaatlichen Hoheit. Aber wenn die Europäische Union, die Bundesregierung oder andere Regierungen nicht bereit oder in der Lage sind, das Sterben im Mittelmeer zu verhindern oder die Situation in den menschenunwürdigen Lagern an den europäischen Außengrenzen zu beenden, müssen eben Kommunen und Zivilgesellschaft ihre Solidarität mit Menschen auf der Flucht zum Ausdruck bringen.“

           dass der Verein Seebrücke e.V. die rechtlichen Grundlagen der europäischen, deutschen, nordrhein-westfälischen sowie kommunalen Asylpolitik auszuhöhlen und umzukehren versucht.

           dass er sich nicht mit den Forderungen des Verein Seebrücke e.V. solidarisch und den Kreis Coesfeld nicht zum sog. „Sicheren Hafen“ erklärt.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet, dass in der Bürgermeisterkonferenz der einhellige Wunsch bestand, sich noch intensiver mit dem Thema zu befassen, bevor man eine Entscheidung trifft. Es bestehe auch die Möglichkeit eines modifizierten Beitritts, wie von Bürgermeisterin Diekmann vorgeschlagen. Er empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, weist aber auf den auf den Tischen ausliegenden interfraktionellen Antrag der CDU-, FDP- und UWG-Kreistagsfraktionen vom 21.06.2021 hin.

 

Ktabg. Höne führt zum genannten Antrag näher aus. Insbesondere weist er auf das hohe Gut des in Artikel 16a Grundgesetz verankerten Asylrechts hin. Die Zuständigkeit für die Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen liege bei den kreisangehörigen Kommunen und nicht beim Kreis. Das kommunale Integrationszentrum habe seit seiner Gründung sehr gute Arbeit geleistet bei der Integration von Personen mit Bleiberecht. Das Asylrecht sehe aber auch vor, dass Personen ohne Bleiberecht zurückgeführt werden müssten.

 

Ktabg. Kleerbaum bekräftigt die Aussagen und ergänzt, dass man es hier mit dem Antrag der „Seebrücke e.V.“ mit einem unterschiedlichen Werteverständnis zu tun habe. Er bezweifele, dass man mit einem solchen Beschluss der gesellschaftspolitischen Entwicklung gerecht werde.

 

Ktabg. Raack wundert sich über den kurzfristig eingereichten Antrag. Im Integrationsausschuss habe noch Einigkeit bestanden. Der jetzige Antrag gehe am Thema vorbei. Sie befürwortet den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Ktabg. Waldmann kritisiert das kurzfristige Vorgehen der antragstellenden Fraktionen. Er halte den Vorschlag der Verwaltung für gut. So hätten die betroffenen Kommunen mehr Zeit für weiteren bestehenden Beratungsbedarf. Der nun vorliegende Antrag sei abzulehnen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr lässt sodann über den interfraktionellen Antrag der CDU-, FDP und UWG-Kreistagsfraktionen abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 34 JA-Stimmen

                                                                20 NEIN-Stimmen