Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für die Monate, in denen sich das Land Nordrhein-Westfalen – wie im vergangenen Jahr – pandemiebedingt an den Elternbeiträgen für die offene Ganztagsbetreuung zu 50 % beteiligt, übernimmt auch der Kreis Coesfeld die übrigen 50 % der Elternbeiträge, so dass für diese Monate die Elternbeiträge erlassen werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist.

 

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig