Es lagen folgende Anfragen vor:

 

Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.09.2021: Tax-Compliance-System bzw. Risiko- und Compliance-Management in der Kreisverwaltung

 

„Sehr geehrter Herr Dr. Schulze Pellengahr,

 

ab dem 01.01.2023 enden die Übergangsfristen zur Neufassung des § 2b Umsatzsteuergesetz; viele Aktivitäten des Kreises werden dann umsatzsteuerpflichtig. Es muss regelhaft sichergestellt sein, dass alle steuerlichen Belange durch den im Kreis beachtet werden.

 

Frage: Welche Aktivitäten plant bzw. entwickelt die Kreisverwaltung, um rechtzeitig zum Stichtag 01.01.2023 den Anforderungen des § 2b Umsatzsteuergesetzes zu genügen?

 

Das Handeln von Verwaltung und Politik muss heute mehr als noch vor Jahrzehnten für alle Bürger transparent und nachvollziehbar gemäß den geltenden Regeln sein. Ob es um Vergaben von Dienstleistungen oder Bauaufträgen geht: Bürger vermuten, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, wenn die Gründe nicht für jedermann nachvollziehbar sind. Das sollte unbedingt vermieden werden. Das transparente Handeln nach festgelegten Regeln nennt man Compliance, die Beobachtung, ob die Regeln angemessen sind und auch eingehalten werden, fasst man als Management-System dazu zusammen.

 

Frage: Welche Aktivitäten gibt es in der Kreisverwaltung, um proaktiv Risiken im Compliancebereich zu bewerten und wie wird gewährleistet, dass die entsprechenden Regeln auch eingehalten bzw. auch durchgesetzt werden?“

 

 

Eine Stellungnahme der Verwaltung zu der Anfrage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Aktueller Stand Haushalt 2021

 

Kreisdirektor Dr. Tepe erklärt auf Nachfrage von Ktabg. Schulze Esking, dass das für das Haushaltsjahr 2021 geplante Jahresergebnis nach aktuellem Stand ungefähr erreicht werde, da keine eklatanten Abweichungen zu verzeichnen seien. Der nächste Finanzbericht zum 31.08. könne in die Haushaltsberatungen einfließen.