Sitzung: 21.09.2021 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0333
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden
Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Für den Kreis Coesfeld liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116a Abs. 1 GO NRW vor.
Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im
Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020
Gebrauch zu machen
Auf Nachfrage von Ktabg. Schulze Esking erklärt Abteilungsleiterin Brockkötter, dass für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses mind. zwei von drei Kriterien zu erfüllen seien. Diese seien für den Kreis Coesfeld entsprechend gegeben. Der Beteiligungsbericht stelle eine abgespeckte Variante vom Gesamtabschluss dar.
Sodann lässt Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig