Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.              Zur Sicherstellung des Beratungsangebotes von Oktober bis einschl. Dezember 2021 wird der Ev. Frauenhilfe für die Beratungsstelle Tamar ein Betrag in Höhe von 6.000,00 € bewilligt.

 

2.              Über den vorliegenden Antrag auf anteilige Finanzierung ab 2022 wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden, in Abhängigkeit zu den Entscheidungen der anderen Münsterlandkreise und der Stadt Münster

 

 


Ktabg. Kullik trägt vor, dass der Kreis Coesfeld damit werbe, eine lebens- und liebenswerte Region zu sein. Neben der niedrigsten Arbeitslosenquote in NRW sei eine gesunde Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation vorhanden. Zu einer liebenswerten Region gehöre aber auch, dass Anlaufstellen unterstützt und gefördert würden, die nicht Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen haben, sondern Menschlichkeit. Die Beratungsstelle Tamar habe bereits im Juni 2020 einen Antrag für das Haushaltsjahr 2021 gestellt und keine Förderung erhalten. Die 6.000 € Zuschuss seien ein Tropfen auf dem heißen Stein und verschwindend gering im Haushaltsbudget. Sie hoffe daher, dass diese 6.000 € nur der Auftakt für die nächste Förderung über 24.500,- € seien.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass man grundsätzlich alle Beratungsstellen gleich behandeln müsse. Den hier vorliegenden Beschlussvorschlag halte er für ausgewogen und entspreche auch dem, was die Einrichtung als Bedarf übermittelt habe.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig