Sitzung: 29.09.2021 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0333
Beschluss:
Für den Kreis Coesfeld liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116a Abs. 1 GO NRW vor.
Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 Gebrauch zu machen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig